Belobungsschreiben

[547] Belobungsschreiben (Belobungsdecret), Schreiben einer Staatsbehörde, worin das Benehmen[547] eines Staatsbürgers od. Staatsdieners im Allgemeinen od. für einen besonderen Fall lobend anerkannt wird; od. auch Schreiben, welches bei Industrie- u. Kunstausstellungen von den Preiscomitéen denjenigen Gewerbsleuten, Fabrikanten od. Künstlern ertheilt wird, welche preiswürdige Arbeiten zur Ausstellung gebracht haben, die aber doch nicht ganz den Werth der durch Preismedaillen zu honorirenden haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 547-548.
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