Siebzehntes Kapitel (122.–123. Gegenstand).

Schließung eines Friedensvertrages und Auflösung eines Friedensvertrages.

[478] Friedensruhe, Vertrag, Beilegung (Vergleich) – das ist ein Ding. Der Könige Eintreten in den Vertrauenszustand heißt Friede, Vertrag, Vergleich (Beilegung).

[478] »Manneswort oder Schwur – das ist ein wackliger Vertrag. Bürge oder Geisel – das ist ein feststehender«. So die Lehrer.

Nein, also Kauṭilya. Manneswort oder Schwur, das ist für jene Welt und hier auf Erden ein feststehender Vertrag. Hier auf Erden nur ist ein Vorteil1 Bürge oder Geisel, mit Rücksicht auf die Macht gestellt.2

»Wir haben Frieden geschlossen«. Mit diesen Worten schlossen die ihrem Worte treuen Könige der Vorzeit unter Manneswort ihre Verträge. Für den Fall der Übertretung des Paktes berührten sie mit einem Schwur Feuer, Wasser, Ackerfurche, StadtmauerA1, Erdscholle, Elefantenschulter, Pferderücken, das Innere des Streitwagens,3 Waffe, Edelstein, Samen, Duftstoff, Saft (rasa), Gold und Geldstück und sprachen: »Vernichten mögen diese und im Stiche lassen den, der den Schwur übertritt«.

Für den Fall der Übertretung des Schwurs ist der Bürge da, die Bindung dadurch, daß die großen Büßer oder die hervorragenden Männer Bürge werden.4 Wer dabei Bürgen empfängt, die den anderen wirklich niederzuhalten imstande sind, der narrt den anderen, wer aber nicht, der wird genarrt.

Der in einem Verwandten oder hervorragenden Mann bestehende Halt heißt Geisel. Wer dabei einen verräterischen Minister oder einen verräterischen Sprößling hingibt, der hat den Vorteil; wer sich im entgegengesetzten Falle befindet, den Nachteil. Denn der andere schlägt, da er kerne Rücksicht zu üben braucht, auf die schwachen Stellen dessen los, der wegen des Besitzes der Geisel Vertrauen hat.5

[479] Wenn aber der Vertrag durch, ein Kind (als Geisel) zustande kommt und Sohn oder Tochter gegeben wird, so hat der, der die Tochter hingibt, den Vorteil. Denn die Tochter gereicht bis zu ihrer Verheiratung gerade den anderen zu Not und Beschwerde.6 Das Gegenteil ist der Fall bei einem Sohn.

Was aber zweierlei Söhne betrifft, so ist der im Nachteil, der den legitimen, den Helden, den weisen, den waffengeübten oder den einzigen Sohn hingibt. Der sich im entgegengesetzten Fall Befindende hat den Vorteil. Denn den illegitimen Sohn als Geisel zu stellen ist besser als den legitimen, weil mit diesem die Geschlechtsfolge der Erbberechtigten dahinfällt; den unweisen besser als den weisen, weil mit diesem die Kraft des Rates dahinfällt; den unheldenhaften besser als den heldenhaften, weil mit diesem die Kraft der Energie dahinfällt; besser den in den Waffen nicht geübten, als den waffengeübten, weil mit diesem die Tüchtigkeit da, wo dreingeschlagen werden muß, dahinfällt; besser den, der nicht ein einziger Sohn ist, als den einzigen, weil man dann keine Rücksicht zu üben braucht.

Was den legitimen und den weisen betrifft, so fällt dem legitimen unweisen der Herrscherstand zu;7 dem weisen unlegitimen die Ratskompetenz.8 Aber auch bei der Ratskompetenz (im Wirkungsgebiet weisen Rates) übermeistert der legitime durch seine Verbindung mit Alterfahrenen und in den Wissenschaften Fortgeschrittenen den weisen.

Was die zwei: den weisen und den heldenhaften betrifft, so fällt die Ausübung der geistigen Geschäfte dem weisen unheldenhaften zu, dem heldenhaften [480] unweisen die Kompetenz kriegerischer Tätigkeit. Aber auch bei der Kompetenz (d.h. auf dem Gebiete) kriegerischer Tätigkeit übermeistert der Weise den Helden, wie der Jäger den Elefanten.

Was die zwei: den heldenhaften und den waffengeübten betrifft, so fällt dem heldenhaften, nicht waffengeübten die Entschlossenheit zu kriegerischer Tätigkeit zu, dem Waffengeübten, nicht heldenhaften die Kompetenz, das Ziel zu treffen. Aber trotz der Kompetenz, das Ziel zu treffen, übermeistert der Held den Waffengeübten wegen seiner Festigkeit, seines raschentschlossenen Zugreifens und seiner Besonnenheit.9

Was den Mann mit vielen und den mit einem Sohn betrifft, so gibt der mit vielen Söhnen einen hin, und gestützt durch das Wirken der übrigen, setzt er sich über den Vertrag hinweg, nicht aber der andere.

