X. Moral und Recht. Gleichheit

[88] Wir haben die Methode des Herrn Dühring schon mehrfach kennengelernt. Sie besteht darin, jede Gruppe von Erkenntnisgegenständen in ihre angeblichen einfachsten Elemente zu zerlegen, auf diese Elemente ebenso einfache, angeblich selbstverständliche Axiome anzuwenden, und mit den[88] so gewonnenen Resultaten weiter zu operieren. Auch eine Frage aus dem Bereich des gesellschaftlichen Lebens

»ist an einzelnen einfachen Grundgestalten axiomatisch so zu entscheiden, als wenn es sich um einfache... Grundgestalten der Mathematik handelte«.

Und so soll die Anwendung der mathematischen Methode auf Geschichte, Moral und Recht uns auch hier mathematische Gewißheit verschaffen für die Wahrheit der erlangten Resultate, sie kennzeichnen als echte, unwandelbare Wahrheiten.

Es ist dies nur eine andere Wendung der alten beliebten, ideologischen, sonst auch aprioristisch genannten Methode, die Eigenschaften eines Gegenstandes nicht aus dem Gegenstand selbst zu erkennen, sondern sie aus dem Begriff des Gegenstandes beweisend abzuleiten. Erst macht man sich aus dem Gegenstand den Begriff des Gegenstandes; dann dreht man den Spieß um und mißt den Gegenstand an seinem Abbild, dem Begriff. Nicht der Begriff soll sich nun nach dem Gegenstand, der Gegenstand soll sich nach dem Begriff richten. Bei Herrn Dühring tun die einfachsten Elemente, die letzten Abstraktionen, zu denen er gelangen kann, Dienst für den Begriff, was an der Sache nichts ändert; diese einfachsten Elemente sind im besten Fall rein begrifflicher Natur. Die Wirklichkeitsphilosophie erweist sich also auch hier als pure Ideologie, Ableitung der Wirklichkeit nicht aus sich selbst, sondern aus der Vorstellung.

Wenn nun ein solcher Ideolog die Moral und das Recht, statt aus den wirklichen gesellschaftlichen Verhältnissen der ihn umgebenden Menschen, aus dem Begriff oder den sogenannten einfachsten Elementen »der Gesellschaft« herauskonstruiert, welches Material liegt dann vor für diesen Aufbau? Offenbar zweierlei: erstens der dürftige Rest von wirklichem Inhalt, der noch in jenen zugrunde gelegten Abstraktionen möglicherweise vorhanden ist, und zweitens der Inhalt, den unser Ideolog aus seinem eignen Bewußtsein wieder hineinträgt. Und was findet er vor in seinem Bewußtsein? Größtenteils moralische und rechtliche Anschauungen, die ein mehr oder weniger entsprechender Ausdruck – positiv oder negativ, bestätigend oder bekämpfend – der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse sind, unter denen er lebt; ferner vielleicht Vorstellungen, die der einschlägigen Literatur entlehnt sind; endlich möglicherweise noch persönliche Schrullen. Unser Ideolog mag sich drehn und wenden, wie er will, die historische Realität, die er zur Tür hinausgeworfen, kommt zum Fenster wieder herein, und während er glaubt, eine Sitten- und Rechtslehre für alle Welten und Zeiten zu entwerfen, verfertigt er in der Tat ein verzerrtes, weil von seinem[89] wirklichen Boden losgerissenes, wie im Hohlspiegel auf den Kopf gestelltes Konterfei der konservativen oder revolutionären Strömungen seiner Zeit.

Herr Dühring zerlegt also die Gesellschaft in ihre einfachsten Elemente und findet dabei, daß die einfachste Gesellschaft mindestens aus zwei Menschen besteht. Mit diesen zwei Menschen wird nun axiomatisch operiert. Und da bietet sich ungezwungen das moralische Grundaxiom dar:

»Zwei menschliche Willen sind als solche einander völlig gleich, und der eine kann dem andern zunächst positiv gar nichts zumuten.« Hiermit ist die »Grundform der moralischen Gerechtigkeit gekennzeichnet«; und ebenfalls die der juristischen, denn »zur Entwicklung der prinzipiellen Rechtsbegriffe bedürfen wir nur das gänzlich einfache und elementare Verhältnis von zwei Menschen«.

