Ausleger

[49] Ausleger, 1) der ein Buch, einen Ausspruch erklärt, s.u. Auslegung; 2) (Schiffs.), ein flaches Fahrzeug, welches zum Vorposten einer Flotte dient, um den Feind zu beobachten; 3) so v.w. Küstenbewahrer; 4) auf kleinen holländischen Schiffen ein loser Bugspriet, der nach Belieben eingezogen werden kann; 5) (Salzw.), so v.w. Aufleger 1).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 49.
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