Auswinnung

[83] Auswinnung, die durch Execution bewirkte Beitreibung der Kosten für eine, von einem Pflichtigen unterlassene u. von dem Deichbeamten angestellte Ausbesserung an einem Deiche.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 83.
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