Überflügeln

[106] Überflügeln, bei einem Angriff die feindliche Front mit einem Theile der diesseitigen Front überragen, um den Feind in Flanke u. Front zu nehmen. Das U. kam bes. bei der Linearstellung vor, wird aber noch jetzt bei Cavalleriegefechten häufig angewendet. Oft geschieht es, daß der diesseitige eine Flügel überflügelt, der andere aber vom Gegner überflügelt wird, denn Überflügelungen mit beiden Flügeln kommen nur bei bedeutender Übermacht vor. Überflügelungen setzt man meist ein Versagen des überflügelten Flügels entgegen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 106.
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