Zweites Capitel.

Classification der Fehlschlüsse.

[317] §. 1. Indem wir versuchen, gewisse allgemeine Unterscheidungen zwischen den verschiedenen Arten von Fehlschlüssen zu machen, setzen wir uns ein ganz anderes Ziel, als einige eminente Denker, welche unter dem Namen politische oder andere Fehlschlüsse eine blosse Aufzählung einer gewissen Anzahl von irrigen Meinungen, von falschen allgemeinen Urtheilen, denen man oft begegnet, von loci communes schlechter Argumente in Beziehung auf einen besonderen Gegenstand, gegeben haben. Die Logik hat sich zu beschäftigen nicht mit den falschen Meinungen, welche die Menschen hegen, sondern mit der Art, wie sie dazu kommen, dieselben zu hegen. Die Frage ist nicht, welche Thatsachen hielt man zu jeder Zeit irrthümlicher Weise für Beweise gewisser anderer Thatsachen, sondern welche Eigenschaft in den Thatsachen hat zu einer solchen irrthümlichen Voraussetzung verleitet.

Wenn, obgleich irrthümlich, vorausgesetzt wird, eine Thatsache sei ein Beweis oder ein Merkmal einer anderen Thatsache, so muss eine Quelle des Irrthums vorhanden sein; die vermeintliche beweisende Thatsache muss in einer besonderen Weise mit der Thatsache verknüpft sein, für deren Beweis man sie hält, – sie muss in einem besonderen Verhältniss zu ihr stehen, sonst würde man sie nicht in diesem Lichte betrachtet haben. Das Verhältniss kann daraus hervorgegangen sein, dass man die Thatsachen einfach neben einander betrachtet hat, oder es kann von einem geistigen Process abhängen, wodurch eine vorhergängige Association zwischen amen hergestellt worden ist. Es muss indessen eine Eigenthümlichkeit[317] des Verhältnisses vorhanden sein; die Thatsache, von der man selbst bei dem grössten Irrthum annimmt, sie beweise eine andere Thatsache, muss in einer besonderen Stellung zu ihr stehen, und wenn wir diese besondere Stellung bestimmen und definiren könnten, so würden wir die Quelle des Irrthums wahrnehmen.

Wir können eine Thatsache nicht für einen Beweis einer anderen Thatsache ansehen, wenn wir nicht glauben, dass sie beide immer oder doch in der Mehrzahl der Fälle mit einander verbunden sind. Wenn wir A für einen Beweis von B halten und geneigt Bind, B zu folgern, wenn wir A sehen, so ist der Grund hiervon, dass wir glauben, dass, wo A ist, B immer oder grösstentheils existirt, sei es als ein Antecedens, ein Consequens oder ein Begleitendes (Concomitirendes). Wenn wir da, wo wir A sehen, geneigt sind, B nicht zu erwarten, wenn wir A für den Beweis der Abwesenheit von B halten, so ist es, weil wir glauben, dass, wo A ist, sich B niemals oder wenigstens nur selten findet. Kurz, irrige Schlüsse haben eben so gut als richtige Schlüsse eine unveränderliche, entweder ausgedrückte oder stillschweigend eingeschlossene Beziehung zu einer allgemeinen Formel. Wenn wir eine Thatsache aus einer anderen Thatsache folgern, welche sie nicht wirklich beweist, so haben wir entweder ein grundloses allgemeines Urtheil in Beziehung auf den Zusammenhang der beiden Phänomene zugelassen, oder wir müssen es der Consequenz wegen zulassen.

Es giebt daher für eine jede Eigenschaft in den Thatsachen oder in unserer Betrachtungsweise der Thatsachen, welche uns zu dem Glauben verleitet, dass dieselben gewöhnlich mit einander verbunden sind, wenn sie es nicht sind, und dass sie es nicht sind, wenn sie in Wirklichkeit verbunden sind, einen entsprechenden Fehlschluss, und eine Aufzählung dieser Fehlschlüsse würde in einer Specification dieser Eigenschaften in den Thatsachen und jener Eigenthümlichkeiten unserer Betrachtungsweise bestehen, welche diese irrige Meinung hervorbringen.

