Blendleder

[885] Blendleder, 1) 2 Stücken Leder am Zaume von Wagenpferden, durch welche das Pferd verhindert wird, seitwärts zu sehen; 2) 2 Stückchen Leder, welche den Pferden vor die Augen gebunden werden, wenn sie nicht aufsitzen od. sich nicht beschlagen lassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 885.
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