Contentiwerband

[407] Contentiwerband (fr. Pausement inamovible), naß od. weich angelegte u. dann hartwerdende Verbände zur Einhüllung kranker od. gebrochener Glieder; die Binden werden mit Kleister od. Leim getränkt, als Schienen dienen durch Wasser erweichte Pappen; durch Trocknung formt sich die Pappe genau dem Gliede an, s. Seutinscher Kleisterverband; er hat den Gypsverband ganz verdrängt u. hat nur den Nachtheil, daß er sich nicht ohne Mühe abnehmen, lockern u. festermachen läßt.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 407.
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