[306⇒]Commūnis (lat.), 1) gemein; so C. locus (Rhet.), Gemeinplatz; C. manus (Rechtsw.), so v. w. Gesammte Hand; C. syllăba (Prosod.), so v. w. Anceps 2); 2) gemeinschaftlich. [⇐306]
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon. Altenburg 41857-1865, Band 4, S. 306.
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