Erstes Buch.

[1] 1. Den fürsten der andächtigen Yâjnavalkya verehrt habend sprachen die Munis: »Sage uns die pflichten der kasten, der orden und der anderen, sämmtlich.«

2. Der herr der andächtigen, in Mithilâ weilend, sann einen augenblick nach, und sprach zu den Munis: »In welchem lande die schwarze gazelle ist1, dessen pflichten vernehmt.«

3. Die vier Vedas mit den Purâńas, dem Nyâya, der Mîmânsâ, den gesetzbüchern und den sechs Angas sind die vierzehn örter der wissenschaften und des rechtes.

4. Manu, Atri, Vishnu, Hârîta, Yâjnavalkya, Uśanas, Angiras, Yama, Apastamba, Samvarta, Kâtyâyana, Brihaspati,

5. Parâśara, Vyâsa, Śankha, Likhita, Daksha, Gautama, Śâtâtapa und Vaśishtha sind die verfasser von gesetzbüchern.

6. Wenn eine sache an irgend einem orte, zu einer gewissen zeit, durch irgend ein mittel, mit glauben einer person übergeben wird, so fallen alle diese umstände unter den begriff des rechtes.

7. Vedas, rechtsbücher, sitte der guten, was einem selbst lieb ist2 und der wunsch, welcher aus gehöriger überlegung entstanden, dies wird als wurzel des rechtes angesehen.

8. Ueber die ausübung von opfer, sitte, bezähmung, sanftmuth, geben und lesen ist die höhere pflicht das schauen des geistes durch andacht.3

9. Vier der Vedas und des rechts kundige sind eine versammlung (parshat) oder ein Traividya.4 Was diese sagt, das soll recht sein, oder was ein einziger sagt,5 welcher des übergeistigen besonders kundig ist.

10. Brâhmańas, Kshatriyas, Vaiśyas und Śûdras sind die kasten; die drei ersten sind zwiegeborne6. Ihre heiligen handlungen von der besprengung bis zur beerdigung geschehen mit Mantras7.

11. Die empfängniss-handlung8 zur zeit der monatlichen reinigung; das Punsavana vor der bewegung des kindes; im sechsten oder achten monat die haarschlichtung, und wenn das kind gekommen, die geburtshandlung9.

12. Am eilften tage die namengebung10; im vierten monat das ausgehen11; im sechsten monat das essen-geben; die haarflechte12 ist zu machen nach dem gebrauche der familie.

[2] 13. So gelangt zur beruhigung die sünde, welche aus dem samen und dem mutterleibe entspringt13. Diese handlungen sind stillschweigend zu vollziehen bei frauen14, die heirath15 aber mit Mantras.

14. Im achten jahre nach der empfängniss oder im achten nach der geburt ist die umgürtung des Brâhmańa zu vollziehen; bei den Râjâs im eilften, bei den Vaiśyas im zwölften16; nach einigen nach der sitte der familie.

15. Wenn der Guru den schüler umgürtet hat, indem er die grossen worte ausspricht, soll er ihn den Veda lesen lassen und ihn die reinheitsgebräuche lehren17.

16. Bei tage und in den dämmerungen soll er, die Brahmanenschnur am rechten ohre tragend, nach norden sehend, urin und unrath ausleeren; wenn es bei nacht ist, nach süden sehend18.

17. Das männliche glied anfassend, soll er aufstehen und mit erde oder aufgeschöpftem wasser unverdrossen sich so reinigen, dass er geruch und schmutz entfernt19.

18. Zwischen den knieen, an einem reinen orte sitzend, nach norden sehend oder nach osten, soll der zwiegeborne den mund ausspülen mit der stelle der hand, welche Brahman heilig ist20.

19. Die wurzel des kleinen fingers, die des zeigefingers, die des daumen und die spitze der hand sind der reihe nach die heiligen stellen des Prajâpati, der väter, des brahman und der götter21.

20. Nachdem er dreimal wasser geschluckt, und zweimal den mund gespült, soll er die öffnungen des kopfes berühren22, aber mit wasser von natürlicher beschaffenheit, frei von schaum und blasen23.

[3] 21. Durch wasser, welches bis zum herzen oder bis zur kehle oder zum gaumen gelangt, werden die zwiegeborenen der reihe nach gereinigt; eine frau aber und ein Śûdra durch wasser, welches einmal mit dem gaumen berührt wird24.

22. Baden, abreiben des körpers unter Mantras, welche an das wasser gerichtet sind, anhalten des athems25, anbeten der sonne und täglich das hersagen der Gâyatrî.

23. Er soll die Gâyatrî hersagen mit ihrem haupte, die heiligen wörter voran, jedes von der silbe Om begleitet26). Dieses anhalten des athems soll er dreimal vollziehen.

24. Nachdem er den athem angehalten und sich besprengt hat, indem er die drei Rič an das wasser hersagt27, soll er sitzen, die Sâvitrî hersagend, gegen westen gerichtet bis zum aufgang der sterne28.

25. Morgens in der dämmerung soll er gegen osten gerichtet eben so stehen, bis die sonne sichtbar ist29. Dann soll er das feueropfer der beiden dämmerungen vollziehen30.

26. Dann soll er die alten begrüssen, indem er sagt: »Ich, der und der, bin hier«31; und seinem Guru aufwarten, zu seiner lesung gesammelt.

27. Gerufen lese er32, und übergebe jenem, was er empfangen33, und handle stets freundlich gegen ihn, mit geist, stimme, körper und that.

28. Dankbare, nicht hassende, verständige, reine, gesunde, freundliche, sind zu unterrichten dem rechte nach; gute, fähige, vertraute, wissen und reichthum spendende34.

[4] 29. Stab, fell, schnur und gürtel trage er35; unter tadellosen Brâhmańas36 gehe er umher um nahrung bittend37 zu seinem unterhalte.

30. In der bitte um nahrung stelle der Brâhmańa, Kshatriya und Vaiśya das wort »Herr!« der reihe nach zu anfang, in die mitte und ans ende38.

31. Wenn er das feueropfer vollzogen, esse er, die rede hemmend, auf des Guru's erlaubniss39, das Apośâna voranschickend, das essen ehrend, nicht tadelnd40.

32. Keuschheit beobachtend esse er nicht eine speise41, ausser in der noth. Der Brâhmańa esse nach belieben bei einem Śrâddha, ohne sein gelübde zu brechen42.

33. Honig, fleisch, salben, harz, harte worte, frauen, tödten lebender wesen, anblicken der sonne, unwahrheit, üble nachrede und dergleichen vermeide er43.

34. Der ist sein Guru44, welcher die heiligen handlungen verrichtet hat und ihm den Veda übergiebt. Wer ihn bloss mit der schnur umgürtet hat und ihm den Veda giebt, wird lehrer45 genannt.

35. Wer ihm einen theil des Veda giebt, heisst Upâdhyâya46; Ritvij47 heisst, wer die opfer verrichtet. Diese sind der reihe nach zu ehren, die mutter aber ist ehrwürdiger als sie48.

36. Keuschheit bewahre er für jeden Veda zwölf jahre, oder fünf; einige meinen, bis er die Vedas gelesen49. Das haarabschneiden erfolgt im sechszehnten jahre50.

[5] 37. Bis zum sechszehnten, zweiundzwanzigsten und vierundzwanzigsten jahre ist die äusserste zeit für die umgürtung mit der schnur für Brâhmańas, Kshatriyas und Vaiśyas51.

38. Nach dieser zeit fallen sie, verlieren alle rechte und sind aus der Sâvitrî gefallen, ausgestossen52, wenn sie nicht das opfer der ausgestossenen53 vollziehen.

39. Weil sie zuerst von der mutter geboren werden, und zum zweiten male durch das umbinden der schnur54, deshalb werden die Brâhmańas, Kshatriyas und Vaiśyas zwiegeborene genannt.

40. Mehr als opfer, busse und heilige handlungen vermag der Veda55 den zwiegeborenen das höchste heil zu bereiten.

41. Mit honig und milch sättigt der zwiegeborene die götter, und die väter mit honig und butter, welcher täglich die Rič liest56.

42. Wer die Yajush nach vermögen täglich liest, der erfreuet mit butter und Amrita die götter, und mit butter und honig die väter.

43. Der aber sättigt die götter mit Soma und butter, welcher täglich die Sâmans liest, und stellt die väter zufrieden mit honig und butter.

44. Der zwiegeborene, welcher täglich nach vermögen die Atharvans und Angiras liest, sättigt die götter mit mark, und die väter mit honig und butter.

45. Wer die unterredungen und das Purâńa, die Nârâśansîs und die gesänge, die sagen und die wissenschaften nach vermögen täglich liest,

[6] 46. Der sättigt die himmelsbewohner mit fleisch, milch, reiss und honig, und bewirkt befriedigung der väter durch honig und butter.

47. Wenn sie befriedigt sind, befriedigen sie ihn durch die herrlichen früchte aller wünsche: und was für ein opfer er liest, dessen frucht erlangt er.

48. Der zwiegeborene, welcher beständig die Vedas liest, erlangt einen lohn, als wenn er dreimal die mit schätzen gefüllte erde verschenkt, und den lohn der höchsten busse.

49. Der beständige Brahmačârin aber wohne in der nähe seines lehrers57; wenn dieser nicht mehr lebt, bei seinem sohne, seiner frau58 oder seinem feuer59.

50. Wenn er nach dieser vorschrift seinen körper züchtigt, die sinne besiegend, gelangt er zur welt des Brahman, und wird hier nicht wiedergeboren60.

51. Nachdem er dem Guru den lohn gegeben, bade er mit dessen erlaubniss61, wenn er den Veda oder die gelübde oder beide zu ende geführt.

52. Ohne die keuschheit gebrochen zu haben62 heirathe er eine frau mit guten zeichen63, die nicht früher verheirathet war, die er liebt, die nicht Sapinda von ihm ist64, eine jüngere.

53. Eine nicht kranke65, die brüder hat66, die entsprossen ist von einem manne, welcher nicht gleichen namen und gleiche familie hat, und welche von seiten der mutter um mehr als fünf grade, von seiten des vaters um mehr als sieben grade von ihm entfernt ist67.

[7] 54. Aus einer durch zehn männer berühmten grossen familie von Vedakundigen, aber nicht aus einer noch so wohlhabenden, wenn sie mit erblichen krankheiten behaftet ist68.

55. Mit denselben eigenschaften begabt69, von gleicher kaste, Vedakundig, sei der bräutigam, sorgfältig in der mannbarkeit geprüft, jung, verständig, bei den leuten beliebt.

56. Was gesagt wird70: »Die zwiegeborenen können aus den Śûdras eine frau nehmen,« das ist nicht meine meinung, weil in ihr das eigene selbst geboren wird71.

57. Drei frauen in der folge der kasten, zwei und eine sind der reihe nach für den Brâhmańa, Kshatriya und Vaiśya; eine seiner kaste für den Śûdra.

58. Brâhma heisst die ehe, wenn die braut, nach vermögen geschmückt, dem bräutigam gegeben wird, nachdem man ihn eingeladen hat72. Der in ihr geborne sohn reinigt nach beiden seiten einundzwanzig männer73.

