5. Verantwortung im Amt und Freiheit ohne Amt

[80] Mong Dsï sagte zu Tschï Wa5: »Daß Ihr Ling Kiu aufgegeben habt und um die Stelle als Strafrichter gebeten, scheint vernünftig, weil man da eher dem Fürsten etwas sagen kann. Nun sind darüber schon mehrere Monate vergangen: habt Ihr noch nichts zu sagen gehabt?«

Darauf machte Tschï Wa dem König Vorstellungen, und als sie nicht angenommen wurden, gab er sein Amt auf und ging.

Da sprachen die Leute von Tsi: »Der Rat, den er dem Tschï Wa gab, war gut. Ob er ihn aber selbst befolgt, das weiß man nicht.«

Gung-Du Dsï6 teilte es dem Mong Dsï mit.

Der sprach: »Ich habe gehört: Wenn einer ein Amt inne hat und kann nicht handeln, wie es sein Amt verlangt, so soll er gehen. Wenn einer die Pflicht zu reden hat und kann nicht reden, was er muß, so soll er gehen. Ich habe kein Amt inne, ich habe keine Verpflichtung zu reden: kann ich nicht bleiben oder gehen, ganz wie es mir beliebt und ohne jeden Zwang?«

Quelle:
Mong Dsï: Die Lehrgespräche des Meisters Meng K'o. Köln 1982, S. 80-81.
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