Sechzehntes Kapitel.

[111] Nun folgen die Sprüche, welche jedesmal nach dem Unterrichte123 zu sprechen sind, damit das Gelernte behalten werde: »Mein Mund sei deutlich sprechend, meine Zunge rede süsses Wort.124 Mit den Ohren habe ich Vieles gehört, nicht entreisse du mir das Gehörte in mir. Du bist des Veda Verkündigung, du bist des Veda Grundlage, du bist die Vedakammer125, du bist die Gabe, du bist die Beruhigung, du bist das Behalten, gehe ein in meine Vedakammer.126 Mit der Stimme bedecke ich dich, mit der Stimme bedecke ich dich.127 Kraft sei in mir zu fassen, zu halten und auszusprechen die Töne128, Organe, Kehl-, Brust-, Zahn- und Lippenlaute. Stark mögen werden129 meine Glieder, Stimme, Athem, Zunge, Ohr, Ruhm, Kraft! Was ich gehört und gelernt, das bleibe mir im Geiste fest!«

Fußnoten

1 Der avaitânika ist, d.h. der nicht die zu den Çrauta-Handlungen nöthigen drei Feuer angelegt hat, sondern nur aupâsanika ist, d.h. das zu den täglichen Abend-und Morgenandachten nöthige häusliche Feuer unterhält. Jr. Kp.


2 teshâm ye im Texte ist Druckfehler statt teshâṃ yo.


3 Beide Verse stehen TS. 5, 7, 2, 3. Vgl. AS. 6, 55, 1 und 3, 15, 2.


4 Dem Indra und Agni, den Allgöttern und dem Himmel und der Erde. Jr. Vgl. Kâty. Çr. 4, 6, 1–4.


5 Der Vers steht mit einigen Abweichungen TBr. 2, 4, 1, 4.


6 Beide Verse stehen TBr. 2, 4, 8, 7, der zweite auch TS. 5, 7, 2, 4.


7 VS. 11, 83.


8 TBr. 2, 4, 8. 7. Vgl. AS. 6, 30, 1.


9 Also mit den beiden oben 2, 14, 4. 5 angeführten Versen.


10 AS. 3, 10, 2.


11 TS. 5, 7, 2, 1. AS. 3, 10, 3.


12 TS. 5, 7, 2, 4. AS. 6, 55, 3.


13 TS. 5, 7, 2, 4. AS. 6, 55, 2,


14 Also was oben 2, 14, 19–21 vorgeschrieben ist.


15 Sie vollziehen die im Folgenden beschriebene Ceremonie des Wiederherabsteigens (pratyavarohaṇa). Jr. erklärt hier pratyavarohanti durch ârohanti.


16 Vgl. TS. 1, 5, 10, 2.


17 VS. 21, 6,b – 8.


18 VS. 35, 21.


19 Vgl. VS. Kâṇva 2, VII, 5.


20 An die Väter ist die vierte, §. 13 erwähnte Ashṭakâ gerichtet. Dass über die Zahl der Ashtakâs und über die Gottheiten, an welche sie gerichtet seien, schon frühe verschiedene Ansichten bestanden, sehen wir aus Gobhila Gṛĭ. 3, 10. Âçv. Gṛĭ 2, 4, 12. Vgl. auch Dharma Sindhu Sâra 2, fol. 47, 10 u.f.


21 Natürlich der dunkeln Monatshälfte, da in §. 1 gesagt ist: »Nach dem Vollmonde.«


22 Die folgenden zehn Verse stehen TS. 4, 3, 11, 2 u.f. Meine Uebersetzung gebe ich vielfach zweifelnd. Jr. ist, wie immer, sehr unzuverlässig; Mâdhava's Commentar verdient mehr Zutrauen.


23 madhyechandas heisst nach Mâdhava die Sonne, weil sie nach TBr. 3, 12, 9, 1 am Morgen mit den Liedern des ṛigveda erscheint, Mittags im Yajurveda weilt und Abends vom Sâmaveda gepriesen wird. Jr. fasst chandas als »Jahr«, also: »in der Mitte des Jahres kommen sie herbei.«


24 Eignet sich den Himmel an und die feststehenden (vratavan niyatâni) Strahlennetze der Sonne, wie ein Gewand. Mâdhava. – Verhüllt (âvṛĭṇoti) den Himmel und die dem Tage gehörigen Thätigkeiten (divasocitakarmâṇi). Jr.