59. Wenn die braut dem opfernden Ritvij gegeben wird, heisst die ehe Daiva74; wenn er ein rinderpaar empfängt, Ârsha75. Der sohn, welcher in der ersteren geboren wird, reinigt vierzehn, in der letzteren sechs76.

60. Wenn die braut dem bewerber gegeben wird mit den worten: »vollzieht mit einander die pflichten«77, so heisst die ehe Kâya. Der darin geborne sohn reinigt sechs und sechs familienglieder und sich selbst78.

61. Die Âsura-ehe wird geschlossen durch annehmen von gut79; die Gândharva durch gegenseitiges übereinkommen80; die Râkshasa durch rauben im kampf81; die Paiśâča durch betrügen des mädchens82.

[8] 62. Der bräutigam muss die hand der braut fassen, wenn sie aus gleicher kaste ist83; eine Kshatriyâ soll einen pfeil halten, eine Vaiśyâ soll einen stachelstock nehmen, wenn sie einen mann der ersten kaste heirathen84.

63. Der vater, der grossvater, der bruder85, ein männlicher verwandter und die mutter sind diejenigen, welche das mädchen dem bräutigam übergeben. Wenn von diesen der frühere gestorben ist, so tritt der nächst folgende ein, wenn er in gesundem zustande ist.

64. Wer sie nicht zur ehe giebt86, der ladet bei jeder monatlichen reinigung die schuld einer tödtung der leibesfrucht auf sich. Ist aber niemand da, der sie zur ehe geben kann, so soll das mädchen selbst einen passlichen bräutigam wählen87.

65. Einmal wird das mädchen dem manne gegeben88; wer sie wieder wegnimmt89, verdient die strafe eines diebes. Doch darf er die gegebene nehmen, wenn ein besserer bräutigam als der frühere kommt.

66. Wer ein mädchen zur ehe giebt, ohne einen fehler, welchen sie hat, angezeigt zu haben90, soll die höchste strafe bezahlen; eben so, wer ein fehlerloses mädchen verlässt91. Wer ihr aber fälschlich fehler vorwirft, soll hundert Pańas bezahlen92.

67. Eine unverletzte oder verletzte, welche wiederum nach den heiligen gebräuchen heirathet93, heisst eine wiederverheirathete94. Eine zügellose heisst diejenige, welche ihren mann verlässt und aus lust zu einem manne gleicher kaste geht.

[9] 68. Einer frau, welche keinen sohn hat, soll, um einen sohn zu erzeugen, auf des Guru's geheiss ihr schwager oder ein mann, der durch den opferkuchen verwandt ist, oder ein mann desselben stammes, mit butter gesalbt nahen95.

69. Er nahe ihr, bis sie schwanger ist; wenn er es anders thut, ist er ein gefallener. Der auf diese art erzeugte sohn ist sein Kshetraja96.

70. Eine ungetreue frau97 soll der mann wohnen lassen, ihrer würde beraubt, schmutzig, nur zur nothdurft essend, hart behandelt, auf dem fussboden schlafend.

71. Soma gab den frauen glanz, ein Gandharba gab ihnen eine schöne stimme, Agni allgemeine reinheit; deshalb sind die frauen rein.

72. Von einer untreue wird die frau rein durch die monatliche reinigung; wenn sie schwanger wird, so ist ihre entlassung angeordnet; eben so wenn sie ihre leibesfrucht oder ihren mann tödtet98, oder eine grosse sünde begeht.

73. Eine frau, welche berauschende getränke trinkt, krank, zänkisch, unfruchtbar, verschwenderisch ist und hässlich spricht, oder welche nur töchter gebiert, ist durch eine andere zu ersetzen; eben so diejenige, welche ihren mann hasst99.

74. Eine ersetzte muss der mann ernähren, sonst ist es grosse sünde. Wo ehegatten freundlich gegen einander sind, da gedeihen die drei gegenstände des strebens der menschen: tugend, reichthum, liebe.

75. Die frau, welche, mag ihr mann gestorben sein oder leben, keinem anderen nahet100, erlangt hier ruhm, und freuet es sich mit Umâ.

[10] 76. Wer eine frau verlässt, welche seinen befehlen gehorcht, willig ist, treffliche söhne gebiert und freundlich spricht, soll den dritten theil seines vermögens bezahlen, und, wenn er kein vermögen hat, die frau ernähren101.

77. Frauen müssen das wort ihres mannes thun102; das ist die höchste pflicht der frau. Bis zu seiner reinigung muss sie ihn erwarten, wenn er von einer grossen sünde befleckt ist.

78. Weil uns welten, unendlichkeit und erreichung des himmels durch sohn, enkel und urenkel zu theil werden103, deshalb muss man die frauen ehren und wohl bewachen.

79. Sechszehn nächte sind die periode der frauen104; innerhalb derselben soll der mann in den graden nächten105 sie besuchen, als Brahmačârin106; die knoten107 und die vier ersten tage108 vermeide er.

80. So zu seiner frau gehend, welche abgemagert ist, vermeide der mann die sternbilder Maghâ und Mûla, wenn der mond glücklich steht, einmal, und erzeuge einen sohn, der gute zeichen trägt.

81. Oder er folge seiner lust109, des segens der frauen gedenkend, und sich nur seiner eigenen frauen erfreuend; denn die frauen sollen gehütet werden110.

82. Von dem gemahl, den brüdern, dem vater, den väterlichen verwandten, schwiegermutter, schwiegervater und schwägern, und von allen verwandten sind die frauen zu ehren durch schmuck, kleidung und essen111.

83. Sie aber, das hausgeräthe in ordnung haltend, geschickt, heiter, ausgaben meidend112, erzeige ihren schwiegereltern verehrung, ihrem gatten ergeben.

[11] 84. Spiel, schmuck des körpers, besuch von gesellschaften und festen, gelächter und gehen in fremde häuser vermeide sie, wenn ihr gatte verreist ist113.

85. Der vater soll sie schützen als mädchen, der gatte als verheirathete, die söhne aber im alter; wenn diese fehlen, ihre verwandten; niemals soll die frau von sich selbst abhängen114.

86. Die, welche ohne gatten ist, soll nicht getrennt sein von vater, mutter, sohn, bruder, schwiegermutter, schwiegervater, oder mütterlichem onkel, sonst zieht sie sich tadel zu.

87. Auf das, was ihrem gatten lieb und heilsam ist, bedacht, wohlgesittet, die sinne zügelnd, erlangt sie hier ruhm115 und nach dem tode das höchste glück.

88. Wenn der mann eine frau gleicher kaste hat, lasse er nicht eine andere eine heilige handlung vollziehen116. Hat er mehrere gleicher kaste, so soll keine andere als die älteste die heilige vorschrift voll bringen.

89. Wenn der gatte die gattin, welche die pflichten der kaste vollzog, im feuer verbrannt hat, nehme er der vorschrift gemäss eine andere frau und anderes feuer117, ohne zu zögern.

90. Von männern gleicher kaste und frauen gleicher kaste118 werden in tadellosen ehen söhne gleicher kaste erzeugt, welche die familie fortpflanzen119.

91. Von einem Brâhmańa wird erzeugt mit einer Kshatriyâ ein Mûrdhâvasikta, mit der frau eines Vaiśya ein Ambashta120, mit einer Sûdrî ein Nishâda oder auch ein Pâraśava121.

[12] 92. Von einem Kshatriya kommen mit einer Vaiśyâ und Sûdrî als söhne ein Mâhishya und Ugra122; von einem Vaiśya aber mit einer Śûdrî ein Karańa123. Dies ist das gesetz, welches über die verheiratheteten frauen verkündet worden.

93. Von einer Brâhmanî stammt mit einem Kshatriya ein Sûta124; mit einem Vaiśya ein Vaidehaka125; mit einem Śûdra aber ein Cândâla126, welcher aus allem rechte ausgestossen ist.

94. Eine Kshatriyâ erzeugt mit einem Vaiśya einen Mâgadha127; mit einem Śûdra einen Kshattrĭ128. Eine Vaiśyâ erzeugt mit einem Śûdra einen Âyogava129 als sohn.

95. Von einem Mâhishya wird mit einer Karanî ein Rathakâra erzeugt. Alle schlechten nennt man gegen den strich geborne; die guten aber mit dem striche geborne130.

96. Die höhere kaste wird ihnen in der siebenten131 oder fünften Generation zu theil. Durch verkehrte beschäftigung132 wird ihnen gleichheit. Höher oder niedriger sind sie, wie die früheren.

97. Das opfer, welches die gesetzbücher vorschreiben, soll der haushälter täglich in dem hochzeitsfeuer133 vollziehen, oder in dem feuer, welches er zur zeit der erbtheilung empfangen; das durch die Vedas vorgeschriebene opfer134 aber in dem opferfeuer.

98. Wenn er die sorge für den körper beseitigt, und die reinigungsvorschriften erfüllt, verrichte der Brâhmańa die morgenandacht, nachdem er vorher die zähne gereinigt135.

99. Nachdem er die feuer verehrt, spreche er die sprüche an die sonne aufmerksam, und lerne den sinn der Vedas und mannichfache bücher136.

[13] 100. Dann nahe er dem herrscher137, der erreichung des lebensunterhaltes wegen; und nachdem er gebadet138, sättige und verehre er die götter und die väter.

101. Zur Vollziehung des leisen opfers139 lese er leise die Vedas, das Atharva, die Purâńas und Itihâsas, nach vermögen, und die wissenschaft vom höchsten geiste.

102. Das spendenopfer, die svadhâ, das brandopfer, die lesung und die bewirthung der gäste sind die grossen opfer an die Wesen, die ahnen, die unsterblichen, das Brahma und an die menschen140.

103. Von der speise, welche von dem opfer an die götter übrig bleibt, nehme er die spende an die wesen, und werfe speise auf die erde für die hunde, Cândâlas und krähen141.

104. Speise ist den ahnen und menschen täglich zu geben142 und wasser; die lesung vollziehe er täglich143; nicht koche er speise für sich144.

105. Nachdem sie kindern, einer beim vater wohnenden verheiratheten tochter, alten, schwangern, kranken, jungfrauen, gästen und dienern zu essen gegeben, sollen mann und frau das übrige essen145.

106. Der essende zwiegeborne soll durch verrichtung des Apośâna vor und nach dem essen bewirken, dass die speise nicht entblösst und unvergänglich ist.

107. Gastfreundschaft146 ist nach kräften zu erweisen, nach der reihe der kasten147; ein gast ist auch abends aufzunehmen148 mit rede, boden, gras und wasser149.

108. Einem bettler und einem Brahmačârin150 soll er, nachdem er ihn begrüsst, almosen geben; freunden, verschwägerten und verwandten151, welche zur zeit kommen, gebe er zu essen.

[14] 109. Einen grossen ochsen oder eine grosse ziege biete er einem vedakundigen an; empfang, sitz, süsse speise und freundliche rede152.

110. Einmal im jahre sind zu bewirthen der haushälter, lehrer und herrscher, ein freund und der schwiegersohn153; der opferpriester aber bei jedem opfer.