Daß zwei Menschen oder zwei menschliche Willen als solche einander völlig gleich sind, ist nicht nur kein Axiom, sondern sogar eine starke Übertreibung. Zwei Menschen können zunächst, selbst als solche, ungleich sein nach dem Geschlecht, und diese einfache Tatsache führt uns sofort darauf, daß die einfachsten Elemente der Gesellschaft – wenn wir für einen Augenblick auf die Kinderei eingehn – nicht zwei Männer sind, sondern ein Männlein und ein Weiblein, die eine Familie stiften, die einfachste und erste Form der Vergesellschaftung behufs der Produktion. Aber dies kann Herrn Dühring keineswegs konvenieren. Denn einerseits müssen die beiden Gesellschaftsstifter möglichst gleichgemacht werden, und zweitens brächte es selbst Herr Dühring nicht fertig, aus der Urfamilie die moralische und rechtliche Gleichstellung von Mann und Weib herauszukonstruieren. Also von zwei Dingen eins: Entweder ist das Dühringsche Gesellschaftsmolekül, aus dessen Vervielfachung sich die ganze Gesellschaft aufbauen soll, von vornherein auf den Untergang angelegt, da die beiden Männer unter sich nie ein Kind zustande bringen, oder aber wir müssen sie uns als zwei Familienhäupter vorstellen. Und in diesem Fall ist das ganze einfache Grundschema in sein Gegenteil verkehrt: statt der Gleichheit der Menschen beweist es höchstens die Gleichheit der Familienhäupter, und da die Weiber nicht gefragt werden, außerdem noch die Unterordnung der Weiber.

Wir haben hier dem Leser die unangenehme Mitteilung zu machen, daß er von nun an auf geraume Zeit diese beiden famosen Männer nicht wieder loswerden wird. Sie spielen auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Verhältnisse eine ähnliche Rolle, wie bisher die Bewohner anderer Weltkörper, mit denen wir jetzt hoffentlich fertig sind. Gibt es eine Frage der Ökonomie, der Politik usw. zu lösen, flugs marschieren die beiden Männer auf und machen die Sache im Nu »axiomatisch« ab. Ausgezeichnete, schöpferische, systemschaffende Entdeckung unseres Wirklichkeitsphilosophen: Aber[90] leider, wenn wir der Wahrheit die Ehre geben wollen, hat er die beiden Männer nicht entdeckt. Sie sind dem ganzen 18. Jahrhundert gemein. Sie kommen schon vor in Rousseaus Abhandlung über die Ungleichheit 1754, wo sie beiläufig das Gegenteil von den Dühringschen Behauptungen axiomatisch beweisen. Sie spielen eine Hauptrolle bei den politischen Ökonomen von Adam Smith bis Ricardo; aber hier sind sie wenigstens darin ungleich, daß sie jeder ein verschiednes Geschäft betreiben – meist der Jäger und der Fischer – und ihre Produkte gegenseitig austauschen. Auch dienen sie im ganzen 18. Jahrhundert hauptsächlich als bloßes erläuterndes Beispiel, und Herrn Dührings Originalität besteht nur darin, daß er diese Beispielsmethode zur Grundmethode aller Gesellschaftswissenschaft und zum Maßstab aller geschichtlichen Bildungen erhebt. Leichter kann man sich die »strengwissenschaftliche Auffassung von Dingen und Menschen« allerdings nicht machen.

Um das Grundaxiom fertigzubringen, daß zwei Menschen und ihre Willen einander völlig gleich sind und keiner dem andern etwas zu befehlen hat, dazu können wir noch keineswegs jede beliebigen zwei Männer gebrauchen. Es müssen zwei Menschen sein, die so sehr von aller Wirklichkeit, von allen auf der Erde vorkommenden nationalen, ökonomischen, politischen, religiösen Verhältnissen, von allen geschlechtlichen und persönlichen Eigentümlichkeiten befreit sind, daß von dem einen wie von dem andern nichts übrigbleibt als der bloße Begriff: Mensch, und dann sind sie allerdings »völlig gleich«. Sie sind also zwei vollständige Gespenster, beschworen von demselben Herrn Dühring, der überall »spiritistische« Regungen wittert und denunziert. Diese beiden Gespenster müssen natürlich alles tun, was ihr Beschwörer von ihnen verlangt, und ebendeshalb sind ihre sämtlichen Kunstproduktionen von der höchsten Gleichgültigkeit für die übrige Welt.

