Antritt

[582] Antritt, 1) das erstmalige Auftreten in seinem Amt od. Beruf, so. eines Geistlichen, der dabei seine Antrittspredigt hält; od. eines Schauspielers, der dabei seine Antrittsrolle gibt; od. eines Gesandten, der bei dem Souverain, bei welchem er accreditirt ist, die Antrittsaudienz erhält; 2) Gangart des Pferdes, ein Gemisch von Schritt u. Paß; 3) auf einer Treppe die unterste Stufe; 4) die senkrechte Höhe der Stufe, im Gegensatz zu Auftritt, s. u. Treppe; 5) (Antrittsbaum, Antrittsreis) so v.w. Krakeln, s. u. Vogelheerd: 6) Theil der Buchdruckerpresse, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 582.
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