Altvil

[378] Altvil (altdeutsch, unrichtig durch allzuviel, allzuviel, gedeutet, altd. Rechtsgesch.), Personen, die zu viele Gliedmaßen haben, daß sie hierdurch zu Verrichtungen untüchtig werden. Das sächsische Landrecht schloß sie von der Erbfolge aus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 378.
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