Wenn der Vertrag auf die Auslieferung des ganzen Besitzes an Söhnen erfolgt, so kommt ein Vorzug davon, daß die Zeugungskraft für Söhne (beim König selber) noch da ist. Von zweien, die solche Zeugungskraft noch haben, fährt der am besten, der tüchtige Söhne zeugen kann; von zweien, die tüchtige Söhne zeugen können, am besten der, welcher einen, der schon auf dem Wege ist, gezeugt hat.10 Wo nur ein tüchtiger Sohn da ist, da soll (der Fürst) [481] dessen Fähigkeit zur Hervorbringung von Söhnen erloschen ist, sich selber als Geisel stellen, nicht aber den einzigen Sohn.

Wird der Fürst (der so den Friedensvertrag geschlossen hat) dann stark genug, so möge er die Auflösung des Vertrages herbeiführen. In der Nähe des Prinzen (der als Geisel gestellt worden ist) befindliche Spitzel, die als Grobhandwerker oder Kunsthandwerker verkappt Arbeiten verrichten, sollen, nachdem sie sich mittels eines unterirdischen Ganges bei Nacht zu ihm hingegraben haben, ihn entführen. Oder Schauspieler, Tänzer, Sänger, Musikanten, Vortragskünstler, Mimen, Seiltänzer oder GauklerA2, die schon früher beim Feinde (an dessen Hof der Prinz als Geisel weilt, von dessen Vater) als Spitzel angestellt worden sind, sollen sich dienend an den Feind heranmachen. Diese sollen sich, einer um den anderen, mit Diensten dem Prinzen nahen. Der soll es so einrichten, daß sie unbeschränkt in der Zeit bei ihm eintreten, bleiben und fortgehen können. Darauf möge er sich entweder in der Verkleidung eines solchen bei Nacht davonmachen; oder er möge einen Instrumenten- oder Gerätekasten von ihnen nehmen und damit (unbemerkt) hinausgehen.11

Mit Freudenmädchen und mit Frauen, die sich als Gattinnen (des Prinzen) aufspielen, wird es ebenso gemacht (d.h. solche schaffen sich Zutritt zum Prinzen und verhelfen ihm zur Flucht).

Oder BrühenbereiterA3, Köche, Bader, Abreiber, Lagerbereiter, Barbiere, Kammerdiener, Wasserreicher (d.h. Spione, die in diesen Berufen sich am Hofe eingeschlichen haben) bringen ihn unter Verwendung von Material, Kleidern, Gerätekasten, Betten, Sesseln hinaus. Oder in der Gestalt eines vom dienenden Gefolge nimmt er zur Zeit der dichten Dunkelheit12 etwas und geht damit hinaus; oder mittels eines unterirdischen Ganges und mit Hilfe einer nächtlichen Opferdarbringung.13 Oder er mache sich in einem Ge wässer [482] die Wassertricks zunutze.14 Oder als Händler Verkappte sollen vermittelst des Handels mit gekochter Speise und Früchten ihn bei den Wächtern passieren machen.A4

Oder er soll bei Gelegenheit von Darbringungen an die Gottheiten, bei Totenfeiern (çrāddha) oder Festen den Wächtern Speisen und Getränke, die mit Betäubungsmixtur vermischt sind (madanayogayukta) oder Gift beibringen und sich dann davon machen.A5 Oder dadurch, daß er die Wächter (zu einer Balgerei, oder sonst etwas, was ihre Aufmerksamkeit ganz in Anspruch nimmt) aufstachelt.A6 Oder als Stadtpolizeileute (die ihre Runde machen), als Mimen, Ärzte oder Kuchenverkäufer Verkappte stecken bei Nacht die Häuser der reichen Leute an. Oder als Wächter oder Händler Verkappte zünden den Markt an.15 Oder aus Furcht vor Verfolgung stecke er sein eigenes Haus, nachdem er den Leichnam eines anderen drinnen niedergelegt hat, in Brand. Darauf entweiche er durch eine Bresche in der Wand oder durch ein Fenster oder durch einen unterirdischen Gang.16

[483] Oder er breche bei Nacht auf, als Pingo-A7, Wassergefäß- oder Handelswarenträger verkappt. Oder wenn kahlköpfige oder flechtentragende Asketen ins Büßerleben hinausziehen, mische er sich unter sie und gehe als einer von ihnen verkleidet fort.17

Oder unter irgendeiner der Verkappungen als Mißgestalteter, Krankenbesprecher,18 oder Waldbewohner oder als scheinbarer Toter werde er von den Geheimdienern hinausgebracht. Oder er folge in Frauenkleidung einem Toten hinaus (zur Verbrennung als dessen vorgebliche Gattin).

