Beckenherr

[466] Beckenherr, an einigen Orten der Almosenvorsteher, der die an den Kirchthüren ausgestellten Becken zum Aufnehmen mildthätiger Geldbeiträge beaufsichtigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 466.
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