Besetzte Stühle

[672] Besetzte Stühle, 1) Weberstühle, an welchen wirklich gearbeitet wird; 2) gangbare Werkstätte, bei Handwerkern, welche sitzend arbeiten, so v.w. Gesellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 672.
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