Contrepas

[415] Contrepas (fr., spr. Kongtrpah, Tanzk.), ein Pas, welches von dem zweiten (gegenüberstehenden) Tänzer ausgeführt wird, wenn der erste Tänzer mit seinen Pas zu Ende ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 415.
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