Bombenfrei

[59] Bombenfrei (Bombenfest), Beschaffenheit eines zu Kriegszwecken (zum Angriff, zur Vertheidigung od. zur Aufbewahrung von Vorräthen) errichteten Bauwerkes (Blockhaus, Batterie u. dgl.), der zufolge dasselbe gegen die Beschädigung durch Wurfgeschosse gesichert ist. Die Decke eines solchen Gebäudes ist entweder gewölbt u. dann 6–8 Fuß hoch mit Erde bedeckt, od. sie besteht aus starken Balken über etwa 12 Zoll starken Faschinen, die 4–6 Fuß hoch mit Erde bedeckt sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 59.
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