Doch verfolgen wir Herrn Dührings Axiomatik etwas weiter. Die beiden Willen können der eine dem andern gar nichts positiv zumuten. Tut der eine dies dennoch und setzt seine Zumutung mit Gewalt durch, so entsteht ein ungerechter Zustand, und an diesem Grundschema erklärt Herr Dühring die Ungerechtigkeit, die Vergewaltigung, die Knechtschaft, kurz die ganze bisherige verwerfliche Geschichte. Nun hat schon Rousseau, in der oben angeführten Schrift, grade vermittelst der beiden Männer das Gegenteil ebenso axiomatisch nachgewiesen, nämlich daß von Zweien A den B nicht durch Gewalt knechten kann, sondern nur dadurch, daß er den B in eine Lage versetzt, worin dieser den A nicht entbehren kann; was für Herrn Dühring allerdings eine schon viel zu materialistische Auffassung ist. Fassen wir also dieselbe Sache etwas anders. Zwei Schiffbrüchige sind auf einer[91] Insel allein und bilden eine Gesellschaft. Ihre Willen sind formell völlig gleich, und dies ist von beiden anerkannt. Aber materiell besteht eine große Ungleichheit. A ist entschlossen und energisch, B unentschieden, trag und schlapp; A ist aufgeweckt, B ist dumm. Wie lange dauert's, so nötigt A seinen Willen dem B erst durch Überredung, nachher gewohnheitsmäßig, aber immer unter der Form der Freiwilligkeit, regelmäßig auf? Ob die Form der Freiwilligkeit gewahrt oder mit Füßen getreten wird, Knechtschaft bleibt Knechtschaft. Freiwilliger Eintritt in die Knechtschaft geht durchs ganze Mittelalter, in Deutschland bis nach dem Dreißigjährigen Kriegs. Als in Preußen nach den Niederlagen von 1806 und 1807 die Hörigkeit abgeschafft wurde und mit ihr die Verpflichtung der gnädigen Herrn, für ihre Untertanen in Not, Krankheit und Alter zu sorgen, da petitionier ten die Bauern an den König, man möge sie doch in der Knechtschaft lassen – wer solle sonst im Elend für sie sorgen? Es ist also das Schema der zwei Männer auf die Ungleichheit und Knechtschaft ebensosehr »angelegt« wie auf die Gleichheit und den gegenseitigen Beistand; und da wir sie, bei Strafe des Aussterbens, als Familienhäupter annehmen müssen, so ist auch schon die erbliche Knechtschaft darin vorgesehn.

Lassen wir indes alles das für einen Augenblick auf sich beruhn. Nehmen wir an, Herrn Dührings Axiomatik habe uns überzeugt, und wir schwärmten für die völlige Gleichberechtigung der beiden Willen, für die »allgemein menschliche Souveränetät«, für die »Souveränetät des Individuums« – wahre Prachtkolosse von Worten, gegen die Stirners »Einziger« mit seinem Eigentum ein Stümper bleibt, obwohl auch er sein bescheidnes Teil daran beanspruchen dürfte. Also wir sind jetzt alle völlig gleich und unabhängig. Alle? Nein, doch nicht alle.

Es gibt auch »zulässige Abhängigkeiten«, aber diese erklären sich »aus Gründen, die nicht in der Betätigung der beiden Willen als solcher, sondern in einem dritten Gebiet, also z.B. Kindern gegenüber, in der Unzulänglichkeit ihrer Selbstbestimmung zu suchen sind«.

In der Tat! Die Gründe der Abhängigkeit sind nicht in der Betätigung der beiden Willen als solcher zu suchen! Natürlich nicht, denn die Betätigung des einen Willens wird ja grade verhindert! Sondern in einem dritten Gebiet! Und was ist dies dritte Gebiet? Die konkrete Bestimmtheit des einen unterdrückten Willens als eines unzulänglichen! Soweit hat sich unser Wirklichkeitsphilosoph von der Wirklichkeit entfernt, daß ihm, gegenüber der abstrakten und inhaltslosen Redensart: Wille, der wirkliche Inhalt, die charakteristische Bestimmtheit dieses Willens schon als ein »drittes Gebiet« gilt. Wie dem aber auch sei, wir müssen konstatieren, daß die[92] Gleichberechtigung ihre Ausnahme hat. Sie gilt nicht für einen Willen, der mit der Unzulänglichkeit der Selbstbestimmung behaftet ist. Rückzug Nr. 1.

