Chorbischöfe

[87] Chorbischöfe (v. gr. Chora, das Land, Chorepiscopi, Episcop rurales), Landbischöfe, seit dem 4. Jahrh. die geistlichen Vorsteher von Landgemeinden. Sie wurden bald von den Bischöfen der größeren Städte abhängig u. waren dann auch deren Stellvertreter zur Aufsicht über einen Theil des Clerus u. die Verrichtung christlicher Handlungen. Ihre Rechte waren nicht überall gleich; von den höheren Pontificalhandlungen scheinen sie aber stets ausgeschlossen geblieben zu sein. Sie gingen, als sie ihre Macht auszudehnen versuchten u. dadurch Unordnungen veranlaßten, durch mehrere Concilien eingeschränkt, im 9. Jahrh. ganz ein. Ihre Stelle vertreten jetzt bischöfliche Kreisdekane.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 87.
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