111. Ein reisender ist als gast anzusehen und ein Brâhmańa, der den Veda bis zu ende kennt154. Diese beiden soll der haushälter ehren, welcher Brahma's welt zu erreichen wünscht.

112. Er finde nicht gefallen an mahlzeiten bei fremden155, ausser wenn ein untadelhafter ihn einladet. Er vermeide unbesonnenheit der rede, der hände und der füsse156, und unmässiges essen157.

113. Einen vedakundigen gast, der gesättigt ist, begleite er bis zur grenze. Den übrigen theil des tages sitze er mit unterrichteten und lieben verwandten.

114. Nachdem er die abendandacht vollzogen, den feuern geopfert und sie verehrt und, von der dienerschaft umgeben, gegessen, nicht zur übersättigung, gehe er schlafen.

115. In der Brahma-stunde stehe er auf und gedenke an sein wohl158. Tugend, nutzen und vergnügen, jedes zu seiner zeit, bemühe er sich nach kräften nicht zu vernachlässigen.

116. Die menschen sind wegen wissenschaft, thaten, alters, verwandten und reichthumes der reihe nach zu ehren159. Wenn er diese in grossem masse besitzt, verdient auch ein Śûdra im greisenalter achtung160.

[15] 117. Einem alten, einem belasteten, einem fürsten, einem haushalter, einer frau, einem kranken und einem im wagen fahrenden soll er auf der strasse platz machen161. Ein fürst ist von jenen zu ehren, ein haushalter aber vom fürsten162.

118. Opfern, lesen und schenken kommt dem Vaiśya und Kshatriya zu163; dem Brâhmańa ausserdem noch das empfangen, und andere opfern und lesen zu lassen164.

119. Die hauptsächliche that des Kshatriya ist die beschützung der menschen; wucher, ackerbau, handel und viehzucht die des Vaiśya165.

120. Die des Śûdra, gehorsam gegen die zwiegebornen166; wenn er dadurch nicht leben kann, werde er kaufmann, oder lebe durch verschiedene künste, für das wohl der zwiegeborenen sorgend167.

121. An seiner gattin freude habend, rein, die diener erhaltend, an der vollziehung der todtenopfer sich freuend, versäume er nicht die fünf opfer mit dem spruche, welcher mit dem worte: »verehrung!« beginnt.

122. Nicht verletzen, wahrheit, nicht stehlen, reinheit zügelung der sinne168, freigebigkeit, bezähmung169, milde, geduld170 sind pflichten aller menschen.

123. Er übe ein betragen aus, welches angemessen ist seinem alter, verstande, reichthum, seiner rede, kleidung, vedakunde, familie und seinen thaten171; ein aufrichtiges, nicht unwürdiges172.

124. Der zwiegeborne, welcher lebensunterhalt auf drei jahre oder auf längere zeit hat, soll den Soma trinken173. Die dem Soma vorhergehenden opfer vollziehe derjenige, welcher lebensunterhalt auf ein jahr hat.

[16] 125. Das Soma-opfer ist alle jahre zu vollziehen, das viehopfer auch noch alle halbjahre; ausserdem ist das ernteopfer zu vollziehen, und die viermonatlichen opfer174.

126. Wenn diese nicht möglich sind, so vollziehe der zwiegeborne das Viśvânara-opfer175. Ein opfer, welches ihm frucht bringen soll, vollziehe er nie mangelhaft, so lange er vermögen hat.

127. Als Cândâla wird er wiedergeboren, wenn er das zum opfer nöthige von einem Śûdra erbittet176. Wenn er das zum opfer empfangene nicht giebt, so wird er ein geier oder eine krähe177.

128. Er habe einen speicher voll getreide, oder gefässe voll, oder auf drei tage, oder nicht auf den folgenden tag178, oder er lebe vom ährenlesen179. Von diesen ist jedesmal der spätere der bessere180.

129. Er suche nicht reichthum zu erwerben, welcher sein Veda-studium stört181, noch von jedem ohne unterschied, auch nicht durch verbotene beschäftigung182, sondern er sei immer zufrieden183.

130. Von einem könige, einem schüler oder einem manne, für den er opfert, suche er geld zu erlangen, wenn er von hunger gequält wird184. Scheinheilige, zweifler, ketzer und heuchler vermeide er185.

131. Er sei mit weissen gewändern bekleidet, mit kurzen haaren, bart und nägeln, rein186; er esse nicht in gegenwart seiner frau187; nicht wenn er nur ein gewand trägt188, und nicht stehend.

132. Er unternehme nichts gefährliches189, spreche nicht ohne ursache unangenehmes, nicht unheilsames noch unwahres190; er sei kein dieb und kein wucherer191.

[17] 133. Er trage gold, die brâhmańenschnur, einen rohrstab und einen wassertopf192, und gehe bei einem götterbilde, einem erdhügel, einer kuh, einem Brâhmańa und bei grossen bäumen immer so vorbei, dass sie zu seiner rechten bleiben193.

134. Er lasse nicht seinen urin in einen fluss, auf einen schatten, einen weg, in eine kuhhürde, in wasser noch in asche, noch auch gegen feuer, die sonne, eine kuh, den mond, die dämmerung, wasser oder einen Brâhmańa194.

135. Er sehe nicht die sonne an195, noch eine nackte frau196, oder eine, die eben den beischlaf vollzogen, auch nicht urin oder unrath197, oder, wenn er unrein ist, den Râhu198 oder die sterne.

136. »Dass mir dieser donnerkeil« u.s.w. dieses ganze Mantra aussprechend, gehe er, wenn es regnet, unverhüllt, und schlafe nicht mit dem kopfe nach westen.

137. Speichel, blut, unrath, urin und samen werfe er nicht ins wasser199, die füsse wärme er nicht am feuer200, noch springe er über dasselbe201.

138. Wasser trinke er nicht mit der hand202, einen schlafenden wecke er nicht203, nicht spiele er mit würfeln204 oder mit gesetzwidrigen dingen, und schlafe nicht zusammen mit kranken.

139. Verbotene that meide er, den rauch eines scheiterhaufens205 und das schwimmen über einen fluss206, so wie das stehen auf haaren, asche, spreu, kohlen und schädeln207.

140. Eine trinkende kuh zeige er nicht an208, nicht gehe er irgendwo hinein, ausser durch die thüre209; nicht nehme er etwas an von einem könige210, welcher habgierig ist und die heiligen vorschriften nicht befolgt211.

[18] 141. In bezug auf annahme eines geschenkes sind ein fleischer, ein ölmüller, ein branntweinverkäufer, ein öffentliches mädchen, ein könig, jeder der reihe nach zehnmal schlechter als der vorhergende212.

142. Die vorbereitung zur Veda-lesung am vollmondtage des Śrâvańa, oder unter dem gestirne Hasta, wenn kräuter da sind, am fünften des Śrâvańa213.

143. Im monat Pausha, unter dem gestirne Rohinî oder auch am achten tage, vollziehe er der vorschrift gemäss ausserhalb des ortes, nahe am wasser, die schenkung (utsarga) der Vedas214.

144. Drei tage ist keine lesung, wenn ein schüler, ein opferpriester, ein Guru oder ein verwandter gestorben215, oder nach der vorbereitung und schenkung216, oder wenn einer, der dieselbe abtheilung liesst, gestorben.

145. In der dämmerung217, beim donner218, orkan, erdbeben, herabfallen von feuer219 oder wenn er einen Veda vollendet, so ist einen tag und nacht keine lesung, und eben so, wenn er ein Ârańyaka gelesen220.

146. Am fünfzehnten, vierzehnten, achten221, bei Râhus geburt222, in den zwischenräumen zwischen zwei jahreszeiten223, und wenn er ein ahnenopfer gegessen oder empfangen hat224.

147. Wenn ein vieh, oder ein frosch, ein ichneumon, ein hund, eine schlange, eine katze oder maus zwischen die lesenden läuft, so ist einen tag und nacht keine lesung225, eben so, wenn Indra's fahne herabgenommen oder aufgerichtet wird.

[19] 148. Beim laute eines hundes, schakals, esels226, einer eule, des Sâma-Vedas227, eines pfeiles228 und eines gequälten229, so wie in der nähe von unreinen, einem leichnam230, einem Śûdra231, einem mann der niedrigsten kaste, einem kirchhofe232 und einem aus der kaste gestossenen.

149. Wenn der ort unrein ist oder er selbst233, bei wiederholtem blitz und donner234, wenn seine hände nach dem essen feucht sind235, im wasser236, um mitternacht237, bei heftigem winde238.

150. Wenn es staub regnet239, wenn die himmelsgegenden in feuer stehen240, in den dämmerungen241, bei nebel242, bei gefahren, im laufen, bei hässlichem geruche243, wenn ein ausgezeichneter ins haus gekommen ist.

151. Wenn er sich auf einem esel, kamel, wagen, elephant, pferd, schiff, baume oder in einer unfruchtbaren gegend befindet244. Diese sieben und dreissig fälle werden erwähnt, in welchen, so lange sie dauern, keine lesung stattfinden soll.

152. Er trete nicht in den schatten eines götterbildes, opferpriesters, haushälters, lehrers245 oder einer fremden frau, noch auf blut, unrath, urin, auswurf, salbe und dgl.246.

153. Ein Brâhmańa, eine schlange, ein Kshatriya247 und das eigene selbst sind niemals gering zu achten; bis zum tode strebe man nach glück248, und berühre niemandes geheimniss.

154. Ueberbleibsel, unrath, urin und fusswasser entferne er weit249; die in den Vedas und gesetzbüchern gebotene handlung vollziehe er genau250.

[20] 155. Eine kuh, einen Brâhmańa, feuer251 und speise berühre er nicht, wenn er unrein ist, und nicht mit dem fusse252; er tadle und schlage nicht; den sohn und schüler darf er schlagen253.

156. Mit that, geist und rede thue er sorgfältig, was recht ist; was nicht zum himmel führt und den menschen verhasst ist, thue er aber nicht, auch wenn es recht ist.

157. Mit mutter, vater, gast, bruder, schwester, schwägern, mütterlichen oheims, alten, kindern, kranken, lehrern, arzt, untergebenen und verwandten,

158. Dem opferpriester, hauspriester, kindern, gattin, dienern und leiblichen verwandten zank vermeidend, erwirbt der haushälter alle welten254.

159. In fremden wassern bade er nicht255, ohne fünf opferkuchen dargebracht zu haben; er bade in flüssen, teichen, seen und wasserfällen256.

160. Fremdes lager, sitz, garten, haus und fuhrwerk meide er, wenn sie ihm nicht gegeben werden257; er esse nicht speise eines menschen, der das feuer entbehrt, ausser in der noth.

161. Noch speise von geizigen, gebundenen, räubern, eunuchen, schauspielern, rohrarbeitern, angeklagten, wucherern, freudenmädchen und priestern die für viele opfern;

162. Aerzten, kranken, zornigen, ausschweifenden frauen, thoren, feinden, grausamen, fürchterlichen, gefallenen, ausgestossenen, heuchlern und männern welche überbleibsel essen;

163. Von frauen ohne mann, goldarbeitern, männern die in der gewalt ihrer frau sind, und priestern welche für ein dorf opfern, waffenhändlern, schmieden, webern und hundezüchtern.