Und die als Waldbewohner Verkleideten sollen vorgeben, er sei in eine Richtung gegangen, während er in eine davon verschiedene gegangen ist. Oder er gehe mit den Wagengesellschaften von Fuhrleuten davon.19

Und sind die Verfolger nahe, dann mache er nur20 Gebrauch von einem Hinterhalt (einem Versteck). Ist kein Versteck da, dann soll er Geldmünzen oder irgendeine vergiftete Speise zu beiden Seiten des Weges hinstreuen. Dann soll er in einer anderen Richtung entweichen (während die Verfolger das Hingestreute aufraffen). Oder wird er ergriffen, so soll er durch süße Worte u. dgl. m. die Verfolger überlisten oder durch giftdurchtränkten Reiseproviant.21 [484] Oder bei Wassertricks und Feuerbrünsten (die er zum Entkommen nutzt) dadurch, daß er die Leiche eines anderen (ins Wasser oder ins Feuer) hineintut.22 Dann beschuldige er (d.h. sein Vater, der König) seinen Widersacher: »Du hast mir meinen Sohn getötet«.

Oder er nehme eine versteckte Waffe an sich, dringe nachts tapfer auf die Wächter ein und entweiche mit raschen Reisemitteln zusammen mit vorher bereit gestellten Spionen.23

Fußnoten

1 Oder: »für diese Welt vorteilhaft«. Vielleicht aber: »für diese Welt bestimmt« (»hier einen Zweck habend«).


2 Wer die Macht oder Kraft hat, einen unbequemen Vertrag zu brechen, bricht ihn, außer die Rücksicht auf die Geiseln hält ihn ab. Vgl. 312, 9–10, 17. Weniger wahrscheinlich, obwohl im Sinne wesentlich ganz gleich: »die Kraft (Haltbarkeit des Vertrags) im Auge habend, d.h. sie bezweckend«. Denn balāpeksha, »auf die Macht (eines Fürsten) schauend, sie berücksichtigend, sich nach ihr richtend« findet sich auch 324, 15.


3 Rathopastha = rathakroḍa (MBh. VII, 36, 32) das durch herumgehende Bretter und den Boden gebildete Innere. In Amerika nennt man das die box des Wagens.


4 Wörtl.: »Daß sich durch Bürgschaft Binden großer Büßer oder hervorragender Männer, das ist Bürge.« Große Büßer sind ja imstande, den König samt seinem Reiche vollkommen zu verderben durch ihre allgewaltige Fluch- und Zaubermacht. Vgl. die Schlußverse von I, 19.


5 Wie aus hervorgeht, muß man lesen: yo dūshyāmātyaṃ dūshyāpatyaṃ vā. Wie im Text steht, muß man wohl übersetzen, wenn amātya wirklich seine gewöhnliche Bedeutung hat. Aber nicht nur heißt amātya auch Großwürdenträger und Unterkönig bei Kauṭ., sondern wohl auch, wie im Veda und in den Gṛihyasūtra Familienangehöriger. Man sollte wahrscheinlich auch, obwohl manches dagegen spricht, bandhumukhya mit »Hauptverwandter« wiedergeben, wie ich es ursprünglich verstand und wie es längst Jolly übersetzt hat. Dann: »Der Halt (wörtl. die Niederhaltung), der in einem nahen Verwandten besteht, ist die Geisel. Wer dabei einen verräterischen Angehörigen der Königsfamilie (z.B. also einen Bruder) oder einen verräterischen Sprößling hingibt« usw. Diese verschiedenen Bedeutungsabzweigungen, alle von Hausgenossen aus, sind begreiflich, weil auch die altindischen Könige oft nahe Familienangehörige als Minister, hohe Staats- oder Heeresbeamte oder Unterkönige anstellten. Amātya ist ja bei Kauṭ. auch ein höherer Machthaber im Heer (372, 8; 398, 13). Vgl. gleich Zeile 15–16; 18–19.


6 Ādāya ist vollkommen klar (»wenn sie eine Tochter nehmen«), aber nicht richtiges Sanskrit. Da wäre mindestens kanyāṃ nötig. Man lese ādāyaṃ (vielleicht ādānaṃ), oder da diese Adverbialbildung sonst bei Kauṭ. nicht vorkommt, besser ā dāyāt und am besten ā dānād. Das Mädchen macht ja leicht dumme Streiche. Vgl. Weib im altind. Epos bes. 163, Anm. 1. Dabei ist es in diesem Fall eine Kshattriyā. Und wie eifersüchtig die Krieger- und Adelskaste über der Ehre ihrer Frauensleute wachte, erhellt ja auch aus mehreren Stellen des Kauṭ. Die von Sham. in der 2. Ausg. mitgeteilte Variante: ā dāyadā muß in adāyadā geändert werden: »da sie ja nicht Erbe ist«. Auch das geht aber lange nicht so gut wie das andere.A8


7 Lies jātyam statt ajātyam. Aiçvaryaprakṛiti wörtl. die Herrschernatur, der ihm natürliche Zustand eines Herrschers, weniger wahrscheinlich: die in der Königsherrschaft bestehende Grundform, der Herrschaftsfaktor. Noch weniger wohl: des Reiches Untertanenschaft, obwohl es nach 324, 17 so aussehen möchte. Dem prakṛiti entspricht das im folgenden immer wiederkehrende adhikāra. Dieses bedeutet: Befähigung, Befugnis, Amt, Wirkungsgebiet, Zuständigkeitsbereich usw. Leider haben wir für all diese Begriffsschattierungen nur das Fremdwort Kompetenz.


