Schlussermahnung an den scheidenden Schüler.

[122] Chândogya-Upanishad 8,15.


Diese Lehre hier hat Brahmán (masc.) dem Prajâpati, Prajâpati dem Manu, Manu den Geschöpfen verkündigt.

Wer aus der Familie des Lehrers, nach vorschriftsmässigem Vedastudium in der von der Arbeit für den Lehrer übrig bleibenden Zeit, nach Hause zurückkehrt, im [eignen] Hausstande in einer reinen [den Brahmanen zum Aufenthalte gestatteten] Gegend das Selbststudium des Veda betreibt, fromme [Söhne und Schüler] erzieht, alle seine Organe in dem Âtman zum Stillstande bringt, auch kein Wesen verletzt, ausgenommen an heiliger Stätte [beim Opfer], – der, fürwahr, wenn er diesen Wandel die Dauer seines Lebens hindurch einhält, gehet ein in die Brahmanwelt und kehrt nicht wieder zurück, – und kehrt nicht wieder zurück.

Quelle:
Die Geheimlehre des Veda. Leipzig 1919, S. 122.
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