Bancal

[264] Bancal, was zu einer Bank gehört; daher Bancalassessor, Beisitzer bei einer Wechselbank; Bancalgefälle, Einnahmen der Bank; Bancalität, was zur Errichtung einer Bank nöthig ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 264.
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