§. 2. Der vermeintliche Zusammenhang zwischen Thatsachen (oder deren vermeintliche Unvereinbarkeit) kann auf einen Beweis hin (d.h. aus irgend einem Urtheil oder aus anderen Urtheilen)[318] geschlossen, oder ohne einen solchen Grund zugelassen werden; er kann, wie man sagt, auf seinen eigenen Beweis hin, als eine selbstverständliche oder axiomatische Wahrheit zugelassen werden. Man kann demnach unterscheiden zwischen Fehlschlüssen in der Folgerung und Fehlschlüssen der äusseren Sinne. In die letztere Abtheilung sind nicht allein alle Fälle zu bringen, in denen ein Urtheil für wahr gehalten und geglaubt wird, und zwar buchstäblich ohne irgend einen äusserlichen Beweis entweder der specifischen Erfahrung oder des allgemeinen Schliessens, sondern auch die häufigeren Fälle, wo die Sinne eine Präsumtion zu Gunsten des Urtheils hervorrufen, eine Präsumtion, die zwar für den Glauben nicht hinreichend ist, die aber doch hinreicht, um zu machen, dass man die strengen Principien einer regelrechten Induction umgeht, und die eine Prädisposition erzeugt, das Urtheil auf einen Beweis hin zu glauben, den man für unzureichend erkennen würde, wenn eine solche Präsumtion nicht vorhanden wäre. Diese Classe, welche Alles umfasst, was man natürliche Vorurtheile nennen könnte, und welche ich ohne Unterschied Fehlschlüsse der einfachen Betrachtung (inspection) oder Fehlschlüsse a priori nennen werde, soll in unserer Liste obenan stehen.

Die Fehler der Folgerung oder irrigen Schlüsse aus supponirten Beweisen müssen je nach der Natur des Scheinbeweises, aus dem die Schlüsse gezogen sind, oder (was dasselbe ist) nach der besonderen Art des richtigen Schlusses, den der fragliche Fehlschluss nachahmt, unterabtheilt werden. Es ist jedoch zuerst ein Unterschied zu machen, der nicht einer der Unterscheidungen zwischen den richtigen Argumenten entspricht, sondern der aus der Natur der schlechten Argumente hervorgeht. Wir können mit der Natur unseres Beweises genau bekannt sein und dennoch einen falschen Schluss daraus ziehen; wir können genau verstanden haben, welcher Art unsere Prämissen sind, welche behauptete Thatsachen oder allgemeine Principien das Fundament unseres Schlusses bilden, und dennoch kann, weil die Prämissen falsch sind, oder weil wir etwas aus ihnen gefolgert hatten, was sie nicht rechtfertigen, unser Schluss ein irriger sein. Aber vielleicht ist der Fall noch häufiger, wo der Fehlschluss nicht daraus entsteht, dass wir unsere Prämissen nicht mit der gehörigen Klarheit, d.h. nicht mit der gehörigen Stetigkeit (wie in dem vorhergehenden[319] Buch167 gezeigt wurde) auffassen; indem wir uns von unserm Beweis eine andere Idee machen, wenn wir ihn folgern oder zulassen als wenn wir ihn anwenden; oder indem wir ohne Vorbedacht und gewöhnlich unbewusst andere Prämissen an die Stelle derjenigen setzen, von denen wir ausgingen, oder einen Schluss an die Stelle des Schlusses, welchen wir beweisen wollten. Es entsteht hieraus eine Classe von Irrthümern, die wir auf Confusion beruhende Fehlschlüsse nennen können, und welche unter anderem alle diejenigen Fehlschlüsse umfasst, welche ihre Quelle in der Sprache haben, sei es in der Unbestimmtheit oder Zweideutigkeit unserer Wörter, sei es in den zufälligen Ideenassociationen, welche dieselben hervorrufen.