8 Sofort denkt man an Vidura im MBh.


9 Wörtlich: Nichtwegstehlung, Nichtraubung, Unverwirrtheit, Freiheit von Verwirrung. Ich fasse also asaṃmosha so, wie es die Buddhisten gebrauchen. Sonst müßte man wohl asaṃmoha einsetzen. Der Text könnte nach der gewöhnlichen Bedeutung nur heißen: »wegen der vielen Fälle von Nichtraubung der Festigkeit und des raschentschlossenen Zugreifens«. Denn: »weil ihm F. u. rasches Z. nicht geraubt werden« hieße asaṃmoshābhyām (oder – asaṃmosheṇa) oder – asaṃmoshāt).


10 Oder: »kommt der Vorzug von der tüchtigen Zeugungskraft« und: »kommt der Vorzug von der schon zur Leistung angetretenen Zeugungskraft« (d.h. davon, daß die Gemahlin schon von ihm schwanger ist). Vgl. upasthita angetreten, um seine Amtspflicht, seine versprochene Arbeit, seine Schuld zu leisten usw., einen bei Kauṭ. ziemlich häufigen Gebrauch (178, 10; 185, 4, 18 usw.). Diese Auffassung des Satzes ist sachlich die natürlichste und scheint durch den folgenden Satz geboten zu sein. Denn putrotpatti und putraphala sind wohl Wechselbegriffe. Die wörtliche Übersetzung wäre: »so kommt der auszeichnende Vorzug von einem (König) mit Hoden für Söhne«. Denn unmittelbar »Zeugungskraft« bedeutet phala nicht. Der nächstliegende Sinn von putraphala wäre freilich »Leibesfrucht von Söhnen habend«. Dann: »so erblüht der Vorzug aus der Leibesfrucht der Söhne« d.h. ist es am besten, wenn diese Söhne wieder Söhne haben. »Und wo es sich um zwei (Söhne) handelt, die (solche) Frucht haben, da erwächst der Vorzug aus dem mit Zeugung tüchtiger Söhne« (d.h. ist es am besten, wenn dieser Sohn tüchtige männliche Nachkommenschaft gezeugt hat). »Handelt es sich um zwei mit Zeugung tüchtiger männlicher Nachkommenschaft, so kommt der Vorzug von dem, der schon angetretene, (d.h. leistungsfähige) Nachkommenschaft hat«. Endlich könnte saphala vielleicht heißen »solche Frucht (Sohnesfrucht, Enkel) habend« und dann çaktaprajanana »tüchtige Zeugung (d.h. Enkel) habend«. Das käme auf dasselbe hinaus. Da müßte der König im wünschenswertesten der genannten Fälle mindestens zwischen fünfzig und sechzig Jahren stehen. Nach Kauṭ. 10, 11 (I, 5) heiratet der Prinz ja mit ungefähr 16 Jahren, und da der nicht mehr zeugungskräftige, also ziemlich alte Fürst gleich in 313, 12 als natürliche Erscheinung auftritt, so erhöbe sich kein ernstes sachliches Bedenken.A9


11 Dieser Satz kommt im Text nach dem folgenden, muß aber vor ihn gestellt werden, wie der Sinn und teshāṃ zeigen. Denn sonst müßte ja tāsāṃ stehen. Auch nach teshāṃ ist nur so erklärlich, man nehme denn an, der Text sei lückenhaft. Auch das nach tadvyañjano befremdet. Es mag also vor teshām etwa ausgefallen sein tair nirhṛiyeta oder apahṛiyeta »darauf möge er von ihnen weggebracht werden« (vgl. 314, 17–18, 313, 16).


12 Arūpavelā »die Zeit der Nichtgestalten«, d.h. wo man keine Gestalt sehen kann. Oder ist gemeint: »die Zeit des Häßlichen«, d.h. die Zeit, wo man seine Notdurft verrichten muß?


13 So wenn man mit dem Text niçopahāreṇa liest (nach welchem ein Punkt gesetzt werden muß). Aber suraṅgāmukhena ist so nicht recht natürlich, und das folgende upahāra mag dieses upahāra veranlaßt haben. Endlich wird durch das zweimalige upahāra die Geschichte eintönig. Also möchte ich niçāpahāreṇa lesen (vgl. 313, 16) und übersetzen: »Oder (so soll er es ebenfalls machen) bei einer nächtlichen Entführung, die durch einen unterirdischen Gang vermittelt wird« (wörtl. »zusammen mit einer nächtl. Entführung usw.«).


