Beschwören

[671] Beschwören, 1) mit einem Schwur bekräftigen, s. Eid; 2) durch Anrufung eines heilig od. mächtig geachteten Wesens Einen zu etwas verpflichten od. zu bewegen suchen; 3) s. Geisterbeschwörung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 671.
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