Concentus

[325] Concentus (lat.), 1) Einklang, Zusammenklang; 2) der gemeinschaftliche Gesang des Sängerchors nach Gregors des Großen Bestimmung, im Gegensatz zu dem Accentus, d.h. Einzelgesang des Priesters am Altare; 3) in der alten Musik die Begleitung eines Gesangs im Unisono od. in der Octave; 4) die Zusammenstimmung eines gegebenen Tons od. Gesangs mit der Quarte od. Quinte od. Ocave; 5) jedes harmonische Zusammenklingen meherer Stimmen ohne Rücksicht auf bestimmte Intervalle, so daß jeder Accord wohl ein C., aber nicht jeder C. ein gewisser Accord sein muß. Vielmehr sagt man, daß in einem gegebenen C. z.B. die Quinte u. dgl. verdoppelt sei.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 325.
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