Auctorāti

[918] Auctorāti (röm. Ant.), die sich contractlich um Lohn (z.B. Soldaten zum Kriegsdienst, Gladiatoren zu Kampfspielen) zu irgend etwas verbindlich machten; dieser Contract hieß Auctoramentum, die Contrahenten selbst nach der abgelaufenen Zeit Exauctorati.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 918.
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