Ausverkauf

[76] Ausverkauf, das vollständige Räumen eines Waarenlagers, durch meist wohlfeileres Verkaufen aller Vorräthe, bes. bei Aufgeben der Handlung od. Wegziehen; auch bei einem einzelnen Artikel, um diesen nicht mehr zu halten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 76.
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