Altersvormund

[365] Altersvormund, der Vormund, welcher einem Unmündigen od. Minderjährigen für die Zeit seiner Minderjährigkeit gesetzt ist. Den Gegensatz davon bildet die Zustandsvormundschaft, bei welcher der Grund der Bevormundung nicht in dem unmündigen Alter des Bevormundeten, sondern in andern Umständen, z.B. Geistesschwäche, Abwesenheit etc. beruht; s. u. Vormund.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 365.
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