Beichtbrief

[496] Beichtbrief, an manchen Orten ein vom Bischof ertheilter Erlaubnißschein, sich einen beliebigen Beichtiger zu wählen, während die übrigen Seelen an einen bestimmten District mittelst der Beichtbriefsjurisdiction gebunden sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 496.
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