Adverbium

[148] Adverbium (Nebenwort), inflexibiles Wort zur näheren Bestimmung des Prädicats (Adjectiv) od. der Zustände des Subjects (Verbum). Man unterscheidet sie als Umstandswörter, die einen Zustand nach seinem Vorhandensein in Raum u. Zeit, u. Beschaffenheitswörter, die das Wesen eines Zustandes nach seiner Art, seiner Weise od. seinem Grade näher bestimmen. Die A. sind auch der Comparation (s.d.) fähig.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 148.
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