Conträr

[413] Conträr (v. lat.), entgegen, ungünstig, streitend; Conträre Begriffe, die einander mittelbar, od. durch Bejahung entgegengesetzt sind (widerstreitende); z.B. essen, trinken; Tugend, Laster; Conträre Urtheile, die einander auf dieselbe Art entgegenstehen, z.B. A. ist ein Gelehrter, A. ist ein Soldat; B. ist ein Tugendhafter, B. ist ein Lasterhafter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 413.
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