§ 29. Das Aufsuchen des zu gewinnenden Mannes.

[278] Wie ein Mann, der an Geld arm ist usw., das Mädchen, weil es anders unerreichbar ist, auf eigne Faust zu gewinnen sucht, so kann auch ein ebensolches Mädchen, da es von niemandem in die Ehe gegeben werden wird, selbständig auf die Suche gehen. So spricht (der Verfasser) von einem »Aufsuchen des zu gewinnenden Mannes«. Aufsuchen, Geneigtmachen.

Warum wird sie nicht gefreit? Darauf antwortet er:


Ein Mädchen von geringer Gelegenheit, wenn auch reich an Vorzügen; arm an Geld, wenn auch aus edlem Geschlechte; das von Gleichgestellten nicht aufgesucht wird oder der Eltern beraubt ist oder im Hause von Verwandten lebt, soll auf eigne Faust sich um ihre Verheiratung kümmern, wenn sie das jugendliche Alter erreicht hat.


»Von geringer Gelegenheit«, ohne Umgebung. »Wenn auch reich an Vorzügen«; indem sie von jenen nicht in die Ehe gegeben werden wird. Oder »arm an Geld, wenn auch aus edlem Geschlechte«. – »Von Gleichgestellten«, reichen, ebenbürtigen[278] Männern derselben Kaste. »Oder der Eltern beraubt ist« und wegen des Mangels an schützenden Verwandten »nicht aufgesucht wird«. »Wenn sie das jugendliche Alter erreicht hat« ist zu jedem einzelnen Gliede hinzuzufügen. – »Soll sich auf eigne Faust um ihre Verheiratung kümmern«, indem dann die Selbstwahl erlaubt ist. So heißt es denn: »Drei Jahre soll die Tochter warten, indem das gebilligt wird1; nach dieser Zeit aber soll sie selbst einen entsprechenden Gatten suchen«.

(Der Verfasser) gibt das Mittel an, einen entsprechenden Gatten zu erlangen:


Sie umwerbe mit Kindesliebe einen mit Vorzügen versehenen, kräftigen und ansehnlichen Mann.


»Einen mit Vorzügen versehenen«, mit den Vorzügen eines Liebhabers versehenen; »kräftigen«, im Kampfe usw. »und ansehnlichen«, schönen. Ein Mann, dem sich die um die Gewinnung Besorgte mit einer Liebe nähert, wie sie in der Kindheit bei dem Spielen herrscht, wird glücklich erlangt. Das ist der Sinn.

(Der Verfasser) nennt noch andere Eigenschaften:


Oder von wem sie meint: »Er wird mir von selbst, ohne Rücksicht auf die Eltern, infolge der Schwachheit des Fleisches angehören«, den mache sie sich geneigt durch Umwerben voller Liebe und Fürsorge und beständiges sich Zeigen.


»Ohne Rücksicht«, indem er mich von meinen Eltern zur Frau verlangt. Da er die Sinne zu zügeln nicht imstande ist: von wem sie das voraussetzt, den möge sie umwerben; so ist der Zusammenhang. – »Voller Liebe und Fürsorge«: Liebeswerbungen bereiten darum Wonne. – Geneigtmachen, gewinnen.


Die Mutter stelle sie in Gesellschaft der Milchschwestern und Freundinnen jenem vor Augen.


»Die Mutter stelle sie«: oder, wenn die Mutter nicht mehr lebt, eine untergeschobene Mutter. – »In der Gesellschaft der Freundinnen«, damit die Verschämtheit weicht. Zu ergänzen ist: mit äußerlichen und innerlichen Ausrüstungen.[279]

Mit Bezug auf das erste sagt (der Verfasser):


Mit Blumen, Wohlgerüchen und Betel in der Hand sei sie in der Einsamkeit und am Abend bei ihm. Beim Offenbaren ihrer Geschicklichkeit in den Künsten, bei dem Massieren und dem Drücken des Kopfes zeige sie ihre Erfahrung. Sie erzähle dem Wesen des Umworbenen entsprechende Geschichten und richte sich danach, wie es in dem ›Herangehen an ein Mädchen‹ angegeben ist.