25 Der Erde.


26 Die Ashtakâ, welche die ekâshtakâ genannt wird, ist der achte Tag der dunkeln Hälfte des Monats Mâgha. S. Âpastamba im Comm. zu TS. 4, 3, 11, 3 und im Comm. zu Tâṇḍya Br. 5, 9, 1. Jaimini Mîm. Sû. 6, 5, 32. Ny. Mâl. Vist. 6, 5, 14.


27 Vgl. AS. 3, 10, 12.


28 Nach Jr. spricht die Ashtakâ zu ihren Schwestern, den anderen Nächten. – Mâdhava lässt den Opferer sprechen: mâṃ pûrvam anânujâṃ santam idânîm anujâm akarta. »Ihr Ashtakâs habt mich, der früher die heiligen Gebräuche nicht vollzog (anushṭhânarahi tam), zu einem solchen gemacht, der sie vollzieht (anushṭhânopetam).« Zu anujâ als Masc. vgl. agnijâ, agrajâ u.a. Aber vadantî? Mâdhava erklärt es als vadantîs: »Ihr die Wahrheit redenden.'«


29 Die »Melkungen« beziehen sich auf TBr. 2, 2, 9, wo, nachdem die Erschaffung der dunkeln Nacht, des Mondscheins, der Dämmerung und des hellen Tages erzählt worden, hinzugefügt wird: »dies sind die Melkungen Prajâpati's.« – Die Kuh ist nach Mâdhava die Erde, nach Jr. das Jahr. – Ueber den fünfzehnfachen Lobgesang vgl. Tâṇḍya Br. 2, 4, 1.


30 »Trägt die Grösse der Wasser«, d.h. sie zieht während der Hitze durch ihre Strahlen die Wasser herauf und pflegt dieselben im Innern der Wolke. – Eine begleitet, Licht verbreitend, die Sonne; eine das Feuer.-Savitṭĭ hält die eine an, das Tageslicht zu verbreiten. Die TS. hat richtig: niyacchati. –


31 Sie erfreute durch Spendung des Lichtes die von Yama beherrschte Welt. Mâdh.


32 Mâdhava erklärt: çukreshu naxatrâdishu çreshṭhâ.


33 So Jr., schwerlich richtig. Der ganze Vers ist offenbar verdorben. Vgl. den dritten Vers in Âçv. Gṛĭ. 2, 4, 14.


34 Vgl. den vierten Vers in Âçv. Gṛĭ. 2, 4, 14.


35 VS. 35, 20.


36 Am Tage nach jeder Ashṭakâ, also am neunten Tage der dunkeln Monatshälfte, wird eine Anvashṭakâ gefeiert. Vgl. Âçv. Gṛĭ. 2, 5, 1. 2. Mn. 4, 150.


37 Âçv. Gṛĭ. 2, 5, 5. 6.


38 Es braucht also nicht grade während des nördlichen Laufes der Sonne oder während des zunehmenden Mondes zu sein. Vp.


39 In den vier Gruben, in welche die Eckbalken gestellt werden. Beim Bau eines dhavalagṛĭha (eines steinernen, welches mit Kalk überzogen wird) opfert er an den vier Stellen der Ecksteine, weil diese die Stelle der Balken vertreten. Er beginnt an der südöstlichen Ecke. Jr.


40 In jede Grube wird stillschweigend ein Stein gelegt und auf diesen der Balken gestellt. Vp.


41 jagadaiḥ anugaiḥ raxakaiḥ. Jr.


42 Der Text ist verdorben. Vgl. Çânkh. Gṛĭ. 3, 2. Âçv. Gṛĭ. 2, 8, 16. AS. 3, 12, 7.


43 Wenn keine Balken aufgerichtet werden (also wenn ein steinernes Haus gebaut wird), so werden mit denselben Sprüchen die Steine in die Gruben gelegt. Vp.


