Augenadern

[6] Augenadern, 1) alle zum Auge gehörende Blutgefäße; bes. 2) sonst die beim Aderlassen an der Hand geöffnete Ader zwischen Daumen u. Zeigefinger, weil man wähnte, sie stehe mit dem Auge in Verbindung; 3) Adern an dem Pferdekopf, an den Schläfen, werden bei den Augenübeln geöffnet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 6.
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