Abbüßungsvertrag

[18] Abbüßungsvertrag (Pactum expletorium), Vertrag, wonach man verspricht, das einem Andern zugefügte Unrecht wieder gut zu machen, z.B. durch Geld.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 18.
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