Wenn der Irrthum nicht ein auf Confusion beruhender Fehlschluss ist, d.h. wenn das geglaubte Urtheil und der Beweis, auf den hin es geglaubt wird, stetig aufgefasst und unzweideutig ausgedrückt sind, so kann man noch zwei Abtheilungen machen, so dass wir vier Classen entstehen sehen. Der Scheinbeweis kann entweder aus besonderen Thatsachen oder vorhergegangenen Generalisationen bestehen, d.h. das Verfahren kann entweder den Schein der Induction oder den der Deduction annehmen, und der Beweis kann, er bestehe aus Thatsachen oder aus allgemeinen Urtheilen, wiederum an sich falsch sein, oder, wenn wahr, kann er vielleicht den Schluss nicht rechtfertigen, den man darauf zu gründen versucht hat. Wir haben also, erstens, Fehlschlüsse der Induction und Fehlschlüsse der Deduction, und alsdann eine Unterabtheilung von jeder der zwei Arten, je nachdem der supponirte Beweis falsch, oder wahr aber nicht beweiskräftig ist.

Die Fehlschlüsse der Induction kann man Fehlschlüsse der Beobachtung nennen, wenn die Thatsachen, auf denen die Induction beruht, irrig sind. Der Ausdruck ist nicht streng genau oder vielmehr nicht gleich weit gehend wie die Classe von Fehlschlüssen, welche ich damit bezeichnen will. Die Induction ist nicht immer auf unmittelbar beobachtete Thatsachen, sondern sie ist manchmal auf gefolgerte Thatsachen gegründet, und wenn die letzteren irrig sind, so ist der Irrthum dem buchstäblichen Sinne des Wortes nach nicht ein Beispiel von schlechter Beobachtung,[320] sondern von schlechter Folgerung. Es ist indessen bequemer, aus allen Inductionen, deren Irrthum nicht in einer unzureichenden Ermittelung der Thatsachen liegt, auf welche die Theorie gegründet ist, nur eine einzige Classe zu bilden, die Ursache des Versehens sei schlechte Beobachtung oder einfache Nichtbeobachtung, und die schlechte Beobachtung (mal-observation, Missbeobachtung) finde direct Statt, oder vermittelst intermediärer Merkmale, die nicht beweisen, was man als von ihnen bewiesen voraussetzte. Und bei dem Mangel eines umfassenden Ausdrucks um die Ermittelung von Thatsachen, auf welche die Induction gegründet ist, damit zu bezeichnen, werde ich für diese Classe von Irrthümern, nach der bereits gegebenen Erklärung, den Ausdruck »Fehler der Beobachtung« beibehalten.

Die andere Classe der inductiven Fehlschlüsse, in denen die Thatsachen richtig sind, ohne die daraus gezogenen Schlüsse zu rechtfertigen, werden ganz geeignet Fehler der Generalisation genannt, und diese zerfallen wieder in mehrere untergeordnete Classen oder natürliche Gruppen, welche am geeigneten Orte abzuhandeln sind.

Wenn wir uns nun zu den Irrthümern der Deduction, nämlich zu jenen unrichtigen Argumentationen wenden, in denen die Prämissen allgemeine Urtheile sind und das Argument ein Syllogismus ist, so können wir dieselben wie die vorigen natürlich ebenfalls in zweierlei Arten unterabtheilen, nämlich in solche, welche auf falschen Prämissen beruhen, und in solche, deren Prämissen, wenn sie auch wahr sind, den Schluss nicht rechtfertigen. Von diesen beiden Arten muss die erste jedoch nothwendig mit einer der oben erwähnten Arten zusammenfallen; denn der Irrthum muss entweder in den Prämissen liegen, welche allgemeine Urtheile sind, oder in den Prämissen, welche einzelne Thatsachen behaupten. In dem ersten Falle ist es ein inductiver Irrthum von der einen oder der anderen Classe, in dem letzteren ein Fehler der Beobachtung, wenn nicht in dem einen und dem anderen Falle die irrige Prämisse auf die blosse Betrachtung (inspectio) bin angenommen wurde, in welchem Falle es ein Fehlschluss a priori ist. Oder es mögen endlich die verschiedenen Prämissen nicht in einer so deutlichen Weise gedacht worden sein, um ein klares Bewusstsein zu erzeugen, in welcher Weise man zu ihnen gelangt ist, wie z.B. bei[321] dem sogenannten Zirkelschluss; es ist dann ein Fehlschluss aus Confusion.

