Contrebatterie

[414] Contrebatterie, 1) im Allgemeinen jede Batterie, welche man einer feindlichen entgegenstellt; 2) insbesondere die Batterien, welche bei Belagerung einer Festung in den Logements auf dem Kamme des Glacis angelegt werden, um diejenigen Festungsgeschütze zu demontiren, welchen man bis dahin noch nicht beikommen konnte. Bei bastionirten Festungen werden sie also bes. gegen die Flanken wirken.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 414.
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