Weiter:

»Wo die Bestie und der Mensch in einer Person gemischt sind, da kann man im Namen einer zweiten, völlig menschlichen Person fragen, ob deren Handlungsweise dieselbe sein dürfe, als wenn sich sozusagen nur menschliche Personen gegenüber stehn... es ist daher unsre Voraussetzung von zwei moralisch ungleichen Personen, deren eine an dem eigentlichen Bestiencharakter in irgendeinem Sinne teilhat, die typische Grundgestalt für alle Verhältnisse, welche diesem Unterschiede gemäß in und zwischen den Menschengruppen... vorkommen können.«

Und nun möge der Leser selbst die sich an diese verlegenen Ausflüchte anschließende Jammerdiatribe nachsehn, in der Herr Dühring sich dreht und windet wie ein Jesuitenpfaff, um kasuistisch festzustellen, wie weit der menschliche Mensch gegen den bestialischen Menschen einschreiten, wie weit er Mißtrauen, Kriegslist, scharfe, ja terroristische, ingleichen Täuschungsmittel gegen ihn anwenden dürfe, ohne selbst der unwandelbaren Moral etwas zu vergeben.

Also auch wenn zwei Personen »moralisch ungleich« sind, hört die Gleichheit auf. Dann war es aber gar nicht der Mühe wert, die beiden sich völlig gleichen Männer heraufzubeschwören, denn es gibt gar keine zwei Personen, die moralisch völlig gleich sind. – Die Ungleichheit soll aber darin bestehn, daß die eine eine menschliche Person ist und die andre ein Stück Bestie in sich trägt. Nun liegt es aber schon in der Abstammung des Menschen aus dem Tierreich, daß der Mensch die Bestie nie völlig los wird, so daß es sich also immer nur um ein Mehr oder Minder, um einen Unterschied des Grades der Bestialität resp. Menschlichkeit handeln kann. Eine Einteilung der Menschen in zwei scharf geschiedne Gruppen, in menschliche und Bestienmenschen, in Gute und Böse, Schafe und Böcke, kennt außer der Wirklichkeitsphilosophie nur noch das Christentum, das ganz konsequent auch seinen Weltrichter hat, der die Scheidung vollzieht. Wer soll aber Weltrichter sein in der Wirklichkeitsphilosophie? Es wird wohl hergehn müssen wie in der christlichen Praxis, wo die frommen Schäflein das Amt des Weltrichters gegen ihre weltlichen Bocks-Nächsten selbst, und mit bekanntem Erfolg, übernehmen. Die Sekte der Wirklichkeitsphilosophen, wenn sie je zustande kommt, wird in dieser Beziehung den Stillen im Lande sicher nichts nachgeben. Das kann uns indes gleichgültig sein; was uns interessiert, ist das Eingeständnis, daß, infolge der moralischen Ungleichheit zwischen den Menschen, es mit der Gleichheit wieder nichts ist. Rückzug Nr. 2.[93]

Abermals weiter:

»Handelt der Eine nach Wahrheit und Wissenschaft, der andre aber nach irgendeinem Aberglauben oder Vorurteil, so... müssen in der Regel gegenseitige Störungen eintreten... Bei einem gewissen Grad von Unfähigkeit, Roheit oder böser Charaktertendenz wird, in allen Fällen ein Zusammenstoß erfolgen müssen... Es sind nicht bloß Kinder und Wahnsinnige, denen gegenüber die Gewalt das letzte Mittel ist. Die Artung ganzer Naturgruppen und Kulturklassen von Menschen kann die Unterwerfung ihres durch seine Verkehrtheit feindlichen Wollens im Sinne der Zurückführung desselben auf die gemeinschaftlichen Bindemittel zur unausweichlichen Notwendigkeit machen. Der fremde Wille wird auch hier noch als gleichberechtigt erachtet; aber durch die Verkehrtheit seiner verletzenden und feindlichen Betätigung hat er eine Ausgleichung herausgefordert, und wenn er Gewalt erleidet, so erntet er nur die Rückwirkung seiner eignen Ungerechtigkeit.«