14 Vāruṇaṃ yogam ātishṭhet: er mache sich an die Hinterlist (Kunststücke usw., die mit Varuṇa zusammenhängen. Vāruṇa aufs Wasser bezüglich kommt ja öfters vor, und vāruṇakarman bedeutet Wasserwerk, Wasserversorgung. So wäre man versucht anzunehmen, er soll mit Hilfe der Wasserversorgung entwischen. Aber schon ātishṭhet will sich da nicht fügen. Vgl. pāragrāmikaṃ yogam ātishṭhet »er mache sich ans Kriegerwerk« (36, 7; 345, 2). Eine lebendige Anschauung, wie solche Wassertricks und Schwimmkünste nächtlichen Abenteuern verwegener Art dienstbar gemacht werden können und worin sie etwa bestehen, gibt das siebente Abenteuer des Daçakumāracari tam (siehe bes. S. 186ff. in meiner Übersetzung dieses Romans).


15 All die Genannten können unauffällig des Nachts aus sein. Wegen nāgaraka vgl. Daçak. 94 ult. und 95, 1. Ārakshiṇāṃ ist wohl nicht vollständig. Es mag neben der der Händlers noch eine weitere Verkappung einzusetzen sein. Ich übersetze als ob ārakshivaidehaka – dastünde. Aber das ist nur Notbehelf. Natürlich könnte auch ein Wort wie in der »Abwesenheit« bei ārakshiṇāṃ ausgefallen sein. Also etwa: »Oder wenn keine Wächter zu sehen (in der Nähe) sind, sollen als Händler Verkappte den Markt anzünden«. In dem Trubel einer Feuersbrunst ist natürlich die Flucht leichter zu bewerkstelligen.


16 Vāta also = vātāyana. Vielleicht ist dieses einzusetzen. Auf jeden Fall kann ich vāta= vātāyana nicht belegen. Auch sind ja indische Fenster oft recht klein. Aber dieser Roman von dem altindischen Waltharius manufortis wäre wirklich ärmer ohne das besonders bei nächtlichen Abenteuern Verliebter so viel bemühte Fenster. Ovid empfiehlt es in seiner ars amatoria, wenigstens wenn der Amerikaner F. A. Wright getreu übersetzt hat in den wunderbar gewandten Versen:


If all the entrances are blocked,

If at each gate there stands a sentry,

If the front door is safely locked,

Then down the chimney make your entry.

Be bold and every trick essay,

Where there's a window there's a way.


Ovid, The Lover's Handbook. A Complete Transl. of the Ars Amatoria. E. P. Dutton Co., New York. Trotzdem wird die Lesart von B khāta (statt vāta) viel besser sein. Auch in 170, 6 muß man ja khāta statt vāta einsetzen. Dann ist khāta = Kloake. Also: »durch einen Breschendurehbruch in der Wand, den Abzugskanal oder einen (für diesen Zweck vorher gegrabenen) unterirdischen Gang«.A10


17 Noch natürlicher schiene sich die Sache zu machen, wenn man pravasana statt pravāsana läse: »er mische sich unter die Abreisungen von ... Asketen«, d.h. wenn Asketen, die sich ja besonders in Stadtparks und in der Nähe von Städten oft scharenweise aufhalten, weiter wandern, soll er sich ihnen anschließen.


18 Vyādhikaraṇa »Zauber bei Krankheiten übend«? Sprachlich ganz unverfänglich wäre virūpakaraṇa »die Hervorbringung von Mißgestalt« und vyādhikaraṇa »die Erzeugung von Krankheiten«. Beide werden bewirkt durch giftige und zauberische Mittelchen, wie sie das 14. Buch vorlegt. Dort wäre bes. das zweite Kap. zu vergleichen, das ausdrücklich Präparate und Praktiken angibt, mit denen man »Wunder und Täuschung« dieser Art zuwege bringen kann. Siehe da bes. 412, 18–414, 1. Auch die Hervorrufung von entstellenden Krankheiten wie z.B. Aussatz wird da behandelt. Also könnte man übersetzen: »oder mit Hilfe irgendeiner Art der betrügerischen Erzeugung von Mißgestalt oder Krankheit oder (mit Hilfe) der Verkappung als irgendein Waldbewohner«. Der Prinz ist ja kein Weib, wie jenes Mädchen des Daçakum., das sich sogar zur Rettung aus großer Not und selbst nicht auf kurze Zeit in eine Äffin verwandeln lassen mochte, und Mittel, Mißgestalt oder Krankheit wieder zu beseitigen, gibt es ja auch (s. Buch 14, Kap. 4). Aber das ganze Kompositum sieht doch nicht recht so aus, als ob dies gemeint sei.