[21] 164. Gewaltthätigen, königen, färbern, undankbaren, solchen die vom tödten leben, wäschern, branntweinhändlern, und männern bei denen ein liebhaber ihrer frau im hause wohnt;

165. Anklägern, lügnern, ölhändlern und lobsängern. Von diesen ist keine speise zu essen, noch auch von einem manne, der Soma verkauft.

166. Unter den Śûdras sind ein diener, ein kuhhirte, ein freund der familie, ein ackerbauer diejenigen, deren speise er essen darf, so auch ein barbier und wer sich ihm zu eigen übergiebt258.

167. Speise die ihm ohne ehrerbietung gegeben, fleisch, was nicht geopfert ist, worauf sich läuse finden, speise die sauer geworden, die eine nacht hindurch gestanden, übriggelassene, von einem hunde berührte, von einem gefallenen angesehene;

168. Speise die von einer frau während der menstruation berührt ist, ausgebotene, für einen anderen bestimmte speise vermeide er; von einer kuh berochene, von einem vogel übrig gelassene, absichtlich mit dem fusse berührte259.

169. Speise welche eine nacht hindurch gestanden, ist essbar, nachdem sie mit fett vermischt worden, wenn sie auch lange zeit gestanden260; was aber aus weizen, gerste oder milch bereitet ist, auch ohne fett261.

170. Die milch einer kuh welche vom bullen besprungen ist, oder welche vor noch nicht zehn tagen gekalbt hat, oder deren kalb gestorben, meide er; eben so milch von kamelen, von einhufern, frauen, waldthieren und schafen262.

[22] 171. Eben so butter die zum opfer bereitet, Morunga, rothes harz und durch einschnitte gewonnenes, fleisch welches nicht geweihet worden, was auf dem miste gewachsen, und pilze263.

172. Fleisch fressende vögel, Câtakas, papageien, stossvögel, Tittibhas, kraniche, einhufer, Hansas und alle vögel welche in dörfern nisten264;

173. Kibitze, pelikane, Cakravâkas, Balâkas, reiher, vögel welche ihre nahrung mit den klauen zerreissen265, Krisara, Samyâva, milchreiss, kuchen und Śashkulî, von welchen nicht vorher den göttern dargebracht ist266.

174. Den sperling, den raben, den meeradler, das wilde huhn, die schwimmfüssler, bachstelzen, und unbekanntes wild und vögel267.

175. Dohlen268, rothfüssige vögel, frisches fleisch und gedörrtes fleisch und fische269. Wenn er hievon absichtlich gegessen, lebe er drei tage in fasten.

176. Wenn er zwiebeln, fleisch eines zahmen schweines, pilze, hühnerfleisch, knoblauch, oder rothen knoblauch gegessen270, vollziehe er das Cândrâyańa.

177. Die essbaren thiere mit fünf klauen sind der igel, der alligator, die schildkröte, das stachelschwein und der hase271; und unter den fischen der Sinhatuńda und Rohita272,

178. Und der Pâthîna, Râjîva und schuppenfische für die zwiegeborenen273. Jetzt vernehmt die anordnung über das vermeiden des fleischessens274.

179. Wer fleisch isst, um sich das leben zu erhalten, oder bei einem Śrâddha, geopfertes oder auf wunsch von Brâhmańas275, und nachdem er die götter und manen verehrt, begeht keinen fehler276.

[23] 180. Wer thiere gegen die vorscrhift tödtet, der bösgesittete wird so viele tage in fürchterlicher hölle wohnen, als das thier haare zählt277.

181. Alle wünsche und den lohn eines pferdeopfers erlangt der Brâhmańa durch vermeidung des fleisches278, ein Muni, obwohl im hause wohnend.

182. Was von gold oder silber gemacht, erzeugnisse des wassers279, opfergeräthe und gefässe280, steine281, gemüse, stricke, wurzeln, früchte, kleider, rohrarbeit, leder282;

183. Trinkgefässe und Soma – gefässe283 sollen durch wasser gereinigt werden. Opferschüsseln, einfache und doppelte opferlöffel und fettige gefässe, durch heisses wasser284.

184. Eben so der opferspan, schwingekorb, das antilopenfell, getreide, die mörserkeule, der mörser, der wagen285. Viel getreide und kleider in einem haufen werden durch besprengen rein286.

185. Holz287, horn und knochen288 durch abschaben, gefässe die aus früchten gemacht sind, durch reiben mit kuhhaaren; opfergefässe während der vollziehung des opfers durch abreiben mit der hand289.

186. Wollene und seidene stoffe werden rein durch wasser oder kuhhaare welche mit salziger erde vermischt sind; gewirkte kleider durch dieselben mit vilvafrucht, stoffe von den haaren der bergziegen durch dieselben mit den früchten der seifenpflanze vermischt290.

187. Leinene stoffe durch dieselben mit weissem senf vermisch291, irdene gefässe durch neues brennen292. Die hand eines handwerkers ist rein, eben so verkäufliche waare, erbetene speise293 und der mund einer frau294.

[24] 188. Der erdboden wird rein durch fegen, brennen, durch die zeit und den tritt einer kuh, durch besprengen, aufkratzen und bestreichen295; ein haus durch fegen und bestreichen296.

189. Wenn speise durch eine kuh berochen, oder durch haare, fliegen oder würmer verunreinigt ist, so muss man wasser, asche oder erde hineinwerfen zur reinigung297.

190. Zinn, blei und kupfer wird rein durch wasser mit asche, mit säure und reines wasser, weisskupfer und eisen durch asche und wasser298; flüssigkeiten durch vollgiessen bis zum überlaufen299.

191. Ein gegenstand, der mit unreinigkeiten beschmiert worden, wird gereinigt, indem der geruch durch erde oder wasser entfernt wird300. Was für rein erklärt, oder mit wasser besprengt worden, oder wovon man nicht weiss, dass es verunreinigt, das ist stets rein301.

192. Rein ist wasser, welches auf dem erdboden steht, den durst einer kuh löscht und keine veränderung erlitten hat302; eben so fleisch eines thieres welches von hunden, Cândâlas, fleischfressenden thieren oder anderen getödtet ist303.

193. Ein lichtstral, feuer, staub, schatten, eine kuh, ein pferd, erde, wind, tropfen speichels, eine fliege304, ein junges, welches saugt, sind bei der berührung rein305.

194. Eine ziege und ein pferd sind rein am munde, nicht aber eine kuh und die unreinigkeiten welche aus dem menschlichen körper kommen306. Wege werden rein durch mond- und sonnenstralen und durch wind307.

[25] 195. Speicheltropfen aus dem munde sind rein, und so auch die wassertropfen beim ausspülen des mundes, und ein haar welches in den mund gekommen; auch ist er rein, wenn er speise, die an den zähnen haftet, entfernt hat308.

196. Wenn er gebadet, getrunken, geniest, geschlafen309, und wenn er auf die strasse geht, soll er, nachdem er den Mund ausgespült, ihn nochmal ausspülen, und auch wenn er die kleider gewechselt hat.

197. Sumpf oder wasser auf der strasse die von niedrigen leuten, hunden oder krähen berührt sind, werden durch den blossen wind rein, und eben so gebäude von gebrannten ziegeln.

198. Brahman, nachdem er busse gebüsst, schuf die Brâhmańas zur hütung der Vedas, damit die väter und götter befriedigt und das recht geschützt würde310.

199. Herren des alls sind die Brâhmańas311 welche Vedalesung besitzen, besser als diese diejenigen welche die opfer vollziehen, und besser als diese diejenigen welche des höchsten geistes kundig sind312.

200. Nicht durch blosses wissen, noch auch durch blosse busse entsteht würdigkeit; derjenige in welchem das rechte thun und jene beiden sich finden, wird als würdig gepriesen.

201. Kühe, land, sesam, gold und dergleichen313, soll man einem würdigen geben mit ehrenbezeugung314; der weise, welcher sein eigenes wohl wünscht, gebe nichts einem unwürdigen.

202. Der von wissen und busse verlassene nehme kein gegengeschenk an; wenn er es annimmt, bringt er den geber und sich abwärts315.

[26] 203. Einem würdigen muss man täglich geben, besonders wenn anzeichen da sind, und ein gebetener316 soll eine durch glauben gereinigte317 gabe nach kräften geben.

204. Eine kuh mit goldenen hörnern und silbernen hufen, von guter gemüthsart, mit gewändern versehen, und mit einem gefässe von weissem kupfer, eine milchreiche muss man geben mit einem opferlohne.

205. Der geber derselben gelangt zum himmel318 auf so viel jahre als sie haare hat. Wenn sie braun ist, so lässt sie auch seine vorfahren bis zum siebenten gliede dahin gelangen.

206. Eine kuh mit einem kalbe ist auf so viele Yugas als beide haare haben, nach beiden seiten hingewandt; der geber derselben gelangt zum himmel, wenn er sie auf die frühere weise giebt.

207. So lange die beiden füsse des kalbes und der kopf in der scheide gesehen werden, so lange ist die kuh als der erde gleich zu achten, ehe sie die geburt fahren lässt.

208. Wer auf irgend eine weise eine kuh giebt, eine milchende oder nicht milchende, eine nicht kranke und nicht schwache, der geber wird im himmel geehrt.

209. Stärkung eines ermüdeten, pflege eines kranken, verehrung der götter, reinigung der füsse, abkehrung der überbleibsel eines zwiegeborenen werden dem schenken einer kuh gleichgeachtet.

210. Wer land, kerzen, speise, kleider, wasser, öl, butter, zuflucht, geschenke fürs haus, gold oder ein lastthier geschenkt hat, der wird im himmel geehrt.

[27] 211. Wer ein haus, getreide, schutz, schuhe, einen sonnenschirm, kränze, salben, einen wagen, einen baum, etwas erwünschtes oder ein bett geschenkt hat, der wird ewig freude gemessen319.

212. Weil das aus allem rechte bestehende Brahman höher ist als geschenke320, so gelangt der welcher es schenkt, in die unverlierbare Brahma – welt.

213. Wer, obwohl er ein geschenk empfangen kann, dasselbe nicht annimmt321, der gelangt zu den herrlichen welten, welche den freigebigen bestimmt sind.

214. Kuśagras, gemüse, milch, fische, wohlgerüche, blumen, buttermilch, duftende erde, fleisch, lager, sitz, geröstetes korn und wasser soll man nicht zurückweisen322.

215. Was ohne dass man gebeten dargereicht wird, soll man annehmen, selbst von einem schlecht handelnden323, ausgenommen von einer unzüchtigen frau, einem eunuchen, einem gefallenen oder einem feinde324.

216. Zur verehrung der götter oder gäste, zum unterhalt des Guru, derer welche man zu unterhalten verpflichtet ist u.s.w., soll man von jedermann geschenke nehmen, so wie auch zum eigenen unterhalte325.

