Bankert [1]

[296] Bankert (Bankart, von Bank u. der Bildungssylbe art), eigentlich ein auf der Bank erzeugtes Kind, im Gegensatz zu einem in dem Ehebett erzeugten, also uneheliches Kind, s.u. Bastard.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 296.
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