44 VS. 8, 51.


45 Die Verse stehen RS. 7, 54, 1–55, 1, der erste und dritte Vers auch TS. 3, 4, 10, 1. Ich habe Grassmann's Uebersetzung gegeben.


46 vâjîm annamayîṃ sîtâm. Jr.


47 jagadaiḥ unucaraiḥ. Jr. S. oben §. 4.2).


48 Sessel aus Elfenbein oder anderem Material und Standorte für Götter (devatâyatanâdîni; Postamente für Götterbilder?) sind nach den Vorschriften der Baukunst (vâstuçâstra) notwendige Geräthe eines Hauses. Jr.


49 Vgl. krit. Anm. Meine Uebersetzung ist natürlich ganz zweifelhaft. Jr. nimmt ein Wort sakhâya an, welches s.v.a. mitrasamûha bedeuten soll.


50 Nârâyaṇa zu Gobh. Gṛĭ 3, 9, 5 erklärt maṇika durch: mahad udakasya bhâṇḍam. – S. oben 2, 9, 3.


51 Vgl. Kâty. Çr. 6, 2, 8.


52 VS. 18, 45.


53 RS. 10, 30, 12.


54 VS. 11, 50–52.


55 Vgl. RS. 10, 163, 1. AS. 20, 96, 17. 2, 33, 1 und A. Kuhn in seiner Zeitschrift 13, 70.


56 Jr. erklärt: utûlo vivaço dâsaḥ. Reṇu: utûlo gṛĭhadâsaḥ syât. Kp. leitet das Kapitel ein mit den Worten: »dâsasya vaçîkaraṇam. Vp.: atha durvinîtasya bhramaṇaçîlasya dâsasya vaçîkaraṇam.« Wenn utûla als Name eines Volkes im Nordwesten Indiens (MBh. 6, 361) sicher stände (vgl. Wilson's Vishṇu Purâṇa 191 oder Hall's Ausgabe desselben 2, 174), so dürfte man vielleicht vermuthen, dass es auch einen aus der Fremde erworbenen Knecht bezeichnete. S. Grirnm's Gesch. d.d. Sprache 133. – Zu der hier beschriebenen Handlung vgl. die von Grimm, d. Mythol. 1048*), citirte Stelle aus Petronius cap. 57: si circumminxero illum, nesciet qua fugiat.


57 Nach Kp. soll er Feuer von einem Waldbrande aus dem Walde holen und dasselbe auf dem dazu vorbereiteten Boden niederlegen.


58 welche zum Anfassen der Feuerschüsseln dienen.


59 Jr. erklärt vîrudh »Kraut'« durch pâça »Schlinge.«


60 Es verschafft nicht alle diese Gegenstände zugleich, sondern kann vollzogen werden von einem Manne, der sich einen derselben wünscht. Jr. Kp.


61 d.h. nachdem er aus dem Hausfeuer die beiden anderen Feuer, das Âhavanîya und das Dakshiṇa entnommen hat. Jr. Kp. Vp.


62 Nicht eine Ziege. Die Partikel vâ steht hier in der Bedeutung von eva. Jr.


63 ûvadhyaṃ purîshâdhânaṃ poṭîti prasiddhara. Jr. – Vgl. Bengal. poṃṭâ a gut, the entrails. Hindust. poṭâ stomach.