19 Vāṭa= çreṇi, vgl. Daçak. 150, 3f. und die Komm. dazu. Cakracara »Fuhrmann«(?) scheint übrigens, wie wir gesehen haben, in 208, 15 eher eine Art Wanderasketen zu bezeichnen, obwohl sich ja auch Fuhrleute gut zu Spionen und Geheimagenten eignen würden, also auch dort »Fuhrleute« übersetzt werden könnte.


20 Vā. Aber es wird wohl eher etwas ausgefallen sein. Sattraṃ gṛihṇāti steht auch 363, 12 und heißt dort offenbar: zu einem Hinterhalt greifen, Gebrauch von einem Hinterhalt machen.


21 Lies pathyadanena und vgl. 99, 8.A11


22 D. h. wohl: wird er bei Wassertricks oder bei einer (von ihm angelegten) Feuersbrunst entdeckt, dann soll er einen Leichnam hineinwerfen, um die Verfolger irre zu führen, die nun glauben, er selber sei hineingesprungen und habe sich getötet. Wo er aber nur die Leiche in der Geschwindigkeit herkriegt?


23 Siehe z.B. 313, 18; 398, 5 und meine Hindu Tales p. 22. Wegen çīghrapāta vgl. Kauṭ. (Übers.) S. 23, Anm. 4 und saṃpāta Reiseverkehr Kirāt. XVI, 41.


A1 Nach Sham. und Gaṇ. wäre prākāraloshṭa ein Wort: »Stadtmauerbackstein«. Aber ich glaube nicht recht an loshṭa »Backstein«.


A2 Mit »Gaukler« übersetze ich saubhika, besser çaubhika. Diese sind uns in der gleichen Gesellschaft schon auf S. 125, 9–10 (Übers. S. 196, 7ff) begegnet. Lüders hat sie behandelt in seiner Abhandlung: Die Çaubhikas. Ein Beitrag zur Gesch. d. ind. Dramas, SBAW 1916, S. 714ff. und sieht in ihnen Rezitatoren, Schattenspieler, während Winternitz in ZDMG 74, 118ff. sie mit den sobhiya des Pāli zusammenstellt. Die beiden Sachen sind mir aber nicht zur Hand. Aus Jāt. VI, 277 läßt sich nichts bestimmtes erschließen. Da erscheinen die sobhiya zusammen mit Akrobaten (laṁghika), Klopffechtern (muṭṭhika), Zauberkünstlern (māyākāra) und Geisterbeschwörern (vetālika). Die Erklärung des Kommentars ist nur Raterei. Nun finden wir in Nītiv. 54–56 eine interessante lange Liste der verschiedenen Arten von Spionen. Wie schon erwähnt, erscheint darunter auch der çaubhika. Somadeva selber erklärt uns all die hier vorkommenden Wörter. Durch ein Versehen, wohl der Abschreiber, fehlt die Bedeutung von akshaçālika. Aber aus anderen Stellen des Nītiv. können wir erschließen, daß dies einen Spielhaushalter bezeichne. Vom çaubhika sagt er: »mit Hilfe der Deckung durch einen Vorhang (eine spanische Wand) läßt er einen in der Nacht verschiedenartige Einzelwesen sehen« (çaubhikaḥ kshapāyāṃ kāṇḍapaṭāvaraṇena nānāvidhanāmarūpadarçi, 55, 5–6). Da haben wir deutlich den Schattenspieler. Man setze also »Schattenspieler« statt »Gaukler« ein.


A3 Sūda = sūpakāra; arālika = bhakshyakāra. So Gaṇ. Sūda = mahānasarasika (so lese ich statt des mahānasasarika der Ausg.); ārālika = vicitrabhakshyapraṇetar. So Nītiv. 56, 4. Der sūda wäre also nach beiden ein Brühen- oder Suppenbereiter, der arālika aber wohl eher ein Bäcker, besonders Kuchenbäcker.


A4 Natürlich so, daß sie ihn als einen von den ihrigen verkleiden. Aber Gaṇ. hat die allem Anschein nach richtige Lesart ārakshishu rasam avacāreyuḥ »sollen den Wächtern Gift beibringen«.


A5 Auch Gaṇ. liest annapānarasaṃ. Dann: »mit Betäubungssaft Vermischtes oder Gift in Speisen und Getränken«.


A6 Nach Gaṇ.: »durch Bestechung der Wächter«. Aber protsāhana heißt halt Aufstachelung.


A7 Der besonders aus dem Jātaka bekannte Pingo (kāja oder kāca) ist ein Bambusjoch über die Schultern mit Schnüren und Korb an jedem Ende. Dies kāja haben wir auch in Ā. II, 9, 22, 15 (= çikya in B. II, 10, 12).