217. Der neumond326, ein Ashtaka327, eine vermehrung, die schwarze hälfte328, die beiden hälften des sonnenlaufes329, vorrath, ein glücksfall eines Brâhmańa, tag- und nachtgleiche, das fortrücken der sonne:

218. Der yoga Vyatipâta330, der elephantenschatten331, mond- oder sonnenfinsterniss, der wunsch, ein Śrâddha zu verrichten: dies sind die zeiten welche für ein Śrâddha erwähnt werden.

[28] 219. Brâhmańas die in allen Vedas ausgezeichnet sind332, ein Veda-kundiger333, ein Brahma-kundiger, ein junger, ein des Veda-sinnes kundiger334, wer das beste Sâman liest335, wer den Trimadhu oder den Trisuparna336 liest;

220. Ein schwestersohn, ein hauspriester, ein schwiegersohn, ein opferer, ein schwiegervater, ein mütterlicher oheim337, einer der das Trińâciketa kennt338, ein tochtersohn, ein schüler, ein angehöriger, ein verwandter;

221. Männer welche die werke ausüben, büssende339 welche die fünf feuer verehren340, Brâhmacârins341 welche vater und mutter ehren, solche sind die Brâhmańa's welche ein Srâddha gedeihen machen.

222. Ein kranker342, einer der ein glied zu wenig oder zu viel hat343, ein blinder, der sohn einer wiederverheiratheten344, wer sein gelübde gebrochen345, der uneheliche sohn einer verheirateten frau, der einer wittwe346, ein mann mit hässlichen nägeln, einer mit schwarzen zähnenn347;

223. Einer der für lohn unterrichtet348, ein eunuch349, ein jungfrauenschänder350, ein verklagter351, einer der seine freunde hasst352, ein verleumder353, ein Soma-händler354, einer der vor seinem älteren bruder geheirathet hat355;

224. Einer der mutter, vater oder Guru verlässt356, einer der die speise eines unehelichen isst357, ein sohn eines Śûdra, der mann einer wiederverheiratheten358, ein dieb359, und schlecht handelnde360, sind die verbotenen.

225. Er soll die Brâhmańa's einladen am vormittage361, ruhigen gemüthes, rein, und sie sollen auch ruhig sein in geist, rede, körper und handlungen362.

[29] 226. Am nachmittage soll er die herangekommenen mit einem willkommen begrüssen, und mit gewaschenen händen soll er sie, nachdem sie den mund ausgespült, auf sesseln niedersitzen lassen363.

227. Zu einem Śrâddha für die götter soll er eine grade zahl nach vermögen, zu einem Śrâddha für die väter aber eine ungrade zahl laden, an einem bestreuten, reinen platze der nach süden geneigt ist364.

228. Zu einem Śrâddha für die götter zwei gegen osten, zu einem für die väter drei gegen norden oder zu jedem nur einen365; auch zu dem Śrâddha für mütterliche grossväter eben so, oder die zahl, welche bei dem Śrâddha für alle götter gebräuchlich ist.

229. Nachdem er wasser für die hände gegeben366, und Kuśa-gras zum sitze, soll er, nachdem die Brâhmańas es erlaubt, die götter herbeirufen mit der hymne: »alle götter!«

230. Nachdem er dann gerste umhergestreut, und in ein gefäss mit Kuśa-halmen wasser gegossen, indem er die hymne: »glück uns ihr göttinen,« spricht, und gerste hineingeworfen mit dem Mantra: »du bist der abwehrer!«

231. Mit dem Mantra: »die himmlischen wasser« lege er den Argha in die hände der Brâhmańas, und nachdem er wasser gegeben, gebe er wohlgerüche, kränze367, weihrauch und eine lampe.

232. Darauf für die väter opfernd soll er seine schnur auf die rechte schulter hängen, links zusammengefaltete Kuśa-halme legen, und mit der hymne: »begierig dich« die väter

[30] 233. Herbeirufen, dann auf bewilligung der Brâhmańas das gebet: »zu uns mögen kommen« hersagen. Statt der gerste soll er Tila nehmen, die übergabe des Argha und das übrige verrichte er wie oben.

234. Nachdem er den Argha gegeben, und das durch denselben gegossene wasser in ein gefäss gethan, der vorschrift gemäss, drehet er das gefäss um, indem er sagt: »den vätern bist du ein aufenthalt.«

235. Wenn er dann im feuer opfern will, frägt er die Brâhmańas, indem er mit butter begossenen reiss nimmt. Wenn sie ihm erlaubt haben: »opfere,« und er im feuer geopfert wie das opfer für die väter,

236. Thue er den rest des opfers sorgfältig in gefässe, wie er sie grade besitzt, vorzüglich aber in silberne.

237. Wenn er den reiss hineingethan, und das gefäss geweihet mit dem gebete: »das gefäss ist die erde,« stecke er mit der hymne: »Vishnu hat dies« den daumen der Brâhmańas in den reiss.

238. Nachdem er die Gâyatrî mit den namen der welten und die dreifache hymne: »mögen süss die winde« hergesagt, soll er sprechen »esset nach belieben,« und sie sollen schweigend essen368.

239. Speise die ihnen erwünscht ist369 und zum opfer passliche gebe er, den zorn meidend und die hast370, bis zur sättigung, heilige sprüche sagend, und die obigen gebete.

240. Nachdem er die speise genommen, indem er frägt: »seid ihr befriedigt?«371 und sie um die überbleibsel gebeten372, werfe er diese speise auf die erde, und gebe jedem einzelnen wasser.

[31] 241. Nachdem er alle speise und das Tila weggenommen, soll er nach süden gewendet in der nähe der überbleibsel die opferkuchen geben, wie in dem opfer für die väter.

242. Eben so auch für die mütterlichen vorfahren; darauf gebe er wasser zum mund ausspülen373, und dann lasse er sie »heil« aussprechen und gebe wasser, indem er spricht: »unvergänglich sei es.«

243. Nachdem er ihnen den opferlohn nach vermögen gegeben, spreche er Svadhâ. Nachdem sie ihm erlaubt: »sprich vor!« sage er: »sprechet Svadhâ den geehrten.«

244. Sie sprechen: »Es sei Svadhâ«374, und nachdem sie dies gesagt, sprenge er wasser auf den boden, sage dann: »mögen alle götter zufrieden sein,« und nachdem auch sie dies gesagt, spreche er leise folgendes:

245. »Mögen die geber unter uns sich mehren, die Vedas und die nachkommenschaft, möge der glaube nicht von uns gehen und viele gabe uns sein«375.

246. Nachdem er dies gesagt und freundliche reden gesprochen, verneige er sich vor ihnen und entlasse sie; mit der hymne: »bei jeder speise« entlasse er sie vergnügt, nachdem er vorher die väter angerufen.

247. Das Argha-gefäss, in welches zuerst jenes wasser gegossen ist (śl. 234), dieses soll er als gefäss der väter aufrecht hinstellen, und dann die Brâhmańas entlassen.

248. Nachdem er sie so begleitet, dass sie ihm zur rechten gehen, esse er das von den vätern genossene, und in dieser nacht soll er nebst den Brâhmańas keusch sein.

[32] 249. So die ehrfurcht beobachtend opfere er bei einem freudigen ereigniss den Nândîmukha-vätern, indem er kuchen aus geronnener milch und Karkandhu darbringt, und bei den handlungen gerste anwendet.

250. Das für einen einzelnen bestimmte Śrâddha376 soll ohne opfer für die götter geschehen, mit einem Argha und einem gefässe, in dem anrufungsfeuer, ohne die anderen handlungen, mit der schnur auf der rechten schulter.

251. Statt des »unvergänglich« (śl. 242) spreche er: »es möge gelangen,« bei der entlassung der Brâhmańas, und: »möget ihr befriedigt sein,« und sie sprechen: »wir sind befriedigt.«

252. Mit wohlgerüchen, wasser und Tila fülle er vier gefässe zum Argha, und das gefäss des verstorbenen giesse er in die gefässe der väter,

253. Mit den beiden gebeten: »Welche gemeinschaftlich.« Das übrige vollziehe er wie oben. Dies ist das zum Sapinda machen; das für einen einzelnen bestimmte kann auch für eine frau vollzogen werden.

254. Für wen das Sapinda – opfer nach einem jahre geschieht, für den soll man das jahr hindurch dem Brâhmańa speise und einen wasserkrug geben.

255. Das erstere opfer ist ein jahr hindurch in jedem monate an dem sterbetage zu vollziehen, und eben so hernach in jedem jahre am eilften tage.

256. Opferkuchen soll er kühen, ziegen und den Brâhmańas geben, oder sie ins feuer oder wasser werfen377, und so lange die Brâhmańas anwesend sind, soll er die überbleibsel derselben nicht abkehren.

[33] 257. Durch opferspeise werden die väter einen monat gesättigt378, durch milchspeise ein jahr379, durch fleisch von fischen, von der braunen gazelle, vom bock, von vögeln380, von ziegen, von der bunten gazelle381,

258. Von der schwarzen gazelle, vom hirsche382 (ruru) vom eber, vom hasen383 der reihe nach jedes um einen monat länger, wenn sie ihnen hier gegeben werden.

259. Nashornfleisch, krabben, honig und nahrung der einsiedler, das fleisch der rothen ziege, gemüse, und das fleisch der alten weissen ziege384

260. Und was einer in Gayâ darbringt, das alles reicht für die ewigkeit aus, so wie auch, was man am dreizehnten tage der regenzeit darbringt, und besonders unter dem gestirn Maghâ385.

261. Eine tochter, schwiegersöhne, vieh, gute söhne, gewinn im spiele, gute ernte, gewinn im handel, zweihufer und einhufer,

262. Söhne mit göttlichem glanze, gold, silber, kupfer, ausgezeichnete kenntniss – alle diese wünsche erreicht der welcher stets das Śrâddha darbringt,

263. Am ersten tage der monatshälfte und an den folgenden, ausgenommen am vierzehnten386; welche aber mit waffen getödtet sind, denen wird am vierzehnten das Śrâddha dargebracht.

264. Den himmel, nachkommen, glanz, heldenmuth, feld, stärke, einen sohn, auszeichnung, glück, wohlstand, vorzüglichkeit, heil,

265. Unumschränkte macht, handel u.s.w., gesundheit, ruhm, freiheit von kummer, das höchste ziel,

[34] 266. Reichthum, die Vedas, heilung durch den arzt, kupfer, kühe, ziegen und schafe, pferde, leben: – wer der vorschrift gemäss das Śrâddha darbringt,

267. Von den Krittika's bis zur Bharanî, der erreicht diese wünsche387, wenn er gottesfürchtig, gläubig und ohne bethörung und neid ist.

268. Die Vasus, Rudras und die söhne der Aditi sind die väter welche die gottheiten der Śrâddhas sind388; diese machen die väter der menschen geneigt, wenn sie durch das Śrâddha erfreut sind.

269. Leben, kinder, reichthum, wissenschaft, himmel, befreiung und freuden und herrschaft gewähren die väter der menschen, wenn sie geneigt gemacht worden sind.