64 Mit dem Çatarudriya, VS. 16, 1–66 oder mit VS. 16, 1–16 und 47–66.


65 In den krit. Anm. ist zu ergänzen, dass die dort angeführte Variante in der Hdschr. C steht.


66 Ueber die Bedeutung dieser Handlung wage ich eine Vermuthung. Jede Ortschaft, Dorf oder Stadt, hatte ein gemeinschaftliches Weideland, eine Almende, Common (Mn. 8, 237 Kull. Yâjn. 2, 166. 167. Colebrooke, Dig. 3, 4, XX: the common pasture for kine). Für die gesammte Rinderheerde des Ortes scheint Ein Zuchtstier gehalten worden zu sein. Aus dein Kalpa Sûtra zu TS. 3, 3, 9 sehen wir, dass der Zuchtstier, wenn er alt geworden, durch einen jungen ersetzt und geopfert werden musste. Ich vermuthe nun, dass der Ausdruck vṛĭshotsarga, »Hingabe eines Stieres«, grade diese Ueberweisung eines jungen Zuchtstieres an die Ortsgemeinde bezeichnet. Dafür spricht zunächst der Umstand, dass die Ueberweisung in der TS. mit eben demselben Verse geschieht, welcher in unserem Sûtra (§. 6) vorgeschrieben ist. Ferner die Benennung der Handlung. Das Wort utsarga bedeutet die Hingabe einer Sache mit Aufgebung des Eigenthumsrechts. Wenn die Hingabe an eine andere Person geschieht, welcher das Eigenthumsrecht übertragen wird, so ist dies eine Schenkung. Wird aber die hingegebene Sache zu einem allgemeinen, öffentlichen Zwecke bestimmt, so ist es eine Stiftung, Fundation. So lautet z.B. der Titel des zwölften Tractates von Raghunandana's Smṛĭtitattva: jalâçayotsarga »Stiftung von Wasserbehältern« und handelt von den Fällen, in welchen Jemand einen Brunnen oder Teich graben lässt, den er zum öffentlichen Gebrauche bestimmt. Wenn nun Jîmûtavâhana in seinem Dâyabhâga 1, 21 erklärt: ein Eigenthumsrecht entstehe auch dadurch, dass Jemand sich seines Eigenthums entäussere »zu Gunsten einer selbstbewussten Person« (cetana), und der Commentator Çrîkṛĭshṇa dazu bemerkt: die Beschränkung »zu Gunsten einer selbstbewussten Person« sei hinzugefügt, weil ohne dieselbe »durch die blosse Entäusserung, wie z.B. bei der Hingabe eines Stieres und ähnlichen Handlungen, kein Eigenthumsrecht entstehe« (tyâgamâtrâd vṛĭshotsargâdirûpât svâmitvâjananât), so geht daraus hervor, dass die Fiction, nach welcher eine Ortsgemeinde als rechtsfähige Person betrachtet werden kann, im Indischen Rechte nicht zur Geltung gekommen war. Der Stier wurde eben nicht Eigenthum eines Mannes in der Gemeinde, der ihn hätte als Zugthier oder sonst wie zu seinem Nutzen verwenden dürfen, sondern wenn er seiner nächsten Bestimmung, der ganzen Gemeinde zur Zucht zu dienen, nicht mehr genügen konnte, musste er einem Gotte geopfert werden, und zwar dem Prajâpati, Indra oder Tvashtṛĭ (s. Kalpa Sûtra zu TS. 3, 3, 9). Nach Vishṇu Dh. Ç. 86, 4. 5 musste ein Schmied den Stier bei der Uebergabe auf der einen Hüfte mit einem Kreise (cakra), auf der anderen mit einem Spiesse (çûla) bezeichnen. Vgl. Kull. zu Mn. 8, 242. – Unter den Belohnungen für diesen Act der Freigebigkeit wird auch die Erlösung der Väter (pitṭĭmukti) genannt (Râmacandra's paddhati zu Çânkh. Gṛĭ. 3, 11), und daher rührt es wohl, dass der vṛĭshotsarga später auch bei der Bestattung eines Verstorbenen vollzogen wurde (Pancatantra 9, 3). – Meine Vermuthung über den ursprünglichen Sinn der Handlung schliesst nicht aus, dass den Indern selbst das Verständniss derselben im Laufe der Zeit abhanden gekommen sein könne und der ganze Brauch durch späteres Beiwerk eine andere Gestalt gewonnen habe. Dies Schicksal haben ja zahlreiche andere Bräuche gehabt. – Wenn meine Deutung richtig ist, so haben wir hier einen uralten indogermanischen Brauch, der sich, wenn auch mit manchen Wandlungen, hie und da bis auf die heutige Zeit erhalten hat. Ich erwähne nur, worauf Weinhold mich aufmerksam macht, »Das Bullenfest im Drömling«, in A. Kuhn's Märkischen Sagen und Märchen, S. 368. Das dabei vollzogene Schlachten des Gemeinstiers könnte ein Nachklang des oben erwähnten Opfers sein.


