Bedienen

[475] Bedienen, 1) bei Handwerkern u. Sachwaltern, für Einen arbeiten; 2) im kaufmännischen Briefstyl, eines Anderen Auftrag gut ausrichten; 3) (Kriegsw.), s. Bedienung der Geschütze; 4) (Kartensp.), ein Blatt von der ausgespielten Farbe zugeben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 475.
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