270. Gańeśa ist mit der entfernung der hindernisse der werke und mit der herrschaft der scharen beauftragt von Rudra und Brâhman.

271. Höret die kennzeichen dessen, der von ihm ergriffen ist. Im schlafe taucht er heftig ins wasser, und sieht männer mit geschorenen köpfen

272. Und mit braunen kleidern, steigt auf fleischfressende thiere, befindet sich bei leuten der untersten kasten, eseln oder kamelen;

273. Wenn er geht, glaubt er sich von feinden verfolgt, zerstreuten geistes, unnützes beginnend, verzagt er ohne ursache.

274. Ein königssohn der von ihm ergriffen ist, erlangt nicht die herrschaft, ein mädchen keinen mann, eine frau kein kind und keine empfängniss.

[35] 275. Ein Veda-kundiger kein lehreramt, ein schüler keine lesung, ein kaufmann erlangt keinen gewinn und der ackerbauer keine ernte.

276. Man muss ihn waschen an einem reinen tage, der vorschrift gemäss, und ihn salben mit einer salbe von weissem senf und zerlassener butter.

277. Nachdem sein haupt mit allen kräutern und wohlgerüchen gesalbt, und er auf einen glücklichen sessel sich gesetzt, soll man durch vorzügliche Brâhmańas ihm heil sprechen lassen.

278. Von einem pferdestande, einem elephantenstande, einem ameisenhaufen, einem zusammenfluss von flüssen, einem see soll er erde, Goročanâ, wohlgerüche und harz in wasser werfen

279. Welches von männern gleicher kaste in vier krügen aus einem see geholt ist. Darauf soll man den glückssessel auf ein rothes ochsenfell stellen.

280. »Das tausendaugige, hundertströmige, von den Rishis rein gemachte, mit diesem besprenge ich dich, mögen die reinigenden wasser dich reinigen.«

281. »Glück gab dir Varuńa der könig, glück die sonne, Brihaspati, glück Indra und Vâyu, glück die sieben Rishis.«

282. »Was irgend für ein unglück in deinen haaren, deinem scheitel oder auf deinem haupte, auf der stirn, in den ohren, den augen, das möge dies wasser auf ewig vertilgen.«

283. Nachdem er ihn so gebadet, sprenge er senföl mit einem löffel von Udumbara-holz auf sein haupt, indem er Kuśa-gras in der linken hält.

[36] 284. Mita und Sammita, Śâla und Katankata, Kûshmâńda und Râjaputra, mit dem worte Svâhâ hinterher,

285. Mit diesen namen und den opfergebeten hinter welchen er die anbetung (namas) ausspricht, lege er auf einem kreuzwege in einen korb, nachdem er überall Kuśagras hingestreut,

286. Bereiteten und unbereiteten reiss, gekochten reiss mit sesamkörnern, gekochte und rohe fische, und eben solches fleisch;

287. Blumen, verschiedene wohlgerüche und dreierlei geistiges getränk, rettich, ungesäuerte kuchen, und kranzkuchen;

288. Reiss mit buttermilch, milchspeise, süssen reiss mit eingemachtem. Nachdem er dies alles zusammengelegt, und den kopf auf die erde gesenkt,

289. Trete er zur Ambikâ, der mutter des Gańeśa, und bringe ihr als Argha eine volle hand von Kuśa, senf und blumen.

290. »Gieb schönheit, gieb ruhm, gieb glück mir, verehrte, gieb söhne, gieb reichthum, gieb alle wünsche mir.«

291. Darauf ein weisses gewand tragend, mit weissem kranze und salben, speise er die Brâhmańas und gebe seinem lehrer ein paar kleider.

292. Wenn er so den Gańeśa verehrt hat und die planeten der vorschrift gemäss, erlangt er den lohn seiner werke und höchstes glück.

293. Wenn er der sonne, dem Kumâra und Gańeśa beständig ehre erweist und sich mit dem zeichen derselben bezeichnet, so erlangt er vollendung.

[37] 294. Glück wünschend oder ruhe wünschend vollziehe er das opfer an die planeten, oder regen, leben und gedeihen wünschend, und eben so wenn er seinen feinden schaden will.

295. Sonne, mond, sohn der erde (mars), sohn des mondes (merkur), Brihaspati, Śukra, Śanaisčara, Râhu und Ketu, diese sind die planeten.

296. Die planeten sind der reihe nach zu verfertigen aus kupfer, krystall, rothem sandelholz, zwei aus gold, aus silber, aus eisen, blei und zinn.

297. Oder man soll sie mit ihren farben auf ein stück zeug malen, oder mit wohlriechenden farben in kreisen, und ihnen gewänder und blumen nach ihrer farbe geben.

298. Wohlgerüche und opferspeise und weihrauch und duftendes harz soll man ihnen geben, und jedem einzelnen reissgaben darbringen mit den heiligen gebeten.

299. »Her mit schwarzem,« »Die götter diesen,« »Agnis das haupt, des himmels gipfel« und »Erwache.« Diese hymnen werden der reihe nach genannt.

300. Und eben so folgende: »O Brihaspatis,« »Aus der speise,« »Heil mögen uns die göttlichen,« »Aus jedem stamme,« und »Licht erzeugend.«

301. Arka, Palâśa, Khadira, Apâmârga, Pippala, Udumbara, Śamî, Dûrva und Kuśa sind der reihe nach die brennstoffe für das opfer an die neun planeten.

302. Jedem einzelnen planeten sind 828 stücke von diesen brennstoffen zu opfern, mit honig, geschmolzener butter, geronnener milch und frischer milch verbunden.

[38] 303. Süssen reiss, milchspeise, opferreiss, Shâshtikareiss mit milch, reiss mit geronnener milch, reiss mit butter, reiss mit gequetschtem sesam, fleisch und bunten reiss:

304. Dies soll ein verständiger in der reihe der planeten den Brâhmańas als speise geben, oder nach vermögen was er grade hat, indem er sie bewirthet der vorschrift gemäss.

305. Eine milchende kuh, eine muschel, ein ochse, gold, ein kleid, ein pferd, eine schwarze kuh, eisen, eine ziege: diese werden der reihe nach als opfergaben genannt.

306. Welcher planet einem erzürnt ist, den soll er sorgfältig verehren; von Brahman ist ihnen der segen verliehen: »geehrt werdet ihr ehren.«

307. Von den planeten hängt ab der könige erhebung und fall, und das sein und nichtsein der welt; deshalb sind die planeten besonders zu ehren.

308. Von grosser ausdauer, kenntnissreich oder freigebig, eingedenk der geleisteten dienste, die alten ehrend389, bescheiden390, von festem charakter, von edler familie, wahr redend391, rein392,

309. Nicht zaudernd, gesetzkundig, nicht niedriger gesinnung, nicht tadelsüchtig, tugendhaft, nicht ausschweifend393, weise394, tapfer, geheimnisskundig;

310. Seine schwächen verbergend, in der logik und in der straflehre bewandert; in der erwerbung des lebensunterhaltes und in den drei Vedas395 soll der könig sein.

311. Er wähle zu räthen396, weise männer von guter herkunft, standhafte, reine; mit ihnen überlege er die herrschaft397, darauf mit einem Brâhmańa398 und dann er selbst.

[39] 312. Zum hauspriester399 wähle er einen mann der des schicksals kundig, in den lehrbüchern bewandert, erfahren in der straflehre und in dem Atharvângirasa.

313. Zur vollziehung der in den Vedas und rechtsbüchern verordneten handlungen wähle er priester, und vollziehe die opfer nach der vorschrift, mit reicher opfergabe.400.

314. Den Brâhmańas gewähre er genüsse und mannichfache reichthümer401. Das ist ein unvergänglicher schatz für die könige, was den Brâhmańas dargebracht wird402.

315. Das nie fallende, keinen schmerz verursachende, durch bussen nicht befleckte opfer, welches von dem feuer her dem Brâhmańa-feuer dargebracht wird, dieses wird hier das beste genannt403.

316. Nicht erreichtes suche er rechtmässig zu erreichen, erreichtes hüte er mit sorgfalt, gehütetes vermehre er beständig, vermehrtes bringe er würdigen männern dar404.

317. Wenn der könig land geschenkt oder eine stiftung gemacht hat, so lasse er eine schrift anfertigen zur benachrichtigung für künftige gute herrscher,

318. Auf ein stück zeug oder eine kupferplatte, oben mit seinem siegel gesiegelt. Nachdem der herrscher seine vorfahren niedergeschrieben und sich selbst:

319. Den betrag des geschenkes, und die genaue angabe der grenze der gabe, setze er seine handschrift darunter und die angabe der zeit, und mache so den befehl dauerhaft.

320. In einer lieblichen, zur viehzucht passenden, mit lebensmitteln versehenen, ländlichen gegend schlage er seine wohnung auf405. Dort baue er eine festung406, zum schutz der unterthanen, des schatzes und seiner selbst.

[40] 321. In verschiedenen verwaltungszweigen stelle er bewanderte, geschickte und reine aufseher an407 welche eifrig die einkünfte und ausgaben bewachen.

322. Es giebt keine höhere pflicht für die könige, als die im kriege erbeuteten schätze den Brâhmańas zu geben, und den unterthanen beständige sicherheit zu gewähren408.

323. Welche in der schlacht des landes wegen getödtet werden mit nicht abgewendetem antlitz, mit nicht hinterlistigen waffen, die gelangen zum himmel wie andächtige409.

324. Diejenigen welche nicht umkehren, wenn auch das heer geschlagen wird, erreichen dieselbe stufe welche durch ein opfer erreicht wird; die guten werke derjenigen welche fliehend getödtet werden, nimmt der könig410.

325. Einen unmännlichen welcher sich ergiebt, einen waffenlosen, einen der mit einem andern kämpft, soll man nicht tödten, so wie auch nicht einen der aus dem kampfe zurückkehrt, oder einen zuschauer des kampfes und ähnliche411.

326. Wenn er für den schutz gesorgt, soll er jedesmal wenn er aufgestanden selbst einnahme und ausgabe prüfen412, dann nachdem er die prozesse geprüft und gebadet, nach belieben essen413.

327. Das gold welches von den beamten gebracht, soll er in die schatzkammer legen, dann die spione sehen414 und boten abschicken415, mit seinen räthen zusammengekommen.

328. Dann soll er nach belieben spazieren gehen416, oder wieder mit den räthen zusammenkommen, und nachdem er die truppen angesehen417, mit dem heerführer berathen.

[41] 329. Darauf vollziehe er die dämmerungsgebräuche, höre dann die geheimen reden der kundschafter, esse418 bei gesang und tanz und lese die Vedas.

330. Er gehe zu bette unter musik von instrumenten, und erwache419 eben so, und wenn er erwacht ist, denke er nach über die vorschriften der heiligen bücher und über alle geschäfte.

331. Darauf sende er kundschafter420, welche er mit achtung behandle, zu seinen beamten und zu fremden königen; dann von den priestern und dem hauspriester und lehrer mit segenswünschen begrüsst,

332. Nachdem er die sternkundigen gesehen und die ärzte, gebe er den Veda-kundigen eine kuh, gold, land, hausrath oder häuser.