67 VS. 8, 51


68 RS. 6, 54, 5.


69 Dies ist eine aus gemahlenen Körnern bereitete Suppe (pishṭacaru), weil Pûshan die ganzen Körner nicht essen konnte, da er seine Zähne eingebüsst hatte.


70 S. oben 3, 8, 13.


71 TS. 3, 3, 9 steht pari statt patim. Vgl. AS. 9, 4, 24.


72 Ihr müsst mir dankbar sein dafür, dass ich euch statt des alten einen jungen Gatten gebe, und diesen Dank durch Mehrung meines Reichthums und reichliche Milch ausdrücken. – AS. hat mâ no hâsishta, »verlasset uns nicht.«


73 VS. 18, 45–50.


74 Eine Ziege. Kp. Vp.


75 Kp. gibt hier eine sehr umfangreiche Darstellung der Lehre von der durch Geburt oder Tod verursachten Unreinheit, mit Benutzung vieler Smṛĭtis, Purâṇas und anderer Werke älterer und jüngerer Zeit. Vp. beschränkt sich auf Pâraskara's Sûtra. Auf die nahe Uebereinstimmung von Yâjnavalkya's Gesetzbuch mit Pâraskara, welche besonders bei dem vorliegenden Gegenstande stattfindet, habe ich schon früher hingewiesen. S. Zeitschr. d.d.M. Ges. Bd. 7, p. 540.


76 Die Dauer der Unreinheit hängt nach Mn. 5, 67 davon ab, ob das Bereiten der Haarlocke schon an dem Kinde vollzogen ist. S. oben 2, 1, 1. Stirbt das Kind, vor derselben, so dauert die Unreinheit eine Nacht; wenn nach derselben, drei Nächte. Nach anderen bildet das Eintreten der Zähne die Grenze.


77 Bei einem Kinde unter zwei Jahren.


78 TA. 6, 5, 2. 3 stehen mehrere Verse, welche als Yama- Gesänge (yamagâthâs) bezeichnet werden. Einen derselben (ahar ahar nayamâno) führt Kp. zu unserer Stelle an, mit einigen Varianten. Als Yama-Lied (yamasûkta) nennt Mitâx. III, 1, b, 2 das Lied RS. 10, 14.


79 Raghunandana, çuddhi-t. Fol. 30, a, 2 erklärt nach der Hâralatâ das Wort joshaṇa durch saṃskâra: »die Weihe des Bodens.«


80 Dorffeuer ist das alltägliche (laukika) Feuer. Jr.


81 Yâjn. 3, 3 sagt: »die Verwandten bis zum siebenten oder zehnten«, saptamâd daçamâd vâpi, was die Mitâxarâ, offenbar unrichtig, erklärt: saptamadivasâd arvâk daçamadivasâd vâ, »innerhalb des siebenten oder zehnten Tages.«


82 Die sonstigen Bäder sollen in zwei Kleidern geschehen. Rghn. çuddhi t. Fol. 32, a, 4. Auch Râmacandra in seiner Paddhati zu Çânkh. Gṛĭ 4, 12 sagt, dass die regelmässigen Bäder in zwei Kleidern vollzogen werden müssen.


83 Nicht mit dem ganzen Verse (RS. 1, 97, 1), sondern nur mit der angeführten Zeile desselben, welche allein in die VS. (35, 6) aufgenommen ist.


84 Ueber die Aufforderung sich zu waschen, welche vor und nach der Darbringung des Kuchens an den Verstorbenen gerichtet wird, vgl. Kâty. Çr. 4, 1, 10 u.f.


