Befreiung

[486] Befreiung, 1) das Lösen von irgend etwas Bindendem; 2) B. von Abgaben, so v.w. Immunität; 3) so v.w. Privilegium; daher Befreiungsbrief, Urkunde, wodurch Einem ein Privilegium ertheilt, od. ein Leibeigener aus der Leibeigenschaft entlassen ward; 4) B. der Gefangenen, s.u. Amtsverbrechen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 486.
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