A8 Aber auch bei Gaṇ. finde ich jetzt adāyadā »da sie nicht Thronerbin ist«. Das ist sie aber doch, wenn ein Sohn fehlt, wie uns Kauṭ selber gesagt hat (254, 2ff.; Übers. 395, 6ff.), und als Geisel kommt sie naturgemäßerweise dann in Betracht, wenn der Sohn mangelt. Meine Besserung und Auffassung hat wohl eine Stütze in MBh. XII, 34, 45, wo dem Yudhishṭhira betreffs der von ihm besiegten Reiche geraten wird: »Und in solchen, wo kein Prinz da ist, laß du Prinzessinen mit der Königsweihe versehen. Denn der Sinn des Frauenvolks ist auf die Liebe gerichtet (oder: denn die Weiberbande ist der Sitz der Geschlechtsgier); so wirst du Kummer meiden.« Natürlicherweise werden die Angehörigen des überwundenen Königshauses als eine Art Geiseln unter Aufsicht gehalten und hat der Sieger auch eine Verantwortung für dessen Frauen. Ist aber eine Prinzessin einmal verheiratet oder gar Königin, dann drückt ihn diese Sorge nicht mehr. Das unklare pareshām eva »gerade den anderen« bezeichnete nun vom Standpunkt der Geiselempfänger die Angehörigen der Geisel. So faßt es denn Gaṇ. Daß eine Tochter nur Not und Schaden (kleça, anartha) bringe, vor allem wegen der Schwierigkeit der Hut und noch mehr wegen der obendrein sehr kostspieligen Verheiratung, ist ein gut indischer Gedanke. Welcher Überesel nun nähme überhaupt solch einen Pfahl im Fleisch der Ihrigen als Bürgschaft für deren Treue! Freilich Naivetäten enthält das Arthaç. genug. Aber ich ziehe es doch vor, die minder grasse anzunehmen.


A9 Nachträglich sehe ich, daß Sham.'s Übersetzung genau mit meiner unabhängig von ihm gewonnenen übereinstimmt. Gaṇ. faßt putraphala = putravattā und putrasarvasva = ekaputra. Warum dies letzte? Nach ihm wäre der Sinn also: Hat der eine Sohn selber einen Sohn, dann gebe er den eigenen Sohn ruhig hin; denn für den Thronerben ist gesorgt. Noch besser ist es, wenn dieser Enkel schon im zeugungstüchtigen Alter steht. Das stimmt mit der in der Anmerkung besprochenen Auslegung, nicht aber mit dem gleich folgenden Satz: »Wenn der König selber nicht mehr zeugungsfähig ist, soll er den einzigen Sohn nicht hergeben.« Da wird deutlich an das Vorhergehende angeknüpft.


A10 Das Eindringen in ein Haus oder in eine Stadt und das Entfliehen daraus durch den Abzugskanal ist der altindischen Fabulierungskunst wohl vertraut. Nicht nur Tiere, wie Schakale und Hunde, bedienen sich dieses Weges (Jāt. I, 175; 425; III, 415), sondern auch Diebe entkommen so (IV, 28), sowie menschenfresserische Geister (V, 21). Ja in I, 409 rettet sieh der Sohn eines vom Eroberer getöteten Königs aus des Vaters Palast und Stadt hinaus durch den Abzugskanal. An der letztgenannten Stelle heißt dieser udakaniddhamana, sonst einfach niddhamana. Jedenfalls stand udakaniddhamana auch in dem Original, aus dem die von Chavannes wiedergegebene chinesische Übersetzung »Wasserleitung« gemacht hat (Cinq cents contes No. 499). Hier gelangt durch diese der Weiberjäger Bimbisāra zu der wohlverwahrten wunderbar schönen Maid und zeugt mit ihr den berühmten Arzt Jīvaka. Auch Hemavijaya läßt nicht nur von Dieben, sondern auch von fliehenden Xantippengatten die Kloake zum Hinauskommen aus der Stadt benutzen (z.B. Kathār. II, S. 149).


