Alternativ

[364] Alternativ (v. lat.), ab-, umwechselnd; z.B. Alternative Urtheile, wo man zwischen 2 entgegengesetzten Prädicaten das eine od. andere setzen kann, wenn sonst kein Bestimmungsgrund des Urtheils gegeben ist. Alternative Strafen, wo zwischen zwei gleichgeltenden Strafen gewählt werden kann, z.B. zwischen Geld- u. Gefängnißstrafe. Die Alternative ist die entscheidende Wahl zwischen 2 Dingen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 364.
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