Es bleibt daher als die einzige Classe von Fehlschlüssen, die ihren Sitz in der Deduction haben, diejenige, wo die Prämisse den Schluss nicht rechtfertigt; kurz die verschiedenen Fälle von fehlerhafter Argumentation, gegen welche die syllogistischen Regeln gerichtet sind. Wir werden sie Fehler im Syllogismus nennen.

Wir haben auf diese Weise fünf unterschiedene Classen von Fallacien, welche wir in folgende synoptische Tabelle bringen können:

Fallacien

– der einfachen Betrachtung

1. Fehler a priori

– der Folgerung

– – aus unklar gedachtem Beweis

– – – inductive Fehlschlüsse

2. Fehler d. Beobachtung

[bzw.] 3. Fehler d. Generalisation

– – – deductive Fehlschlüsse

4. Fehler d. Syllogismus

– – aus deutlichem Beweis

5. Fehler aus Confusion


§. 3. Wir dürfen indessen nicht erwarten zu finden, dass die wirklichen Irrthümer der Menschen immer oder auch nur gewöhnlich so unzweideutig zu einer von diesen Classen gehören, dass sie auf keine andere Classe bezogen werden könnten. Die irrigen Argumente lassen gewöhnlich keine so scharfe Trennung zu, wie die richtigen. Ein Argument, das in allen seinen Theilen deutlich dargelegt ist, in einer Sprache, die kein Missverständniss zulässig macht, muss, wenn es irrig ist, in einer und nur in einer dieser fünf Arten irrig sein; oder auch in der That nur in einer der vier ersten, da die fünfte Art bei einer solchen Voraussetzung hinwegfiele. Es liegt aber nicht in der Natur des schlechten Schliessens, so unzweideutig zu sein. Wenn ein Sophist, er betrüge sich selbst oder suche Andere zu betrügen, gezwungen werden kann, seine Sophismen168 in eine so deutliche Form zu bringen, so bedarf es in einer grossen Anzahl von Fällen keiner weiteren Blossstellung derselben.

In allen Argumenten, mit Ausnahme derjenigen der Schulen, finden sich einige Glieder ausgelassen; dies wird noch mehr der Fall sein, wenn der Schliessende entweder die Absicht hat zu betrügen, oder wenn er ein lahmer und unachtsamer Denker und[322] wenig gewohnt ist, sein Schliessen irgendwie zu prüfen; und gerade in denjenigen Theilen des Schlusses, die in dieser stillschweigenden und halb oder auch ganz unbewussten Art vollzogen werden, versteckt sich der Irrthum am häufigsten. Um den Irrthum zu entdecken, muss das in solcher Weise stillschweigend angenommene Urtheil ergänzt werden; aber der Schliessende hat sich wahrscheinlich niemals in Beziehung auf das, was er vorausgesetzt hat, eine Frage vorgelegt; der ihn Widerlegende muss, wenn er es ihm nicht durch die sokratische Methode des Fragens abdringen darf, selbst urtheilen, welcher Art die unterdrückte Prämisse sein müsste, um den Schluss zu rechtfertigen. »Es ist daher,« in den Worten von Erzbischof Whately, »oft zweifelhaft oder vielmehr eine Sache der Willkür, nicht allein auf welche Gattung eine jede Art Fehlschluss, sondern auch auf welche Art ein jeder individuelle Fehlschluss zurückzuführen ist; denn da in dem Gange eines jeden Arguments die eine Prämisse gewöhnlich unterdrückt ist, so muss bei einem Fehlschluss häufig entweder eine Prämisse ergänzt werden, welche nicht wahr ist, oder eine Prämisse, die den Schluss nicht beweist, z.B. wenn sich Jemand über das Unglück eines Landes ausspricht, und sodann schliesst, dass dessen Regierung tyrannisch ist, so müssen wir annehmen, dass er entweder voraussetzt, ›dass jedes unglückliche Land unter einer Tyrannei ist‹, was offenbar falsch ist, oder ›dass ein jedes Land unter einer Tyrannei unglücklich ist‹, was bei aller Wahrheit nichts beweist, indem der Mittelbegriff fehlt. Nach unserer Eintheilung wäre ersteres ein Irrthum in der Generalisation, das letztere ein Fehler im Syllogismus. Wie sollen wir nun aber annehmen dass wir es der Meinung des Sprechenden nach zu verstehen haben? Gewiss (wenn er sich selber verstanden hat) gerade so, wie es ein Jeder am liebsten verstehen wird; der Eine dürfte der falschen Prämisse zustimmen, der Andere den falschen Syllogismus zugeben.«

