Arbeitszoll

[664] Arbeitszoll. (Bauw.), bei Bearbeitung der Werkstücke das Maß, welches zum Arbeitslohn mehr gerechnet wird, als das Werkstück selbst groß werden soll; es beträgt gewöhnlich 1 Zoll.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 664.
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