Casper, Johann Ludwig

Casper, Johann Ludwig
Casper, Johann Ludwig

[311] Casper, Johann Ludwig, 11. März 1796 in Berlin geb. und 24. Februar 1864 daselbst gest., war zuerst Apotheker und studierte seit 1817 in seiner Vaterstadt, Göttingen und Halle Medizin, erlangte die Doktorwürde an letzterer Universität 1819, machte eine wissenschaftliche Reise durch England und Frankreich und berichtete über dieselbe in einer zu Leipzig 1822 erschienenen »Charakteristik etc.«. Im gleichen Jahre kehrte er nach Berlin zurück, habilitierte sich hier 1824 für Pathologie und Staatsarzneikunde und[311] wurde 1825 Prof. extraord. und Rat im Brandenburgischen Medizinal-Kollegium. 1834 wurde er Mitglied der Wissenschaftlichen Deputation, 1839 Prof. ord. und 1841 gerichtlicher Physikus der Stadt Berlin. Die durch C. herbeigeführte Reform der gerichtlichen Medizin nahm ihren Ausgangspunkt von seinem Grundsatz, dass einer Emanzipation dieser Spezialität von der wissenschaftlichen Medizin im allgemeinen entgegengearbeitet werden müsse. In diesem Sinne leitete er die 1850 unter seinen Auspizien gegründete praktische Unterrichtsanstalt für Medicina forensis und führte sie bis zu seinem Tode fort. Daneben lag der Schwerpunkt seines Wirkens auf akademischem Gebiet, da Aerzte und Studierende seine Vorlesungen in immer steigender Anzahl besuchten. Seine sonst noch verfügbaren Kräfte wandte er einer umfangreichen Praxis und statistischen Arbeiten zu. So gab er die »Beiträge zur medizinischen Statistik und Staatsarzneikunde« (Berlin 1825, 35, 2 Bde.) – »Ueber die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen« (1843) – »Denkwürdigkeiten zur medizinischen Statistik und Staatsarzneikunde« (1846) als Bücher und daneben dieses Feld betreffend zahlreiche Einzelaufsätze in »Casper's Wochenschrift für Heilkunde« heraus. Sonstige Leistungen C.'s sind: »Gerichtliche Leichenöffnungen I. II. Hundert« (1850; das I. Hundert in 2. Auflage 1853) – »Praktisches Handbuch der gerichtlichen Medizin« (1856, 2 Bde., 4. Auflage 1864, mit Atlas) – »Klinische Novellen zur gerichtlichen Medizin« (1863). Ausser der schon erwähnten Wochenschrift standen noch unter seiner redaktionellen Leitung 1823 bis 33 das derselben voraufgegangene »Kritische Repertorium für die gesammte Medicin« und von 1852 ab die (nach seinem Tode von Eulenberg fortgesetzte) »Vierteljahrsschrift für gerichtliche und öffentliche Medicin«, für welche alle er unermüdlich auch durch Beiträge thätig war.

Quelle:
Pagel: Biographisches Lexikon hervorragender Ärzte des neunzehnten Jahrhunderts. Berlin, Wien 1901, Sp. 311-312.
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