Also nicht nur moralische, sondern auch geistige Ungleichheit reicht hin, um die »völlige Gleichheit« der beiden Willen zu beseitigen und eine Moral herzustellen, nach der alle Schandtaten zivilisierter Raubstaaten gegen zurückgebliebne Völker, bis herab zu den Scheußlichkeiten der Russen in Turkestan, sich rechtfertigen lassen. Als General Kaufmann im Sommer 1873 den Tatarenstamm der Jomuden überfallen, ihre Zelte verbrennen, ihre Weiber und Kinder »auf gut kaukasisch«, wie der Befehl lautete, niedermetzeln ließ, behauptete er auch, die Unterwerfung des durch seine Verkehrtheit feindlichen Wollens der Jomuden, im Sinne der Zurückführung desselben auf die gemeinschaftlichen Bindemittel, sei zur unausweichlichen Notwendigkeit geworden, und die von ihm angewandten Mittel seien die zweckmäßigsten; wer aber den Zweck wolle, müsse auch die Mittel wollen. Nur war er nicht so grausam, die Jomuden noch obendrein zu verhöhnen und zu sagen, dadurch, daß er sie zur Ausgleichung massakriere, achte er ihren Willen grade als gleichberechtigt. Und wieder sind es in diesem Konflikt die Auserwählten, die angeblich nach Wahrheit und Wissenschaft Handelnden, also in letzter Instanz die Wirklichkeitsphilosophen, die zu entscheiden haben, was Aberglauben, Vorurteil, Roheit, böse Charaktertendenz und wann Gewalt und Unterwerfung zur Ausgleichung nötig sind. Die Gleichheit ist also jetzt – die Ausgleichung durch die Gewalt, und der zweite Wille wird vom ersten als gleichberechtigt anerkannt durch Unterwerfung. Rückzug Nr. 3, der hier schon in schimpfliche Flucht ausartet.

Beiläufig ist die Phrase, der fremde Wille werde grade in der Ausgleichung durch Gewalt als gleichberechtigt erachtet, nur eine Verdrehung der Hegelschen Theorie, wonach die Strafe das Recht des Verbrechers ist;

[94] »daß die Strafe als sein eignes Recht enthaltend angesehn wird, darin wird der Verbrecher als Vernünftiges geehrt«. (Rechtsphilosophie, § 100, Anmerk.)

Hiermit können wir abbrechen. Es wird überflüssig sein, Herrn Dühring in die stückweise Zerstörung seiner so axiomatisch aufgestellten Gleichheit, allgemein menschlichen Souveränetät usw. noch weiter zu folgen; zu beobachten, wie er zwar die Gesellschaft mit zwei Männern fertigbringt, aber um den Staat herzustellen, noch einen dritten braucht, weil – um die Sache kurz zu fassen – ohne diesen dritten keine Majoritätsbeschlüsse gefaßt werden können, und ohne solche, also auch ohne Herrschaft der Majorität über die Minorität, kein Staat bestehn kann; und wie er dann allmählich in das ruhigere Fahrwasser der Konstruktion seines sozialitären Zukunftsstaates einlenkt, wo wir ihn eines schönen Morgens aufzusuchen die Ehre haben werden. Wir haben hinlänglich gesehn, daß die völlige Gleichheit der beiden Willen nur so lange besteht, als diese beiden Willen nichts wollen; daß, sobald sie aufhören, menschliche Willen als solche zu sein, und sich in wirkliche, individuelle Willen, in die Willen von zwei wirklichen Menschen verwandeln, die Gleichheit aufhört; daß Kindheit, Wahnsinn, sogenannte Bestienhaftigkeit, angeblicher Aberglaube, behauptetes Vorurteil, vermutete Unfähigkeit auf der einen, und eingebildete Menschlichkeit, Einsicht in die Wahrheit und Wissenschaft auf der andern Seite, daß also jede Differenz in der Qualität der beiden Willen und in derjenigen der sie begleitenden Intelligenz eine Ungleichheit rechtfertigt, die sich bis zur Unterwerfung steigern kann; was verlangen wir noch mehr, nachdem Herr Dühring sein eignes Gleichheitsgebäude so wurzelhaft von Grund aus zertrümmert hat?

Wenn wir aber auch mit Herrn Dührings flacher und stümperhafter Behandlung der Gleichheitsvorstellung fertig sind, so sind wir darum noch nicht fertig mit dieser Vorstellung selbst, wie sie namentlich durch Rousseau eine theoretische, in und seit der großen Revolution eine praktisch-politische, und auch heute noch in der sozialistischen Bewegung fast aller Länder eine bedeutende agitatorische Rolle spielt. Die Feststellung ihres wissenschaftlichen Gehalts wird auch ihren Wert für die proletarische Agitation bestimmen.