333. Gegen die Brâhmańas geduldig421, gegen freunde aufrichtig, zornig gegen feinde422 sei der könig, gegen diener und unterthanen wie ein vater423.

334. Den sechsten theil der tugend empfängt er, wenn er den gehörigen schutz ertheilt424, denn die beschützung der unterthanen425 steht höher als alle gaben.

335. Er beschütze die unterthanen426 welche zu leiden haben von betrügern, dieben, spitzbuben, räubern und anderen, besonders aber von den schreibern.

336. Was die unbeschützten unterthanen irgend unrecht thun, davon fällt die hälfte auf den könig, weil er die abgaben nimmt427.

337. Welche über ein regierungsamt gesetzt sind, deren betragen erforsche er durch kundschafter428 und erweise den guten ehre und die schlechten strafe er.

[42] 338. Die von bestechung lebenden verbanne er aus dem reiche, nachdem er ihr vermögen eingezogen429; den Veda-kundigen ertheile er geschenke, ehren und wohlthaten und lasse sie beständig im reiche wohnen430.

339. Der könig welcher seinen schatz durch die herrschaft unrechtmässig vermehrt, den verlässt bald das glück und er geht unter mit seinen verwandten.

340. Das feuer, welches aus dem brande der qual der unterthanen entsteht, erlöscht nicht eher, als bis es des königs glück, stamm und leben verbrannt hat.

341. Dasselbe verdienst, welches für einen herrscher in der beschützung seines reiches liegt, erwirbt er ganz, wenn er ein fremdes reich in seine gewalt bringt.

342. Welches herkommen, rechtspflege und verhältniss der stämme in einem lande ist, nach eben denselben soll er das land regieren, wenn es in seine gewalt gekommen431.

343. Weil die regierung in der berathung wurzelt, so soll er die berathung sehr geheim anstellen432, so dass niemand sie erfährt, bis die frucht der thaten aufgeht.

344. Feind, freund, gleichgültiger, oder ein benachbarter könig, ein auf ihn folgender und ein dann folgender: dieser kreis ist der reihe nach zu betrachten, in bezug auf freundschaft und die anderen weisen des verfahrens433.

345. Die verfahrungsarten sind: freundschaft, beschenken, trennung434 und züchtigung; wenn sie richtig angewendet werden, führen sie zum ziele, züchtigung aber ist das mittel, wenn kein anderes mittel hilft.

346. Bündniss, krieg, feldzug, haltmachen, schutzsuchen, theilung des heeres: diese hülfsmittel wende er zweckmässig an435.

[43] 347. Wenn das reich des feindes mit getreide und hülfsmitteln versehen ist436, dann ziehe er aus, und wenn der feind schwach ist, er selbst aber rüstige lastthiere und männer hat437.

348. Vom schicksal und von der that der menschen hängt das gelingen eines unternehmens ab438; das schicksal ist aber offenbar nur die that des mannes in einem früheren leben.

349. Einige erwarten den erfolg vom schicksal, oder von der eigenen natur desselben, oder von der zeit, oder von der that des menschen; andere, leute weiser einsicht, erwarten ihn von der vereinigung jener.

350. Denn wie durch ein rad der gang des wagens nicht zu stande kommt, so geht ohne die that des mannes das schicksal nicht in erfüllung.

351. Weil die erwerbung eines freundes besser ist als die erwerbung von gold und land439, deshalb strebe er ihn zu erwerben, und hüte die wahrheit mit sorgfalt.

352. König, minister, volk, festung, schatz, strafe und freunde; diese sind die bestandtheile, nach welchen das reich siebengliedrig genannt wird440.

353. Wenn er dieses erlangt hat, lasse der herrscher die strafe auf die bösewichter fallen, denn das recht ist ehemals von Brahman in der gestalt der strafe geschaffen441.

354. Die strafe kann nicht gerecht verwaltet werden von einem habsüchtigen, wankelmüthigen, sondern nur von einem zuverlässigen, reinen, der gute gefährten hat, einem weisen442.

[44] 355. Wenn die strafe der vorschrift gemäss angewandt wird, erfreut sie die ganze weit443, die götter, Asuras und menschen; sonst erzürnt sie dieselbe444.

356. Ungerechtes strafen zerstört himmel, ruhm und welt445, gerechtes strafen aber bringt dem könige himmel, ruhm und sieg.

357. Selbst einem bruder, sohn, verehrungswürdigen, schwiegervater oder oheim soll der könig nicht die strafe erlassen, wenn sie von ihrer pflicht abgewichen sind446.

358. Der könig welcher die strafwürdigen straft und die welche den tod verdienen tödtet, ist als wenn er viele opfer vollzogen mit herrlichen opfergaben447.

359. Der könig soll, indem er diesen opferähnlichen lohn bedenkt, täglich alle einzelnen prozesse sehen, von richtern umgeben448.

360. Die kasten, stämme, gilden, schulen und völker449 welche von ihrer pflicht abweichen, soll der könig züchtigen, und auf den rechten weg führen.

361. Ein stäubchen in den stralen der durchs fenster scheinenden sonne wird ein atom genannt450, acht derselben sind ein mohnkorn, drei von diesen ein senfkorn451.

362. Drei von diesen ein weisses senfkorn452, sechs davon ein gerstenkorn mittler grösse, drei von diesen ein Krishnala, fünf davon ein Mâsha, und sechszehn von diesen ein Suvarńa453.

363. Ein Pala sind vier Suvarńas, oder auch fünf. Zwei Krishnalas sind ein silber-Mâsha454, sechszehn von diesen ein Dharańa455.

[45] 364. Zehn Dharańas sind ein Śatamâna oder Pala; ein Nishka sind vier Suvarńas456, ein kupfer-Pańa hat das gewicht eines Karsha457.

365. Ein tausend und achtzig Pańas wird die höchste geldstrafe genannt, die hälfte davon die mittlere, und die hälfte von dieser die niedrigste458.

360. Tadel, wortstrafe, geldstrafe und leibesstrafe: diese sind anzuwenden einzeln oder vereinigt, nach verhältniss des verbrechens459.

367. Nachdem er das verbrechen erforscht und den ort, die zeit und auch die stärke, das alter, die beschäftigung und das vermögen, lasse er die strafe auf die strafwürdigen fallen460.

1

Mn. 2, 23.

2

Mn. 2, 6. 12.

3

Mn. 6, 73. 74.

4

Mn. 12, 110–112.

5

Mn. 12, 113.

6

Mn. 10, 4.

7

Mn. 2, 16, 26

8

Mn. 2, 27.

9

Mn. 2, 29.

10

Mn. 2, 30.

11

Mn. 2, 34.

12

Mn. 2, 35.

13

Mn. 2, 27.

14

Mn. 2, 66. 9, 18.

15

Mn. 2, 67.

16

Mn. 2, 36–38.

17

Mn. 2, 69.

18

Mn. 4, 50.

19

Mn. 5, 134–136.

20

Mn. 2, 58.

21

Mn. 2, 59.

22

Mn. 2, 60.

23

Mn. 2, 61.

24

Mn. 2, 62.

25

Mn. 2, 83.

26

Mn. 2, 81.

27

Mn. 8, 106.

28

Mn. 2, 101.

29

Mn. 2, 101.

30

Mn. 2, 108.

31

Mn. 2, 121. 122.

32

Mn. 2, 70–73.

33

Mn. 2, 51.

34

Mn. 2, 109.

35

Mn. 2, 41–47.

36

Mn. 2, 183.

37

Mn. 2, 48.

38

Mn. 2, 49.

39

Mn. 2, 51.

40

Mn. 2, 54.

41

Mn. 2, 188.

42

Mn. 2, 189.

43

Mn. 2, 177–179.

44

Mn. 2, 142.

45

Mn. 2, 140.

46

Mn. 2, 141.

47

Mn. 2, 143.

48

Mn. 2, 145.

49

Mn. 3, 1.

50

Mn. 2, 65.

51

Mn. 2, 38.

52

Mn. 2, 39.

53

Mn. 2, 11, 191.

54

Mn. 2, 169.

55

Mn. 2, 166.

56

Mn. 2, 107.

57

Mn. 2, 243.

58

Mn. 2, 247.

59

Mn. 2, 248.

60

Mn. 2, 249.

61

Mn. 2, 245.

62

Mn. 3, 2.

63

Mn. 3, 4.

64

Mn. 3, 5.

65

Mn. 3, 8.

66

Mn. 3, 11.

67

Mn. 3, 5.

68

Mn. 3, 6. 7.

69

Mn. 9, 88.

70

Mn. 3, 13.

71

Mn. 9, 8.

72

Mn. 3, 27.

73

Mn. 3, 37.

74

Mn. 3, 28.

75

Mn. 3, 29.

76

Mn. 3, 38.

77

Mn. 3, 30.

78

Mn. 3, 38.

79

Mn. 3, 31.

80

Mn. 3, 32.

81

Mn. 3, 33.

82

Mn. 3, 34.

83

Mn. 3, 43.

84

Mn. 3, 44.

85

Mn. 3, 151.

86

Mn. 9, 4.

87

Mn. 9, 90. 91.

88

Mn. 9, 47.

89

Mn. 9, 71.

90

Mn. 8, 205. 224. 9, 72. 72.

91

Mn. 8, 389. 9, 72.

92

Mn. 8, 225.

93

Mn. 9, 176.

94

Mn. 5, 163.

95

Mn. 9, 59. 60. 69.

96

Mn. 9, 167.

97

Mn. 5, 164. 9, 30.

98

Mn. 5, 90.

99

Mn. 9, 80–82.

100

Mn. 5, 151. 156. 157. 160. 9, 65.

101

Mn. 9, 95.

102

Mn. 5, 154. 155. 9, 29.

103

Mn. 9, 137.

104

Mn. 3, 46.

105

Mn. 3, 48.

106

Mn. 3, 50.

107

Mn. 3, 45. 4, 128.

108

Mn. 3, 47.

109

Mn. 3, 45.

110

Mn. 9, 6. 9.

111

Mn. 3, 55. 59.

112

Mn. 5, 150.

113

Mn. 9, 75.

114

Mn. 5, 148. 9, 3.

115

Mn. 5, 166.

116

Mn. 9, 86.

117

Mn. 5, 167. 168.

118

Mn. 10, 5.

119

Mn. 3, 15.

120

Mn. 10, 8.

121

Mn. 10, 8.

122

Mn. 10, 9.

123

Mn. 10, 22.

124

Mn. 10, 11.

125

Mn. 10, 11.

126

Mn. 10, 12.

127

Mn. 10, 11.

128

Mn. 10, 12.

129

Mn. 10, 12.

130

Mn. 10, 13.

131

Mn. 10, 64.

132

Mn. 10, 24.

133

Mn. 3, 67, 84.

134

Mn. 4, 14. 21. 25.

135

Mn. 4, 152.

136

Mn. 3, 75. 4, 19.

137

Mn. 4, 153.

138

Mn. 4, 152.

139

Mn. 3, 74. 2, 85.

140

Mn. 3, 70, 4, 21.

