c) Aufhebung der Verwilderung innerhalb der Zivilisation und der Rechtslosigkeit im Staate

[202] Das juristische Präventivmittel zur Aufhebung der Verbrechen und damit der Verwilderung innerhalb der Zivilisation besteht in der »schützenden Tutelle, welche der Staat über die Kinder der Hingerichteten und zu lebenslänglichen Strafen Verurteilten übernimmt.« Sue will die Verteilung der Verbrechen liberaler organisieren. Keine Familie soll mehr ein erbliches Privilegium auf das Verbrechen besitzen – die freie Konkurrenz der Verbrechen soll über das Monopol siegen.

»Die Rechtlosigkeit im Staat« hebt Herr Sue durch die Reform des code pénal in seinem Abschnitt über die »abus de confiance« und namentlich durch die Einsetzung von besoldeten Armenadvokaten auf. In Piemont, Holland etc., wo der Armenadvokat existiert, findet Herr Sue daher die Rechtslosigkeit im Staat aufgehoben. Die französische Gesetzgebung fehlt nur darin, daß sie den Armenadvokaten nicht besoldet, nicht ausschließlich auf das Armenfach anweist, und die gesetzliche Grenze der Armut zu eng ist. Als wenn die Rechtslosigkeit nicht eben erst recht im Prozeß selbst begönne, und als wenn man in Frankreich nicht längst wüßte, daß das Recht nichts gibt, sondern nur das Vorhandene sanktioniert. Die schon trivial gewordene Unterscheidung von droit und fait scheint dem kritischen Romanschreiber ein mystère de Paris geblieben zu sein.

Nimmt man zu der kritischen Enthüllung der rechtlichen Geheimnisse noch die großen Reformen hinzu, die Eugen Sue mit den huissiers anstellen will, so wird man das Pariser Journal »Satan« begreifen. Es läßt ein Stadtviertel an jenen »grand réformateur à tant la ligne« schreiben, seinen Straßen fehle noch die Gasbeleuchtung. Herr Sue antwortet, daß er diesem Übel im 6. Band seines »Juif errant« abhelfen werde. Ein anderes Stadtviertel klagt über den mangelhaften Präliminarunterricht. Er verspricht, die Reform des Präliminarunterrichts für dieses Stadtviertel im 10. Bande seines »Juif errant« zu bewerkstelligen.[202]

Quelle:
Karl Marx, Friedrich Engels: Werke. Berlin 1957, Band 2, S. 202-203.
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