Die Vorstellung, daß alle Menschen als Menschen etwas Gemeinsames haben, und so weit dies Gemeinsame reicht, auch gleich sind, ist selbstverständlich uralt. Aber hiervon ganz verschieden ist die moderne Gleichheitsforderung; diese besteht vielmehr darin, aus jener gemeinschaftlichen Eigenschaft des Menschseins, jener Gleichheit der Menschen als Menschen, den Anspruch auf gleiche politische resp. soziale Geltung aller Menschen,[95] oder doch wenigstens aller Bürger eines Staats, oder aller Mitglieder einer Gesellschaft abzuleiten. Bis aus jener ursprünglichen Vorstellung relativer Gleichheit die Folgerung auf Gleichberechtigung in Staat und Gesellschaft gezogen werden, bis sogar diese Folgerung als etwas Natürliches, Selbstverständliches erscheinen konnte, darüber mußten Jahrtausende vergehn und sind Jahrtausende vergangen. In den ältesten, naturwüchsigen Gemeinwesen konnte von Gleichberechtigung höchstens unter den Gemeindemitgliedern die Rede sein; Weiber, Sklaven, Fremde waren von selbst davon ausgeschlossen. Bei den Griechen und Römern galten die Ungleichheiten der Menschen viel mehr als irgendwelche Gleichheit. Daß Griechen und Barbaren, Freie und Sklaven, Staatsbürger und Schutzverwandte, römische Bürger und römische Untertanen (um einen umfassenden Ausdruck zu gebrauchen) einen Anspruch auf gleiche politische Geltung haben sollten, wäre den Alten notwendig verrückt vorgekommen. Unter dem römischen Kaisertum lösten sich alle diese Unterschiede allmählich auf, mit Ausnahme desjenigen von Freien und Sklaven; es entstand damit, für die Freien wenigstens, jene Gleichheit der Privatleute, auf deren Grundlage das römische Recht sich entwickelte, die vollkommenste Ausbildung des auf Privateigentum beruhenden Rechts, die wir kennen. Aber solange der Gegensatz von Freien und Sklaven bestand, konnte von rechtlichen Folgerungen aus der allgemein menschlichen Gleichheit keine Rede sein; wir sahen dies noch neuerdings in den Sklavenstaaten der nordamerikanischen Union.

Das Christentum kannte nur eine Gleichheit aller Menschen, die der gleichen Erbsündhaftigkeit, die ganz seinem Charakter als Religion der Sklaven und Unterdrückten entsprach. Daneben kannte es höchstens die Gleichheit der Auserwählten, die aber nur ganz im Anfang betont wurde. Die Spuren der Gütergemeinschaft, die sich ebenfalls in den Anfängen der neuen Religion vorfinden, lassen sich vielmehr auf den Zusammenhalt der Verfolgten zurückführen als auf wirkliche Gleichheitsvorstellungen. Sehr bald machte die Festsetzung des Gegensatzes von Priester und Laie auch diesem Ansatz von christlicher Gleichheit ein Ende. – Die Überflutung Westeuropas durch die Germanen beseitigte für Jahrhunderte alle Gleichheitsvorstellungen durch den allmählichen Aufbau einer sozialen und politischen Rangordnung von so verwickelter Art, wie sie bisher noch nicht bestanden hatte; aber gleichzeitig zog sie West- und Mitteleuropa in die geschichtliche Bewegung, schuf zum erstenmal ein kompaktes Kulturgebiet, und auf diesem Gebiet zum erstenmal ein System sich gegenseitig beeinflussender und gegenseitig in Schach haltender, vorwiegend nationaler[96] Staaten. Damit bereitete sie den Boden vor, auf dem allein in späterer Zeit von menschlicher Gleichgeltung, von Menschenrechten die Rede sein konnte.

Das feudale Mittelalter entwickelte außerdem in seinem Schoß die Klasse, die berufen war, in ihrer weitern Ausbildung die Trägerin der modernen Gleichheitsforderung zu werden: das Bürgertum. Anfangs selbst feudaler Stand, hatte das Bürgertum die vorwiegend handwerksmäßige Industrie und den Produktenaustausch innerhalb der feudalen Gesellschaft auf eine verhältnismäßig hohe Stufe entwickelt, als mit dem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts die großen Entdeckungen zur See ihm eine neue, umfassendere Laufbahn eröffneten. Der außereuropäische Handel, bisher nur zwischen Italien und der Levante betrieben, wurde jetzt bis Amerika und Indien ausgedehnt und überflügelte bald an Bedeutung sowohl den Austausch der einzelnen europäischen Länder unter sich, wie den innern Verkehr eines jeden einzelnen Landes. Das amerikanische Gold und Silber überflutete Europa und drang wie ein zersetzendes Element in alle Lücken, Risse und Poren der feudalen Gesellschaft. Der handwerksmäßige Betrieb genügte nicht mehr für den wachsenden Bedarf; in den leitenden Industrien der fortgeschrittensten Länder wurde er ersetzt durch die Manufaktur.