»Sie sei bei ihm«, gehe in die Nähe des Liebhabers, um ihre Geschicklichkeit zu zeigen. »Sie zeige ihre Erfahrung«. Nicht mit einem Schlage sage sie zu; d.h., sie handele ebenso wie der, der sich ein Mädchen gewinnen will. »Dem Wesen des Umworbenen entsprechende«, ihm angenehme. Die Werbungen, die für den Liebhaber gegenüber einem Mädchen angegeben worden sind, nach diesen richte sie sich, »wie es angegeben ist«.


Auch wenn sie ihm ganz nahe steht, soll sie den Mann nicht selbst angehen; denn eine junge Frau, die den Mann selbst angeht, verliert ihr Glück. So lehren die Meister.


»Auch wenn sie ihm ganz nahe steht«, auch wenn sie von Liebe erfüllt ist, »soll sie den Mann nicht selbst angehen«. Die Erwähnung der Meister geschieht ehrenhalber, indem ihre Ansicht nicht verpönt ist. – Wenn er sich nähert, dann greife sie zu.


Die von ihm angewendeten Umarmungen aber nehme sie in gehöriger Weise an. Umarmt zeige sie keine Aufregung. Eine zarte Äußerung nehme sie hin, als verstände sie sie nicht. Das Ergreifen ihres Mundes geschehe nur mit Gewalt. Wenn sie um Ausführung des Liebesgenusses gebeten wird, geschehe die Berührung der Pudenda nur unter Schwierigkeiten.


»Die von ihm angewendeten«, äußerlichen »Umwerbungen«. »In gehöriger Weise«, damit er nicht abgeneigt wird. – Mit Bezug auf das Innerliche sagt (der Verfasser): »Umarmt«. – »Keine Aufregung«: d.h. aus dem Grunde: »Der Liebhaber merke nicht, daß ich verwirrt bin«. – Eine »Äußerung«, die die Liebe des Liebhabers andeutet, »nehme sie hin«, weise sie nicht zurück; aber auch hier nur eine »zarte«, undeutliche. Das ist das Besondere bei der Ausführung. »Als verstände sie sie nicht«: um dreistes Benehmen zu vermeiden. – »Geschehe[280] nur mit Gewalt«; d.h., es ist dabei so zu verfahren, daß er den Mund nur durch Anwendung von Gewalt faßt. – »Ausführung des Liebesgenusses«: wenn sie von dem Liebhaber durch Auflegen ihrer Hand auf seine Pudenda um Darstellung der eignen Kenntnis gebeten wird, dann »geschehe die Berührung der Pudenda des Liebhabers nur unter Schwierigkeiten«.

Hierbei gibt (der Verfasser) eine besondere Regel an:


Wenn auch aufgefordert, sei sie selbst nicht gar zu offen, da die Zeiten sich ändern können. Wenn sie aber meint: ›Er ist mir zugetan und wird nicht zurücktreten,‹ dann beschleunige sie den Werbenden behufs Austritts aus dem Kinderstande; und wenn sie den Stand des Mädchens verloren hat, melde sie es den Vertrauten. – Das ist das Aufsuchen des zu gewinnenden Mannes.


»Nicht gar zu offen«, indem sie alle Teile und alles Zubehör der Liebe offenbart, ist der Sinn. Der Grund ist: »da die Zeiten sich ändern können«. – »Er wird nicht zurücktreten«, wird mich nicht verlassen. – »Den Werbenden«, an heimlichem Orte. »Austritt aus dem Kindesstande«: sie treibe ihn an, daß er ihr die Jungfernschaft nimmt, unter Beobachtung des Gandharvenritus. – »Den Vertrauten«, den Freundinnen, der Milchschwester usw. »Melde sie es«, daß sie nach der Gandharvenart geheiratet worden ist. –

Fußnoten

1 Manu IX, 90 liest ṛtumatī »nach Eintritt der Menstruation« st. des anumatā der Ausgabe und aller Mss.

Quelle:
Das Kāmasūtram des Vātsyāyana. Berlin 71922, S. 278-281.
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