Butterbrief

[514] Butterbrief, Erlaubnißschein eines katholischen Geistlichen, bes. des Papstes, in den Fasten Butter od. etwas Anderes als Fastenkost zu essen; das dafür bezahlte Geld, die Butterpfennige, wurden in einem besonderen Kasten, Butterkasten, aufbewahrt, u. zum Bau von Kirchen, Brücken etc. verwendet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 514.
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