Diesem gewaltigen Umschwung der ökonomischen Lebensbedingungen der Gesellschaft folgte indes keineswegs sofort eine entsprechende Änderung ihrer politischen Gliederung. Die staatliche Ordnung blieb feudal, während die Gesellschaft mehr und mehr bürgerlich wurde. Der Handel auf großer Stufenleiter, also namentlich der internationale, und noch mehr der Welthandel, fordert freie, in ihren Bewegungen ungehemmte Warenbesitzer, die als solche gleichberechtigt sind, die auf Grundlage eines, wenigstens an jedem einzelnen Ort, für sie alle gleichen Rechts austauschen. Der Übergang vom Handwerk zur Manufaktur hat zur Voraussetzung die Existenz einer Anzahl frei er Arbeiter – frei einerseits von Zunftfesseln und andrerseits von den Mitteln, um ihre Arbeitskraft selbst zu verwerten –, die mit dem Fabrikanten wegen Vermietung ihrer Arbeitskraft kontrahieren können, also ihm als Kontrahenten gleichberechtigt gegenüberstehn. Und endlich fand die Gleichheit und gleiche Gültigkeit aller menschlichen Arbeiten, weil und insofern sie menschliche Arbeit überhaupt sind, ihren unbewußten aber stärksten Ausdruck im Wertgesetz der modernen bürgerlichen Ökonomie, wonach der Wert einer Ware gemessen wird durch die in[97] ihr enthaltene gesellschaftlich notwendige Arbeit.3 – Wo aber die ökonomischen Verhältnisse Freiheit und Gleichberechtigung forderten, setzte ihnen die politische Ordnung Zunftfesseln und Sonderprivilegien auf jedem Schritt entgegen. Lokalvorrechte, Differentialzölle, Ausnahmsgesetze aller Art trafen im Handel nicht nur den Fremden oder Kolonialbewohner, sondern oft genug auch ganze Kategorien der eignen Staatsangehörigen; zünftige Privilegien lagerten sich überall und immer von neuem der Entwicklung der Manufaktur quer über den Weg. Nirgendwo war die Bahn frei und die Chancen für die bürgerlichen Wettläufer gleich – und doch war dies die erste und immer dringlichere Forderung.

Die Forderung der Befreiung von feudalen Fesseln und der Herstellung der Rechtsgleichheit durch Beseitigung der feudalen Ungleichheiten, sobald sie erst durch den ökonomischen Fortschritt der Gesellschaft auf die Tagesordnung gesetzt war, mußte bald größere Dimensionen annehmen. Stellte man sie im Interesse der Industrie und des Handels, so mußte man dieselbe Gleichberechtigung fordern für die große Menge der Bauern, die in allen Stufen der Knechtschaft, von der vollen Leibeigenschaft an, den größten Teil ihrer Arbeitszeit unentgeltlich dem gnädigen Feudalherrn darbringen und außerdem noch zahllose Abgaben an ihn und den Staat entrichten mußten. Man konnte andrerseits nicht umhin zu verlangen, daß ebenfalls die feudalen Bevorzugungen, die Steuerfreiheit des Adels, die politischen Vorrechte der einzelnen Stände aufgehoben würden. Und da man nicht mehr in einem Weltreich lebte, wie das römische gewesen, sondern in einem System unabhängiger, miteinander auf gleichem Fuß verkehrender Staaten von annähernd gleicher Höhe der bürgerlichen Entwicklung, so verstand es sich von selbst, daß die Forderung einen allgemeinen, über den einzelnen Staat hinausgreifenden Charakter annahm, daß Freiheit und Gleichheit proklamiert wurden als Menschenrechte. Wobei es für den spezifisch bürgerlichen Charakter dieser Menschenrechte bezeichnend ist, daß die amerikanische Verfassung, die erste, welche die Menschenrechte anerkennt, in demselben Atem die in Amerika bestehende Sklaverei der Farbigen bestätigt: die Klassenvorrechte werden geächtet, die Racenvorrechte geheiligt.

