Concessīvus

[326] Concessīvus (lat.), der Modus des Verbum, womit man etwas einräumt; dagegen sind Concessivsätze[326] solche, welche den Grund zu einer der Erwartung entgegengesetzten Folge enthalten, s. u. Satz; an ihrer Spitze haben sie eine der Concessivpartikeln, wie obgleich, wennschon etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 326-327.
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