85 In welcher er gestorben ist.


86 Vgl. Kull. zu Mn. 5, 84.


87 S. oben §. 24. – Vgl. Yâjn. 3, 14.


88 Einige beziehen diese Vorschrift auf diejenigen, welche einen Todten berührt haben. Für diese würde aber eine so lange Zeit nicht angemessen sein. Die Vorschrift ist vielmehr nach Mn. 5, 83 zu erklären und zu ergänzen: durch den Tod eines Verwandten ist ein Vaiçya einen Halbmonat unrein, ein Çûdra einen Monat, ein Kshatriya zwölf Tage, ein Brâhmaṇa zehn Tage. Jr. – Vgl. Yâjn. 3, 22. Gaut. 14, 1 u.f. Vishṇu Dh. Ç. 22, 1–4.


89 Die Wasserspende und die anderen Handlungen sollen vollzogen werden. Jr. Vp.


90 Ihr Mann und dessen Verwandte. Vp.


91 Die verheirateten Frauen für ihre Männer und deren Verwandte.


92 Es werden also nur drei Kuchen für den Vater, Grossvater und Eltervater dargebracht.


93 Das Schlachten eines Thieres kommt bei verschiedenen häuslichen Handlungen vor, z.B. bei dem Argha (s. oben 1, 3), bei der zweiten Ashtakâ (3, 3, 8), bei dem Spiess- Rindopfer (3, 8, 1). An die Stelle des bei den Çrauta-Handlungen gebräuchlichen Opferpfostens (yûpa), an welchen das Thier gebunden wird, tritt hier ein blosser Zweig (çâkhâ), daher die Benennung çâkhâpaçu für das Opferthier und das Opfer selbst. Vgl. Kâty. Çr. 6, 10, 33. Comm.


94 Die hier erwähnten Handlungen sollen also bei dem häuslichen Thieropfer ebenso vollzogen werden, wie sie bei Kâty. Çr. 6, 3, 15–33 für das Çrauta-Opfer vorgeschrieben sind.


95 Vgl. Kâty. Çr. 6, 5, 22–25.


96 Die also, wie alle ohne Spruch geopferten Spenden, an Prajâpati gerichtet sind.


97 »Alle Schnitte«, d.h. eilf, welche Jr. und Kp. (Cod. Chamb. Fol. 59, a) nach Kâty. Çr. 6, 7, 6 folgendermassen aufzählen: 1. das Herz, 2. die Zunge, 3. die Brust, 4. das linke Vorderbein, 5. 6. die rechte und linke Seite, 7. die Leber, 8. 9. die beiden Nieren, 10. der mittlere Darm, 11. die rechte Keule. Unter dem mittleren Darm scheint das Jejunum oder das Ileum oder beide zusammen verstanden zu sein. – »Drei Schnitte« sind nach Kp.: Herz, Zunge und Brust. – »Fünf Schnitte« nach demselben: Herz, Zunge, Brust, linkes Vorderbein, beide Seiten (was ja aber sechs sind).


98 Also nicht ein volles Gefäss (pûrṇapâtra) oder eine Wunschgabe (vara). Jr. – Vgl. Kâty. Çr. 6, 10, 37. 38.


99 Jr. bezieht dies richtig auf das Opfer, welches nach 3, 10, 44 u.f. für einen in der Fremde verstorbenen dargebracht werden soll; er irrt aber, wenn er meint, nâvam sei s.v.a. navaçrâddham und mit diesem Ausdrucke werde das 3, 10, 48 vorgeschriebene Opfer bezeichnet. Vgl. Âçv. Gṛĭ. 1, 12, 6.


100 Kâty. Çr. 1, 1, 13. Gaut. 23, 17. 18. Mn. 11, 118. Yâjn. 3, 280.


101 Kâty. Çr. 1, 1, 15, 16.


102 TA. 2, 18. AS. 7, 33. Mn. 11, 119. Yâjn. 3, 282.


103 Von den Angiras oder von Bṛĭhaspati beschützter. Jr.


104 Nach Jr. ist die zweite Hälfte des Verses eine Anrede des Hofes an die Richter. Die Verse dieses Kapitels sind sämmtlich so verdorben, dass ich an eine sichere Uebersetzung nicht denken kann.


