Beitreiben

[505] Beitreiben, 1) Wild, bes. wenn es mit Zeug umstellt ist, mehr zusammentreiben; 2) Wild aus einem andern Treiben, das nicht getrieben wird, nach dem eigentlichen Treiben treiben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 505.
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