Chargiren

[868] Chargiren (v. fr., spr. Scharschiren), 1) beschweren, belasten; 2) Einem etwas auftragen, bes. ein Amt; daher Chargirte, Beamtete od. Mitvorsteher geschlossener Gesellschaften od. Verbindungen, bes. von Studentenverbindungen; 3) (Kriegsw.), angreifen, bes. von der Cavallerie; 4) laden u. feuern (s. b.); daher die zu denselben gehörigen Griffe: Chargirgriffe, u. Chargirt! Commando sich zum Feuern in Bereitschaft zu setzen; 5) (Ästh.), überladen, übertreiben; daher Chargirte Statuetten (Chargen), s.u. Danton; Chargirte Rollen, Rollen, die durch Dichtung u. Spiel etwas Überladenes od. Übertriebenes haben, wie gewöhnlich bei niedrig komischen Rollen der Fall ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 868.
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