105 Vielleicht soll dies heissen: »Lass den Zorn nicht in dir aufkommen, wie das Maulthier keine Frucht aufnimmt«


106 »Die zornige Rede deines Mundes lege ich in dein Herz und mache sie dadurch zu einer mir günstigen.« Jr.


107 S. oben 1, 5, 9.


108 SV. 2, 32–34 = RS. 4, 31, 1–3 = VS. 27, 39–41. – Vgl. Sâmavidhâna- Br. 3, 6, 4.


109 Jr. und Reṇu erklären upastha durch nîḍa; Jr. fügt hinzu upaveçanasthânam. Der folgende Spruch steht TS. 1, 7, 7, 2. TBr. 2, 7, 16, 1. Tâṇḍya Br. 1, 7, 5. Nach Lâty. 2, 8, 9 berührt er mit diesem Spruche die beiden Räder; nach Âpastamba (s. Mâdhava zu TS.) die beiden Räder oder die beiden Seiten. Mâdhava (zu TS.) versteht unter ankau die beiden Seitenwände des Wagens und unter nyankau die beiden Räder; Sâyaṇa (zu TBr.) entweder unter ankau die beiden rechten Räder und unter nyankau die beiden linken (also eines vierrädrigen Wagens) oder unter ankau die Räder und unter nyankau die Seiten. – Mâdhava erklärt paprayas durch pûrayitâras, die Erfüller des Zweckes; ich habe es mit Rücksicht auf pârayantu durch »Förderer« übersetzt.


110 Wenn er seinen Vater oder andere ehrwürdige Personen von fern erblickt. Jr.


111 Der Text ist verdorben. Jr. verbindet eke mit dem vorangehenden ramadhvam und erklärt es durch mukhyâḥ: »Ihr, o vortreffliche (Feuer), freuet euch; mich zu schützen (mâṃ raxitum) sei euch Freude.«


112 S. krit. Anm. Jr. nimmt ein Wort staru an, welches s. v.a. hiṃsaka bedeuten soll.


113 ÇBr. 1, 8, 2, 9.


114 Weil er Esel und Maulesel erzeugt. Vgl. Ait. Br. 4, 9. Die Kârikâ und Jr. verstehen unter râsabha einen Maulesel (açvatara), und zwar mantralingât, »weil der Spruch darauf hindeute.« Sie fassen also das Wort dviretas in der Bedeutung »aus zweierlei Samen entsprossen.«


115 Reṇu hat: bâhubhyâm uttaraṃs tâm abhimantrayate nadîm.


116 VS. 21, 7.


117 VS. 21, 6.


118 Nach Âpast. Dh. S. wird Speise durch Berührung von dem Zipfel des Kleides verunreinigt.


119 VS. 3, 63. – Doppelsinn des Wortes çivâ »glücklich« und »Schakal.«


120 Nach Jr. einen Raben (kṛĭshṇakâka). RS. 10, 165, 4 wird die Taube der Bote des Yama genannt.


121 Oder: »Hat er dir etwas uns Schädigendes gesagt?« Der Genetiv kârkariṇo soll nach Jr. statt des Accus. stehen und asmadbâdhakam bedeuten.


122 Suppe (mantha) besteht aus gemahlenen Körnern, welche in saure oder süsse Milch oder Wasser gerührt sind. Jr.


123 Die Kârikâ hat: adhîtyâdhîtyâharaha çishyair japed guruḥ. Wenn ich richtig conjicire: ahar ahaḥ saha çishyair, so hat der Lehrer mit den Schülern täglich zu Ende des Unterrichts die Sprüche herzusagen.


124 Vgl TA. 7, 4, 1 (TUp. 1, 4, 1). RS. Khail. 22, 5.


125 koça = gopanagṛĭha. Jr. Es könnte auch »Scheide« übersetzt werden, wie es Çankara zu TUp. 1, 4, 1 fasst.


126 In mein Herz. Jr.


127 Der Satz wird wiederholt zur Bekräftigung. Jr.


128 Die Accente oder die musikalischen Töne. Jr.


129 Jr. hat zuerst âpyâyantâm, fügt dann aber hinzu: âpyâyantu parasmaipadam ârsham.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 111.
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