141

Mn. 3, 90–92.

142

Mn. 3, 80.

143

Mn. 3, 81.

144

Mn. 3, 117. 118.

145

Mn. 3, 114–116.

146

Mn. 3, 99.

147

Mn. 3, 107–112.

148

Mn. 3, 105.

149

Mn. 3, 101.

150

Mn. 3, 94.

151

Mn. 3, 113.

152

Mn. 3, 99. 101. 4, 29.

153

Mn. 3, 119.

154

Mn. 3, 130.

155

Mn. 3, 104.

156

Mn. 3, 177.

157

Mn. 2, 56.

158

Mn. 4, 92.

159

Mn. 2, 136.

160

Mn. 2, 137.

161

Mn. 2, 138.

162

Mn. 2, 139.

163

Mn. 1, 89. 90. 10, 77. 78.

164

Mn. 1, 88. 10, 75.

165

Mn. 1, 89. 90. 8, 410. 10, 79. 11, 235.

166

Mn. 1, 91. 8, 410. 10, 23.

167

Mn. 10, 99. 100. 121. 122. 129.

168

Mn. 10, 63.

169

Mn. 4, 246.

170

Mn. 5, 107.

171

Mn. 4, 18.

172

Mn. 4, 11.

173

Mn. 11, 7, 8.

174

Mn. 4, 26. 6, 10.

175

Mn. 11, 27.

176

Mn. 11, 24.

177

Mn. 11, 25.

178

Mn. 4, 7.

179

Mn. 4, 10.

180

Mn. 4, 8.

181

Mn. 4, 17.

182

Mn. 4, 15.

183

Mn. 4, 12.

184

Mn. 4, 33.

185

Mn. 4, 30.

186

Mn. 4, 35.

187

Mn. 4, 43.

188

Mn. 4, 45.

189

Mn. 4, 54. 60. 77 u.a.

190

Mn. 4, 138.

191

Mn. 10, 117.

192

Mn. 4, 36.

193

Mn. 4, 39.

194

Mn. 4, 45–52.

195

Mn. 4, 37.

196

Mn. 4, 53.

197

Mn. 4, 77.

198

Mn. 4, 37.

199

Mn. 4, 56.

200

Mn. 4, 53.

201

Mn. 4, 54.

202

Mn. 4, 63.

203

Mn. 4, 57.

204

Mn. 4, 74.

205

Mn. 4, 69.

206

Mn. 4, 77.

207

Mn. 4, 78.

208

Mn. 4, 59.

209

Mn. 4, 73.

210

Mn. 4, 84.

211

Mn. 4, 87.

212

Mn. 4, 85. 86.

213

Mn. 4, 95.

214

Mn. 4, 96.

215

Mn. 5, 81.

216

Mn. 4,119.

217

Mn. 4, 113.

218

Mn. 4, 103.

219

Mn. 4, 105. 106.

220

Mn. 4, 123.

221

Mn. 4, 113.

222

Mn. 4, 110.

223

Mn. 4, 119.

224

Mn. 4, 116.

225

Mn. 4, 126.

226

Mn. 4, 115.

227

Mn. 4, 123.

228

Mn. 4, 113.

229

Mn. 4, 108.

230

Mn. 4, 108.

231

Mn. 4, 99.

232

Mn. 4, 116.

233

Mn. 4, 127.

234

Mn. 4, 106.

235

Mn. 4, 121.

236

Mn. 4, 109.

237

Mn. 4, 109.

238

Mn. 5, 122.

239

Mn. 4, 115.

240

Mn. 4, 115.

241

Mn. 4, 113.

242

Mn. 4, 113.

243

Mn. 4, 107.

244

Mn. 4, 120.

245

Mn. 4, 130.

246

Mn. 4, 132.

247

Mn. 4, 135.

248

Mn. 4, 137.

249

Mn. 4, 151.

250

Mn. 4, 155.

251

Mn. 4, 142.

252

Mn. 4, 229.

253

Mn. 4, 164. 8, 299.

254

Mn. 4, 180–184.

255

Mn. 4, 201.

256

Mn. 4, 203.

257

Mn. 4, 202.

258

Mn. 4, 253.

259

sloka 161–168 vgl. Mn. 4, 205–217.

260

Mn. 5, 24.

261

Mn. 5, 25.

262

Mn. 5, 8. 9.

263

Mn. 5, 5–7.

264

Mn. 5, 11–13.

265

Mn. 5, 13. 14.

266

Mn. 5, 7.

267

Mn. 5, 12–14. 17.

268

Mn. 11. 131.

269

Mn. 5, 13.

270

Mn. 5, 19.

271

Mn. 5, 18.

272

Mn. 5, 16.

273

Mn. 5, 16.

274

Mn. 5, 26.

275

Mn. 5, 27.

276

Mn. 5, 32.

277

Mn. 5, 38.

278

Mn. 5, 53. 54.

279

Mn. 5, 112. 113.

280

Mn. 5, 116.

281

Mn. 5, 112. 113.

282

Mn. 5, 119.

283

Mn. 5, 116.

284

Mn. 5, 117.

285

Mn. 5, 117.

286

Mn. 5, 115. 118.

287

Mn. 5, 115.

288

Mn. 5, 121.

289

Mn. 5, 116.

290

Mn. 5, 120.

291

Mn. 5, 120.

292

Mn. 5, 122.

293

Mn. 5, 129.

294

Mn. 5, 130.

295

Mn. 5, 124.

296

Mn. 5, 122.

297

Mn. 5, 125.

298

Mn. 5, 114.

299

Mn. 5, 115.

300

Mn. 5, 126.

301

Mn. 5, 127.

302

Mn. 5, 128.

303

Mn. 5, 131.

304

Mn. 5, 133.

305

Mn. 5, 130.

306

Mn. 5, 132. 134.

307

Kull. zu Mn. 5, 105.

308

Mn. 5, 141.

309

Mn. 5, 145.

310

Mn. 1, 94. 99.

311

Mn. 1, 93.

312

Mn. 6, 82. 12, 85.

313

Mn. 4, 188.

314

Mn. 4, 235.

315

Mn. 4, 191.

316

Mn. 4, 228.

317

Mn. 4, 225.

318

Mn. 4, 231.

319

sloka 210. 211. Mn. 4, 229–232.

320

Mn. 4, 233.

321

Mn. 4, 186.

322

Mn. 4, 250.

323

Mn. 4, 247. 248.

324

Mn. 4, 213.

325

Mn. 4, 251. 252.

326

Mn. 3, 122.

327

Mn. 4, 150.

328

Mn. 3, 276.

329

Mn. 4, 26.

330

Colebrooke, Misc. Ess. I, 187. II, 363.

331

Mn. 3, 274.

332

Mn. 3, 184.

333

Mn. 3, 128.

334

Mn. 3, 186.

335

Mn. 3, 185.

336

Mn. 3, 185.

337

Mn. 3, 148.

338

Mn. 3, 185.

339

Mn. 3, 134.

340

Mn. 3, 185.

341

Mn. 3, 186.

342

Mn. 3, 154.

343

Mn. 3, 242.

344

Mn. 3, 155.

345

Mn. 3, 155.

346

Mn. 3, 156.

347

Mn. 3, 153.

348

Mn. 3, 156.

349

Mn. 3, 165.

350

Mn. 3, 164.

351

Mn. 3, 159.

352

Mn. 3, 160.

353

Mn. 3, 161.

354

Mn. 3, 158.

355

Mn. 3, 172.

356

Mn. 3, 157.

357

Mn. 3, 158.

358

Mn. 3, 166.

359

Mn. 3, 150.

360

Mn. 3, 165.

361

Mn. 3, 187.

362

Mn. 3, 188.

363

Mn. 3, 208.

364

Mn. 3, 206.

365

Mn. 3, 125.

366

Mn. 3, 210.

367

Mn. 3, 209.

368

Mn. 3, 236.

369

Mn. 3, 231.

370

Mn. 3, 235.

371

Mn. 3, 251.

372

Mn. 3, 253.

373

Mn. 3, 251.

374

Mn. 3, 252.

375

Mn. 3, 259.

376

Mn. 3, 247.

377

Mn. 3, 260.

378

Mn. 3, 267.

379

Mn. 3, 271.

380

Mn. 3, 268.

381

Mn. 3, 269.

382

Mn. 3, 269.

383

Mn. 3, 270.

384

Mn. 3, 272.

385

Mn. 3, 273.

386

Mn. 3, 276.

387

Mn. 3, 277.

388

Mn. 3, 284.

389

Mn. 7, 38.

390

Mn. 7, 39.

391

Mn. 7, 26.

392

Mn. 7, 31.

393

Mn. 7, 45.

394

Mn. 7, 26.

395

Mn. 7, 43.

396

Mn. 7, 54.

397

Mn. 7, 56.

398

Mn. 7, 58.

399

Mn. 7, 78.

400

Mn. 7, 78. 79.

401

Mn. 7, 82.

402

Mn. 7, 83.

403

Mn. 7, 84.

404

Mn. 7, 99.

405

Mn. 7, 69.

406

Mn. 7, 70.

407

Mn. 7, 81.

408

Mn. 7, 88. 201.

409

Mn. 7, 89. 90.

410

Mn. 7, 94. 95.

411

Mn. 7, 91–93.

412

Mn. 8, 419.

413

Mn. 7, 216.

414

Mn. 7, 223.

415

Mn. 7, 153.

416

Mn. 7, 221.

417

Mn. 7, 222.

418

Mn. 7, 223. 224.

419

Mn. 7, 225.

420

Mn. 7, 184.

421

Mn. 7, 32.

422

Mn. 7, 32.

423

Mn. 7, 80.

424

Mn. 8, 304.

425

Mn. 7, 88. 8, 305. 306.

426

Mn. 7, 143. 144. 8, 302.

427

Mn. 8, 308.

428

Mn. 7, 122.

429

Mn. 7, 133–135.

430

Mn. 7, 133–135.

431

Mn. 7, 203.

432

Mn. 7, 147. 148.

433

Mn. 7, 158. 159.

434

Mn. 7, 198.

435

Mn. 7, 160.

436

Mn. 7, 182. Kull.

437

Mn. 7, 171.

438

Mn. 7, 205.

439

Mn. 7, 208.

440

Mn. 9, 294.

441

Mn. 7, 14.

442

Mn. 7, 30. 31.

443

Mn. 7, 19.

444

Mn. 7, 23. 24.

445

Mn. 8, 127.

446

Mn. 8, 335.

447

Mn. 8, 306.

448

Mn. 8, 1.

449

Mn. 8, 41.

450

Mn. 8, 132.

451

Mn. 8, 133.

452

Mn. 8, 133.

453

Mn. 8, 134.

454

Mn. 8, 135.

455

Mn. 8, 136.

456

Mn. 8, 137.

457

Mn. 8, 136.

458

Mn. 8, 138.

459

Mn. 8, 129. 130.

460

Mn. 7, 16. 8, 126.

Quelle:
Yâjnavalkya's Gesetzbuch. Osnabrück 1970 [Neudruck der Ausgabe 1849], S. 1-46.
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