Bekanntlich wird indes die Bourgeoisie, von dem Augenblick an, wo sie sich aus dem feudalen Bürgertum entpuppt, wo der mittelalterliche Stand in eine moderne Klasse übergeht, stets und unvermeidlich begleitet von ihrem[98] Schatten, dem Proletariat. Und ebenso werden die bürgerlichen Gleichheitsforderungen begleitet von proletarischen Gleichheitsforderungen. Von dem Augenblick an, wo die bürgerliche Forderung der Abschaffung der Klassenvorrechte gestellt wird, tritt neben sie die proletarische Forderung der Abschaffung der Klausen selbst – zuerst in religiöser Form, in Anlehnung an das Urchristentum, später gestützt auf die bürgerlichen Gleichheitstheorien selbst. Die Proletarier nehmen die Bourgeoisie beim Wort; die Gleichheit soll nicht bloß scheinbar, nicht bloß auf dem Gebiet des Staats, sie soll auch wirklich, auch auf dem gesellschaftlichen, ökonomischen Gebiet durchgeführt werden. Und namentlich seit die französische Bourgeoisie, von der großen Revolution an, die bürgerliche Gleichheit in den Vordergrund gestellt hat, hat ihr das französische Proletariat Schlag auf Schlag geantwortet mit der Forderung sozialer, ökonomischer Gleichheit, ist die Gleichheit der Schlachtruf speziell des französischen Proletariats geworden.

Die Gleichheitsforderung im Munde des Proletariats hat somit eine doppelte Bedeutung. Entweder ist sie – und dies ist namentlich in den ersten Anfängen, z.B. im Bauernkrieg, der Fall – die naturwüchsige Reaktion gegen die schreienden sozialen Ungleichheiten, gegen den Kontrast von Reichen und Armen, von Herren und Knechten, von Prassern und Verhungernden; als solche ist sie einfach Ausdruck des revolutionären Instinkts und findet darin, und auch nur darin, ihre Rechtfertigung. Oder aber, sie ist entstanden aus der Reaktion gegen die bürgerliche Gleichheitsforderung, zieht mehr oder weniger richtige, weitergehende Forderungen aus dieser, dient als Agitationsmittel, um die Arbeiter mit den eignen Behauptungen der Kapitalisten gegen die Kapitalisten aufzuregen, und in diesem Fall steht und fällt sie mit der bürgerlichen Gleichheit selbst. In beiden Fällen ist der wirkliche Inhalt der proletarischen Gleichheitsforderung die Forderung der Abschaffung der Klassen. Jede Gleichheitsforderung, die darüber hinausgeht, verläuft notwendig ins Absurde. Wir haben Beispiele davon gegeben und werden ihrer noch genug finden, wenn wir zu den Zukunftsphantasien des Herrn Dühring kommen.

Somit ist die Vorstellung der Gleichheit, sowohl in ihrer bürgerlichen wie in ihrer proletarischen Form, selbst ein geschichtliches Produkt, zu deren Hervorbringung bestimmte geschichtliche Verhältnisse notwendig waren, die selbst wieder eine lange Vorgeschichte voraussetzen. Sie ist also alles, nur keine ewige Wahrheit. Und wenn sie sich heute für das große Publikum – im einen oder im andern Sinn – von selbst versteht, wenn sie, wie Marx sagt, »bereits die Festigkeit eines Volksvorurteils[99] besitzt«, so ist das nicht Wirkung ihrer axiomatischen Wahrheit, sondern Wirkung der allgemeinen Verbreitung und der andauernden Zeitgemäßheit der Ideen des achtzehnten Jahrhunderts. Wenn also Herr Dühring seine berühmten beiden Männer so ohne weiteres auf dem Boden der Gleichheit kann wirtschaften lassen, so kommt dies daher, daß dem Volksvorurteil dies ganz natürlich vorkommt. Und in der Tat, Herr Dühring nennt seine Philosophie die natürliche, weil sie von lauter Dingen ausgeht, die ihm ganz natürlich vorkommen. Warum aber sie ihm natürlich vorkommen – danach fragt er freilich nicht.

3

Diese Ableitung der modernen Gleichheitsvorstellungen aus den ökonomischen Bedingungen der bürgerlichen Gesellschaft ist zuerst dargelegt von Marx im »Kapital«.

Quelle:
Karl Marx, Friedrich Engels: Werke. Berlin 1962, Band 20, S. 88-100.
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