Absolutorium

[55] Absolutorium (Sententia absolutoria), 1) Urthel, wodurch der Beklagte für straflos erklärt wird; 2) Entbindung von aller weitern Verantwortung über eine abgelegte Rechnung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 55.
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