Außenhand

[58] Außenhand (Reitk.), die Hand des Reiters, von welcher das Pferd in der Volte sich abwärts wendet, so daß, wenn das Pferd sich rechts wendet u. in der Bahn rechts herumgeht, die linke, u. bei der Wendung links, die rechte Hand die A. ist. Eben diese Benennung gilt von allen anderen Theilen des Reiters, des Pferdes u. des Sattelzeuges, so von Außenarm, Außenfuß, Außensporn etc., wie die ganze Seite des Pferdes Außenseite heißt. Die Außenseite bearbeiten heißt auf der Reitbahn die Außenseite des Pferdes mit der Hand, dem Schenkel u. der Ruthe so formen u. lenken, daß sie die gehörige Gestalt u. Geschmeidigkeit erhält, u. das Pferd die Schulen macht, die hierzu führen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 58.
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