Außenschläge

[58] Außenschläge (Landw.), sind in der Schlagwirthschaft (s.u. Feldwirthschaft), im Gegensatz zu den Binnenschlägen, solche Acker, welche am entferntesten liegen u. am wenigsten cultivirt sind. Sie werden gewöhnlich in Perioden von 6–12 Jahren, während deren sie zur Schafweide dienen, nur zwei bis drei Mal umgerissen u. besäet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 58.
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