Briefgüter

[306] Briefgüter, in SDeutschland Bauerngüter, welche an einen Bauer entweder für seine eigene ebensdauer od. für die Lebenszeit seiner Frau, seines Sohnes u. seiner Tochter u. deren zukünftigen Ehegatten verpachtet sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 306.
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