Aussegeln

[58] Aussegeln (Seew.), 1) von Schiffen, mit günstigem Winde aus einem Hafen auslaufen; 2) eine Landspitze etc. a., um diese herum u. ihr aus dem Gesicht segeln.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 58.
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