Es können daher, streng genommen, fast alle Fehlschlüsse in die fünfte Classe, in die der Confusion gebracht werden. Selten kann ein Fehler ausschliesslich auf eine der anderen Classen zurückgeführt werden; wir können nur sagen, dass, wenn alle Glieder ergänzt wären, die in einem gültigen Argument ergänzt werden können, der Irrthum zu dieser oder jener Classe gehören würde; oder höchstens, dass der Schluss sehr wahrscheinlich in dieser[323] oder jener Classe von Irrthum seinen Ursprung hat. In dem obigen Beispiel kann der Irrthum wahrscheinlich auf einen Fehler der Generalisation zurückgeführt werden; indem man irrthümlich ein ungewisses Merkmal für ein gewisses halt und von einer Wirkung auf eine von ihren möglichen Ursachen schliesst, während es noch andere Ursachen giebt, welche dieselbe ebenfalls hervorgebracht haben konnten.

Aber obgleich die fünf Classen in einander übergehen, und ein besonderer Irrthum oft willkürlich der einen zugetheilt scheint, so ist diese Unterscheidung doch von grossem Nutzen. Wir werden es bequem finden, die Fallacien der Confusion, diejenigen, in welchen die Confusion am auffallendsten das Charakteristische ist, in denen keine andere Ursache des Irrthums nachzuweisen ist als Nachlässigkeit oder die Unfähigkeit, die Frage richtig zu stellen und den Beweis mit Bestimmtheit und Präcision zu fassen, als eine besondere Classe zu behandeln. In die anderen vier Classen werde ich nicht allein die verhältnissmässig wenigen Fälle bringen, in denen man den Beweis klar für das erkennt, was er ist, und wo dennoch ein falscher Schluss daraus gezogen wird, sondern auch diejenigen, in denen zwar Confusion vorhanden, jedoch nicht die alleinige Ursache des Irrthums ist, sondern wo der Schatten eines Grundes dafür in der Natur des Beweises selbst liegt. Und indem ich diese Fälle von partieller Confusion unter die vier Classen vertheile, werde ich, wenn über den genauen Sitz des Irrthums ein Zweifel sein kann, voraussetzen, dass er in jenem Theile des Processes liegt, in welchem, der Natur des Falles und den bekannten Schwachheiten des menschlichen Geistes nach, ein Irrthum in den besonderen Umständen am wahrscheinlichsten ist.

Nach diesen Bemerkungen wollen wir nun ohne weitere Einleitung die fünf Classen von Fallacien der Reihe nach betrachten.


[In den deutschen Werken über Logik heisst ein jeder formal unrichtige Schluss eine Fallacie (fallacia). Beruht der unrichtige Schluss auf Irrthum, so heisst er Fehlschluss (paralogismus); liegt die Absicht zu täuschen zu Grunde, so heisst er Trugschluss (sophisma). J. S.][Zusatz des Übers.][324]

Quelle:
John Stuart Mill: System der deduktiven und inductiven Logik. Band 2, Braunschweig 31868, S. 317-325.
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