A11 So recht eine Geschichte mit echtestem Kauṭilyaduft berichtet der Kommentar zum Dhammapadam ed. Fausböll S. 153ff. Sie handelt von den sowohl bei den Buddhisten als bei den Jaina sagenberühmten Königen Udena oder Udāyana und Pajjota dem Schrecklichen. Die vielfach interessante Vorgeschichte wiederzugeben, fehlt leider der Raum. Also zur Hauptsache für uns. Pajjota hörte, daß Udena noch mächtiger sei als er. »Dann will ich ihn gefangen nehmen«, rief er. »Das kannst du nicht«. »Warum nicht?« Er hat die Elefantenlaute und den Elefantenzauber. »Damit kann er Elefanten fliehen oder zu ihm herkommen machen, so viele er nur will.« Pajjota machte nun auf den Rat seiner Hofleute einen Elefanten aus Holz, überkleidete ihn mit Tuch, ließ 60 Männer sich im Innern des Elefanten verbergen und das Tier im Gebiet des Udena an ein Teichufer hinbringen. Die Männer im Bauch des Elefanten machten diesen hin-und hergehen und tüchtig stallen mit Elefantenmist, den sie sich verschafft hatten. Im weiten Bogen lag ein Heer des Pajjota im Hinterhalt. Dem Udena meldete bald ein Waldbewohner von diesem Elefanten so groß und weiß wie der Kailāsa. Udena kam herbei, schlug auf seiner Elefantenlaute die dritte Saite an und sprach seinen dritten Zauberspruch. Diese beiden Dinge waren sonst unfehlbare Mittel, Elefanten herzubannen. Dieser Wunderelefant aber lief und lief nur immer davon, fortbewegt durch die Männer. Udena sprengte ihm nach, seinem Gefolge voraus; auf einmal brachen die Soldaten hervor und nahmen ihn gefangen. Pajjota der Schreckliche ließ ihn einsperren und trank drei Tage lang in einem fort den »Becher des Sieges«. Udena ließ ihm sagen, er handle wie ein Weib; gefangene Könige töte man entweder oder lasse sie frei. Pajjota kam: »Lehre mich deinen Elefantenzauber und ich lasse dich los.« »Dann mußt du mich als deinen Lehrer ehren.« »Niemals!« »So lehre ich dich den Zauber nicht.« »Dann werde ich meine königliche Strafgewalt an dir üben.« »Du bist Herr über meinen Leib, nicht über meine Seele« (citta). »Wirst du jemand anders, der dir die Ehre erweist, ihn beibringen?« »Gewiß.« Da ließ Pajjota seine eigene Tochter sich hinter einen Vorhang setzen und den Udena davor, sagt ihr aber, der Lehrer, von dem sie den Zauberspruch lernen solle, um ihn dann ihren Vater zu lehren, sei muschelweiß von Aussatz, und den Udena machte er glauben, die Schülerin sei eine Bucklige. Aber die junge Schöne konnte einmal ein bestimmtes Wort des Zauberspruchs gar nicht richtig sprechen, so daß der Lehrer ungeduldig wurde, und er rief: »O Bucklige, deine Lippen und Backen sind allzu dick! So mußt du sagen!« Wütend schrie sie: »He, du schlechter Aussätziger, sind denn Mädchen wie ich bucklig?« Er hob ein Eckchen des Vorhangs auf, und nun kam es zu einer Aussprache. Sie sahen, daß sie hatten verhindert werden sollen, ein Techtelmechtel anzufangen. »Da setzten sie ihr Techtelmechtel auf der Stelle hinter dem Vorhang ins Werk, und von da an gabs weder Zauberspruchlernen, noch Studium der Wissenschaft mehr für die beiden.« Udena sagte dann eines Tages zu ihr: »Wenn du mich rettest, mache ich dich zu meiner Hauptgemahlin und gebe dir 500 Frauen als Gefolge.« Die Prinzessin schwindelte ihrem Vater vor, zum Zweck der vollständigen Bewältigung des Zaubers müsse ihr zu jeder Zeit das Stadttor offen und seine wunderschnelle Elefantenkuh Bhaddavatī, die an einem Tage 50 yojana zurücklegte, zur Verfügung stehen. Pajjota willigte ein, und eines Tages, als er sich im Park vor der Stadt vergnügte, nahm Udena mächtig große Ledersäcke, füllte sie mit Goldstücken, tat die Säcke zusammen mit der Königstochter Vāsuladattā auf die Elefantenkuh und floh. Die Abwesenheit der Prinzessin wurde jedoch entdeckt, und der Vater schickte rasch einen Trupp Krieger nach. Aber als diese herankamen, streute Udena einen Sack Goldstücke auf die Straße. Während sie das Geld auflasen, gewann er einen Vorsprung, und als sie ihm wieder auf den Fersen waren, leerte er den zweiten Sack. Das genügte; denn bis sie mit diesem Gold zu Rande kamen, hatte Udena sein eigenes Land erreicht und wurde von seinem Heere umringt und im Triumphe mit seiner holdseligen Beute heimgeführt. – Diese Erzählung von der Überlistung des Udayana durch einen Elefanten aus Holz wird auch vom Avaloka zum Daçarūpa erwähnt (ed. Hall II, 53). Hier ist es ein ktliñjahastin, besser kiliñcahastin »ein Bretterelefant«, und der Elefant aus Holz bildet einen stehenden Vergleich. Vas. III, 11; B. I, 1, 11; M. II, 157; Parāçara VIII, 16; öfters auch im MBh., z.B. in XII, 78, 42. Vgl. Isoldes Gottesurteil S. 48 und Anm. Nr. 145 (S. 271).

Quelle:
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben. Das Arthaçāstra des Kauṭilya. Leipzig 1926, S. 478-485.
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